spräch besser gefiel, als der Herr Gemahl bey seiner Anhänglichkeit an den König, der sich mit ihm unterhaiten und ihm, wenn ich nicht irre, auch eine goldne Dose ge- schenkt hatte. Grenzenlose Eigenliebe hatte ihn gegen alles Geschoß der Kritik fest ge- macht, seine mit französischer Belesenheit ausgespickte Unterhaltung war, seines lau- ten Sprachorgans ungeachtet, nicht eindrin- gend, und sein weyland gemachtes Aufsehen schien blos aus dem litterarischen Unvermö- gen seiner frühern Zeitgenossen entstanden zu seyn. Sieht man nicht noch täglich un- verständige Kunstrichterey Ehre austheilen, wo sie nicht verdient ist? Solche Ehre war ihm nun auch wiederfahren, und er suchte sich so lange dabey zu erhalten, wie möglich, ohne auf die Aussprüche kritischer Gerech- tigkeit zu hören, die ihm sein ungerecht er- worbenes Gut wieder abforderten, wobey indessen doch oft ein säuberlicheres Verfahren hätte Statt finden können, weil das Recht zur Entkleidung, meines Erachtens, weder eine Befugniß, noch die Nothwendigkeit des Hautabziehens enthält. Gellert war nicht einheimisch, sonst hätt' ich ihm gern etwas vom Eindruck seiner Fabeln auf mich erzählt.
Dem
ſpraͤch beſſer gefiel, als der Herr Gemahl bey ſeiner Anhaͤnglichkeit an den Koͤnig, der ſich mit ihm unterhaiten und ihm, wenn ich nicht irre, auch eine goldne Doſe ge- ſchenkt hatte. Grenzenloſe Eigenliebe hatte ihn gegen alles Geſchoß der Kritik feſt ge- macht, ſeine mit franzoͤſiſcher Beleſenheit ausgeſpickte Unterhaltung war, ſeines lau- ten Sprachorgans ungeachtet, nicht eindrin- gend, und ſein weyland gemachtes Aufſehen ſchien blos aus dem litterariſchen Unvermoͤ- gen ſeiner fruͤhern Zeitgenoſſen entſtanden zu ſeyn. Sieht man nicht noch taͤglich un- verſtaͤndige Kunſtrichterey Ehre austheilen, wo ſie nicht verdient iſt? Solche Ehre war ihm nun auch wiederfahren, und er ſuchte ſich ſo lange dabey zu erhalten, wie moͤglich, ohne auf die Ausſpruͤche kritiſcher Gerech- tigkeit zu hoͤren, die ihm ſein ungerecht er- worbenes Gut wieder abforderten, wobey indeſſen doch oft ein ſaͤuberlicheres Verfahren haͤtte Statt finden koͤnnen, weil das Recht zur Entkleidung, meines Erachtens, weder eine Befugniß, noch die Nothwendigkeit des Hautabziehens enthaͤlt. Gellert war nicht einheimiſch, ſonſt haͤtt’ ich ihm gern etwas vom Eindruck ſeiner Fabeln auf mich erzaͤhlt.
Dem
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ſpraͤch beſſer gefiel, als der Herr Gemahl
bey ſeiner Anhaͤnglichkeit an den Koͤnig, der
ſich mit ihm unterhaiten und ihm, wenn
ich nicht irre, auch eine goldne Doſe ge-
ſchenkt hatte. Grenzenloſe Eigenliebe hatte
ihn gegen alles Geſchoß der Kritik feſt ge-
macht, ſeine mit franzoͤſiſcher Beleſenheit
ausgeſpickte Unterhaltung war, ſeines lau-
ten Sprachorgans ungeachtet, nicht eindrin-
gend, und ſein weyland gemachtes Aufſehen
ſchien blos aus dem litterariſchen Unvermoͤ-
gen ſeiner fruͤhern Zeitgenoſſen entſtanden
zu ſeyn. Sieht man nicht noch taͤglich un-
verſtaͤndige Kunſtrichterey Ehre austheilen,
wo ſie nicht verdient iſt? Solche Ehre war
ihm nun auch wiederfahren, und er ſuchte
ſich ſo lange dabey zu erhalten, wie moͤglich,
ohne auf die Ausſpruͤche kritiſcher Gerech-
tigkeit zu hoͤren, die ihm ſein ungerecht er-
worbenes Gut wieder abforderten, wobey
indeſſen doch oft ein ſaͤuberlicheres Verfahren
haͤtte Statt finden koͤnnen, weil das Recht
zur Entkleidung, meines Erachtens, weder
eine Befugniß, noch die Nothwendigkeit des
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Scheffner, Johann George: Mein Leben, wie ich Johann George Scheffner es selbst beschrieben. Leipzig, 1823, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/scheffner_leben_1823/113>, abgerufen am 23.11.2024.
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