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Schiller, Friedrich: Geschichte des dreyßigjährigen Kriegs. Frankfurt u. a., 1792.

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Chursachsen verschenkt; der Administrator von Magdeburg, Christian Wilhelm von Brandenburg, wird auf andere Art abgefunden. Die Herzoge von Mecklenburg empfangen, wenn sie diesem Frieden beytreten, ihr Land zurück, das sie glücklicher Weise längst schon durch Gustav Adolphs Großmuth besitzen; Donauwerth erlangt seine Reichsfreyheit wieder. Die wichtige Foderung der Pfälzischen Erben bleibt, wie wichtig es auch dem protestantischen Reichstheile war, diese Churstimme nicht zu verlieren, gänzlich unberührt, weil - ein Lutherischer Fürst einem reformirten keine Gerechtigkeit schuldig ist. Alles, was die protestantischen Stände, die Ligue und der Kaiser in dem Kriege von einander erobert haben, wird zurück gegeben; alles, was die auswärtigen Mächte, Schweden und Frankreich, sich zugeeignet, wird ihnen mit gesammter Hand wieder abgenommen. Die Kriegsvölker aller kontrahirenden Theile werden in eine einzige Reichsmacht vereinigt, welche, vom Reiche unterhalten und bezahlt, diesen Frieden mit gewaffneter Hand zu vollstrecken hat.

Da der Pragische Friede als ein allgemeines Reichsgesetz gelten sollte, so wurden diejenigen Punkte, welche mit dem Reiche nichts zu thun hatten, in einem Nebenvertrage beygefügt. In diesem wurde dem Churfürsten von Sachsen die Lausitz als ein Böhmisches Lehen zuerkannt, und über die Religionsfreyheit dieses Landes und Schlesiens noch besonders gehandelt.

Alle evangelischen Stände waren zu Annahme des Pragischen Friedens eingeladen, und unter dieser Bedingung der Amnestie theilhaftig gemacht; bloß die Fürsten von Wirtemberg und Baden - deren Länder man inne hatte, und nicht geneigt war so ganz unbedingt wieder herzugeben - die eigenen Unterthanen Oesterreichs, welche die Waffen gegen ihren Landesherrn geführt, und diejenigen Stände, die unter Oxenstierna's Direktion den

Chursachsen verschenkt; der Administrator von Magdeburg, Christian Wilhelm von Brandenburg, wird auf andere Art abgefunden. Die Herzoge von Mecklenburg empfangen, wenn sie diesem Frieden beytreten, ihr Land zurück, das sie glücklicher Weise längst schon durch Gustav Adolphs Großmuth besitzen; Donauwerth erlangt seine Reichsfreyheit wieder. Die wichtige Foderung der Pfälzischen Erben bleibt, wie wichtig es auch dem protestantischen Reichstheile war, diese Churstimme nicht zu verlieren, gänzlich unberührt, weil – ein Lutherischer Fürst einem reformirten keine Gerechtigkeit schuldig ist. Alles, was die protestantischen Stände, die Ligue und der Kaiser in dem Kriege von einander erobert haben, wird zurück gegeben; alles, was die auswärtigen Mächte, Schweden und Frankreich, sich zugeeignet, wird ihnen mit gesammter Hand wieder abgenommen. Die Kriegsvölker aller kontrahirenden Theile werden in eine einzige Reichsmacht vereinigt, welche, vom Reiche unterhalten und bezahlt, diesen Frieden mit gewaffneter Hand zu vollstrecken hat.

Da der Pragische Friede als ein allgemeines Reichsgesetz gelten sollte, so wurden diejenigen Punkte, welche mit dem Reiche nichts zu thun hatten, in einem Nebenvertrage beygefügt. In diesem wurde dem Churfürsten von Sachsen die Lausitz als ein Böhmisches Lehen zuerkannt, und über die Religionsfreyheit dieses Landes und Schlesiens noch besonders gehandelt.

Alle evangelischen Stände waren zu Annahme des Pragischen Friedens eingeladen, und unter dieser Bedingung der Amnestie theilhaftig gemacht; bloß die Fürsten von Wirtemberg und Baden – deren Länder man inne hatte, und nicht geneigt war so ganz unbedingt wieder herzugeben – die eigenen Unterthanen Oesterreichs, welche die Waffen gegen ihren Landesherrn geführt, und diejenigen Stände, die unter Oxenstierna's Direktion den

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[427/0435] Chursachsen verschenkt; der Administrator von Magdeburg, Christian Wilhelm von Brandenburg, wird auf andere Art abgefunden. Die Herzoge von Mecklenburg empfangen, wenn sie diesem Frieden beytreten, ihr Land zurück, das sie glücklicher Weise längst schon durch Gustav Adolphs Großmuth besitzen; Donauwerth erlangt seine Reichsfreyheit wieder. Die wichtige Foderung der Pfälzischen Erben bleibt, wie wichtig es auch dem protestantischen Reichstheile war, diese Churstimme nicht zu verlieren, gänzlich unberührt, weil – ein Lutherischer Fürst einem reformirten keine Gerechtigkeit schuldig ist. Alles, was die protestantischen Stände, die Ligue und der Kaiser in dem Kriege von einander erobert haben, wird zurück gegeben; alles, was die auswärtigen Mächte, Schweden und Frankreich, sich zugeeignet, wird ihnen mit gesammter Hand wieder abgenommen. Die Kriegsvölker aller kontrahirenden Theile werden in eine einzige Reichsmacht vereinigt, welche, vom Reiche unterhalten und bezahlt, diesen Frieden mit gewaffneter Hand zu vollstrecken hat. Da der Pragische Friede als ein allgemeines Reichsgesetz gelten sollte, so wurden diejenigen Punkte, welche mit dem Reiche nichts zu thun hatten, in einem Nebenvertrage beygefügt. In diesem wurde dem Churfürsten von Sachsen die Lausitz als ein Böhmisches Lehen zuerkannt, und über die Religionsfreyheit dieses Landes und Schlesiens noch besonders gehandelt. Alle evangelischen Stände waren zu Annahme des Pragischen Friedens eingeladen, und unter dieser Bedingung der Amnestie theilhaftig gemacht; bloß die Fürsten von Wirtemberg und Baden – deren Länder man inne hatte, und nicht geneigt war so ganz unbedingt wieder herzugeben – die eigenen Unterthanen Oesterreichs, welche die Waffen gegen ihren Landesherrn geführt, und diejenigen Stände, die unter Oxenstierna's Direktion den

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Zitationshilfe: Schiller, Friedrich: Geschichte des dreyßigjährigen Kriegs. Frankfurt u. a., 1792, S. 427. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schiller_krieg_1792/435>, abgerufen am 22.11.2024.