Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.worden. Darauf denn der Graf Johann 600 Wallonen in Wißbaden und Hochheim geleget, und den gemeldten abgesetzten Diether nebst seinen Bundes-Genossen vollends so lange hat bekriegen helfen, bis endlich, nachdem das Ertz-Stift Maintz fast gäntzlich verwüstet gewesen, im Jahr 1463 zwischen den beyden Partheyen Friede gemacht worden, und Adolph zum würcklichen Besitz seines Maintzischen Ertzbißthums gelanget ist. Da er denn seinen vorgedachten Bruder Johanni den, bey diesem Krieg, seinetwegen erlittenen Schaden mit 33880 Rheinischen Gulden, und Zuwendung anderweitiger Nutzungen und Vortheilen, wieder gut zu machen, versprochen hat. Siehe hiervon des Joannis Maintzischen Geschicht-Schreiber etc. 11. Im Jahr 1469 hat der Graf Otto von Solms die Stadt und Burg Wißbaden, L. U. eingenommen, und die Burger sich schwören und huldigen lassen; dabey er denn seiner Seits die Versicherung gegeben, sie bey ihren alten hergebrachten Rechten und Freyheiten ungekränckt zu lassen. Was die Gelegenheit zu dieser damaligen Einnehmung der Stadt gewesen sey, das wird nicht gemeldet. Vermuthlich aber hat etwan eine Fehde (dergleichen Plackerey damals in Teutschland unter den mancherley Ständen desselben gar gemein war) zwischen dem damaligen Grafen worden. Darauf denn der Graf Johann 600 Wallonen in Wißbaden und Hochheim geleget, und den gemeldten abgesetzten Diether nebst seinen Bundes-Genossen vollends so lange hat bekriegen helfen, bis endlich, nachdem das Ertz-Stift Maintz fast gäntzlich verwüstet gewesen, im Jahr 1463 zwischen den beyden Partheyen Friede gemacht worden, und Adolph zum würcklichen Besitz seines Maintzischen Ertzbißthums gelanget ist. Da er denn seinen vorgedachten Bruder Johanni den, bey diesem Krieg, seinetwegen erlittenen Schaden mit 33880 Rheinischen Gulden, und Zuwendung anderweitiger Nutzungen und Vortheilen, wieder gut zu machen, versprochen hat. Siehe hiervon des Joannis Maintzischen Geschicht-Schreiber etc. 11. Im Jahr 1469 hat der Graf Otto von Solms die Stadt und Burg Wißbaden, L. U. eingenommen, und die Burger sich schwören und huldigen lassen; dabey er denn seiner Seits die Versicherung gegeben, sie bey ihren alten hergebrachten Rechten und Freyheiten ungekränckt zu lassen. Was die Gelegenheit zu dieser damaligen Einnehmung der Stadt gewesen sey, das wird nicht gemeldet. Vermuthlich aber hat etwan eine Fehde (dergleichen Plackerey damals in Teutschland unter den mancherley Ständen desselben gar gemein war) zwischen dem damaligen Grafen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0302" n="266"/> worden. Darauf denn der Graf Johann 600 Wallonen in Wißbaden und Hochheim geleget, und den gemeldten abgesetzten Diether nebst seinen Bundes-Genossen vollends so lange hat bekriegen helfen, bis endlich, nachdem das Ertz-Stift Maintz fast gäntzlich verwüstet gewesen, im Jahr 1463 zwischen den beyden Partheyen Friede gemacht worden, und Adolph zum würcklichen Besitz seines Maintzischen Ertzbißthums gelanget ist. Da er denn seinen vorgedachten Bruder Johanni den, bey diesem Krieg, seinetwegen erlittenen Schaden mit 33880 Rheinischen Gulden, und Zuwendung anderweitiger Nutzungen und Vortheilen, wieder gut zu machen, versprochen hat. Siehe hiervon des Joannis Maintzischen Geschicht-Schreiber etc.</p> <p>11. Im Jahr 1469 hat der Graf Otto von Solms die Stadt und Burg Wißbaden, L. U. eingenommen, und die Burger sich schwören und huldigen lassen; dabey er denn seiner Seits die Versicherung gegeben, sie bey ihren alten hergebrachten Rechten und Freyheiten ungekränckt zu lassen. Was die Gelegenheit zu dieser damaligen Einnehmung der Stadt gewesen sey, das wird nicht gemeldet. Vermuthlich aber hat etwan eine Fehde (dergleichen Plackerey damals in Teutschland unter den mancherley Ständen desselben gar gemein war) zwischen dem damaligen Grafen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [266/0302]
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11. Im Jahr 1469 hat der Graf Otto von Solms die Stadt und Burg Wißbaden, L. U. eingenommen, und die Burger sich schwören und huldigen lassen; dabey er denn seiner Seits die Versicherung gegeben, sie bey ihren alten hergebrachten Rechten und Freyheiten ungekränckt zu lassen. Was die Gelegenheit zu dieser damaligen Einnehmung der Stadt gewesen sey, das wird nicht gemeldet. Vermuthlich aber hat etwan eine Fehde (dergleichen Plackerey damals in Teutschland unter den mancherley Ständen desselben gar gemein war) zwischen dem damaligen Grafen
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