und nicht hätte geschehen dürfen, scheint einen stilus curiae in die schriftlichen und mündlichen Urtheile über Napoleon einge- führt zu haben, der die künftige Geschichte oft in Verlegenheit bringen wird, zumal da manche eifrigstböse von ihm Redende nicht umhin können, Dinge von ihm anzuführen, die offenbar zeigen, er wäre nicht so schlimm gewesen, hätten ihn nicht noch Schlimmre umgeben. Man lese, was Fox im Jahr 1802 über ihn urtheilte (Ludens Nemesis 1r Bd. S. 508) und was der Verfasser des Aufsatzes Napoleons Ausgang, der zu seinen vorzüglichsten Tadlern gehört, in der Nemesis S. 542 etc. von ihm sagt:
Der Aeußerung, daß man Napoleon vor ein öffentliches Gericht stellen sollte, kann ich bis jetzt nicht beystimmen. Wer so er- staunliche Unternehmungen gewagt, oft sogar ausgeführt hat, gehört vor kein, immer doch nur kleines, Reichsgericht, er muß ganz dem Weltgericht überlassen werden, das ihm gewiß sein Recht strenger wird wieder- fahren lassen, als es eine Guilliottine je vermocht hätte. Sollten Heuchler und Schmeichler, die sich nicht auf den Strom der Wahrheit wagten, bevor ihnen nicht
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und nicht haͤtte geſchehen duͤrfen, ſcheint einen ſtilus curiae in die ſchriftlichen und muͤndlichen Urtheile uͤber Napoleon einge- fuͤhrt zu haben, der die kuͤnftige Geſchichte oft in Verlegenheit bringen wird, zumal da manche eifrigſtboͤſe von ihm Redende nicht umhin koͤnnen, Dinge von ihm anzufuͤhren, die offenbar zeigen, er waͤre nicht ſo ſchlimm geweſen, haͤtten ihn nicht noch Schlimmre umgeben. Man leſe, was Fox im Jahr 1802 uͤber ihn urtheilte (Ludens Nemeſis 1r Bd. S. 508) und was der Verfaſſer des Aufſatzes Napoleons Ausgang, der zu ſeinen vorzuͤglichſten Tadlern gehoͤrt, in der Nemeſis S. 542 ꝛc. von ihm ſagt:
Der Aeußerung, daß man Napoleon vor ein oͤffentliches Gericht ſtellen ſollte, kann ich bis jetzt nicht beyſtimmen. Wer ſo er- ſtaunliche Unternehmungen gewagt, oft ſogar ausgefuͤhrt hat, gehoͤrt vor kein, immer doch nur kleines, Reichsgericht, er muß ganz dem Weltgericht uͤberlaſſen werden, das ihm gewiß ſein Recht ſtrenger wird wieder- fahren laſſen, als es eine Guilliottine je vermocht haͤtte. Sollten Heuchler und Schmeichler, die ſich nicht auf den Strom der Wahrheit wagten, bevor ihnen nicht
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und nicht haͤtte geſchehen duͤrfen, ſcheint
einen ſtilus curiae in die ſchriftlichen und
muͤndlichen Urtheile uͤber Napoleon einge-
fuͤhrt zu haben, der die kuͤnftige Geſchichte
oft in Verlegenheit bringen wird, zumal da
manche eifrigſtboͤſe von ihm Redende nicht
umhin koͤnnen, Dinge von ihm anzufuͤhren,
die offenbar zeigen, er waͤre nicht ſo ſchlimm
geweſen, haͤtten ihn nicht noch Schlimmre
umgeben. Man leſe, was Fox im Jahr
1802 uͤber ihn urtheilte (Ludens Nemeſis
1r Bd. S. 508) und was der Verfaſſer des
Aufſatzes Napoleons Ausgang, der zu
ſeinen vorzuͤglichſten Tadlern gehoͤrt, in der
Nemeſis S. 542 ꝛc. von ihm ſagt:
Der Aeußerung, daß man Napoleon
vor ein oͤffentliches Gericht ſtellen ſollte, kann
ich bis jetzt nicht beyſtimmen. Wer ſo er-
ſtaunliche Unternehmungen gewagt, oft ſogar
ausgefuͤhrt hat, gehoͤrt vor kein, immer
doch nur kleines, Reichsgericht, er muß
ganz dem Weltgericht uͤberlaſſen werden, das
ihm gewiß ſein Recht ſtrenger wird wieder-
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Scheffner, Johann George: Mein Leben, wie ich Johann George Scheffner es selbst beschrieben. Leipzig, 1823, S. 465. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/scheffner_leben_1823/482>, abgerufen am 22.11.2024.
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