Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.ist nach Walter, §. 54 und S. 83, Anm. 12, die Fortdauer mehrerer römischer Städte nachweisbar, so von Isca Silurum (Caerleon), Venta Silurum (Caerwent), Muridunum (Caermardyn), Conovium, Segontium, Salopia, Mediolanum u. s. w., worüber auch die von Walter beigefügte kleine Karte nachzusehen ist. Zu Isca Silurum hatte im Anfang des 5ten Jahrh. der Praeses der Provinz Britannia secunda seinen Sitz und daselbst wurden noch im 12ten Jahrh. die Ueberreste prächtiger Paläste, Tempel, Thürme, Theater, Bäder und Aquäducte gefunden. Caerleon bezeichnet vermuthlich Stadt der Legion, urbs legionis, weil zu Isca Silurum eine Legion gestanden. Im 5ten und 6ten Jahrh. sollen dort als Erzbischöffe die heiligen Samson, Dubris und Davy gewohnt haben und erst im 12ten Jahrh. verfiel dasselbe.1) Der nach dem Abzuge der Römer aus Britannien auftretende britische Oberkönig hatte drei Hauptstadte (prif ddinas), drei Hauptstühle (prif orsedd, von gorsedd), nämlich London (Caer Lundain), wohl der alte Sitz der Provinz Britannia prima, - Caerleon am Usk (Caer Llion ar Wysg), der alte Sitz der Provinz Britannia secunda, und York (Caer Efrawe).2) Unter den 3 britischen Bischöfen, welche im J. 314 an dem Concilium zu Arles theilnahmen und mit unterzeichneten, erscheint auch der Bischof von York.3) An der Spitze aber der dioecesis Britanniarum stand ein Vicarius, welcher wahrscheinlich in Eboracum (York) residirte.4) In ganz England hatten sich aus der Römerzeit her 28 oder 33 Städte nach Andern in ununterbrochener Fortdauer mit Mauern, Leuchtthürmen und schönen Heerstrassen erhalten und sie waren die Hauptstützen, Erhalter und Fortpflanzer des Christenthums und der Kirehenverfassung mit den Bisthümern und Bischofssitzen, der römischen Bildung und des römischen Rechts, namentlich aber der römischen Baukunst mit den römischen Baucollegien, des städtischen Lebens. Im Jahr 926 wurden auf der zu York allen übereinstimmenden 1) Villemarque, I. S. 303. 2) Walter, S. 122. 3) Walter, S. 233, Anm. 1. 4) Walter, S. 119.
ist nach Walter, §. 54 und S. 83, Anm. 12, die Fortdauer mehrerer römischer Städte nachweisbar, so von Isca Silurum (Caerleon), Venta Silurum (Caerwent), Muridunum (Caermardyn), Conovium, Segontium, Salopia, Mediolanum u. s. w., worüber auch die von Walter beigefügte kleine Karte nachzusehen ist. Zu Isca Silurum hatte im Anfang des 5ten Jahrh. der Praeses der Provinz Britannia secunda seinen Sitz und daselbst wurden noch im 12ten Jahrh. die Ueberreste prächtiger Paläste, Tempel, Thürme, Theater, Bäder und Aquäducte gefunden. Caerleon bezeichnet vermuthlich Stadt der Legion, urbs legionis, weil zu Isca Silurum eine Legion gestanden. Im 5ten und 6ten Jahrh. sollen dort als Erzbischöffe die heiligen Samson, Dubris und Davy gewohnt haben und erst im 12ten Jahrh. verfiel dasselbe.1) Der nach dem Abzuge der Römer aus Britannien auftretende britische Oberkönig hatte drei Hauptstadte (prif ddinas), drei Hauptstühle (prif orsedd, von gorsedd), nämlich London (Caer Lundain), wohl der alte Sitz der Provinz Britannia prima, – Caerleon am Usk (Caer Llion ar Wysg), der alte Sitz der Provinz Britannia secunda, und York (Caer Efrawe).2) Unter den 3 britischen Bischöfen, welche im J. 314 an dem Concilium zu Arles theilnahmen und mit unterzeichneten, erscheint auch der Bischof von York.3) An der Spitze aber der dioecesis Britanniarum stand ein Vicarius, welcher wahrscheinlich in Eboracum (York) residirte.4) In ganz England hatten sich aus der Römerzeit her 28 oder 33 Städte nach Andern in ununterbrochener Fortdauer mit Mauern, Leuchtthürmen und schönen Heerstrassen erhalten und sie waren die Hauptstützen, Erhalter und Fortpflanzer des Christenthums und der Kirehenverfassung mit den Bisthümern und Bischofssitzen, der römischen Bildung und des römischen Rechts, namentlich aber der römischen Baukunst mit den römischen Baucollegien, des städtischen Lebens. Im Jahr 926 wurden auf der zu York allen übereinstimmenden 1) Villemarqué, I. S. 303. 2) Walter, S. 122. 3) Walter, S. 233, Anm. 1. 4) Walter, S. 119.
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ist nach Walter, §. 54 und S. 83, Anm. 12, die Fortdauer mehrerer römischer Städte nachweisbar, so von Isca Silurum (Caerleon), Venta Silurum (Caerwent), Muridunum (Caermardyn), Conovium, Segontium, Salopia, Mediolanum u. s. w., worüber auch die von Walter beigefügte kleine Karte nachzusehen ist. Zu Isca Silurum hatte im Anfang des 5ten Jahrh. der Praeses der Provinz Britannia secunda seinen Sitz und daselbst wurden noch im 12ten Jahrh. die Ueberreste prächtiger Paläste, Tempel, Thürme, Theater, Bäder und Aquäducte gefunden. Caerleon bezeichnet vermuthlich Stadt der Legion, urbs legionis, weil zu Isca Silurum eine Legion gestanden. Im 5ten und 6ten Jahrh. sollen dort als Erzbischöffe die heiligen Samson, Dubris und Davy gewohnt haben und erst im 12ten Jahrh. verfiel dasselbe. 1) Der nach dem Abzuge der Römer aus Britannien auftretende britische Oberkönig hatte drei Hauptstadte (prif ddinas), drei Hauptstühle (prif orsedd, von gorsedd), nämlich London (Caer Lundain), wohl der alte Sitz der Provinz Britannia prima, – Caerleon am Usk (Caer Llion ar Wysg), der alte Sitz der Provinz Britannia secunda, und York (Caer Efrawe). 2) Unter den 3 britischen Bischöfen, welche im J. 314 an dem Concilium zu Arles theilnahmen und mit unterzeichneten, erscheint auch der Bischof von York. 3) An der Spitze aber der dioecesis Britanniarum stand ein Vicarius, welcher wahrscheinlich in Eboracum (York) residirte. 4) In ganz England hatten sich aus der Römerzeit her 28 oder 33 Städte nach Andern in ununterbrochener Fortdauer mit Mauern, Leuchtthürmen und schönen Heerstrassen erhalten und sie waren die Hauptstützen, Erhalter und Fortpflanzer des Christenthums und der Kirehenverfassung mit den Bisthümern und Bischofssitzen, der römischen Bildung und des römischen Rechts, namentlich aber der römischen Baukunst mit den römischen Baucollegien, des städtischen Lebens. Im Jahr 926 wurden auf der zu York allen übereinstimmenden
1) Villemarqué, I. S. 303.
2) Walter, S. 122.
3) Walter, S. 233, Anm. 1.
4) Walter, S. 119.
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