9. Von den Gouverneurs in denen Päpst- lichen Provintzien.
10. Nachricht von denen Päpstlichen Befeh- len, und Art dieselbe zu unterschreiben, zu sieglen und zu expediren.
11. Excursion auf einige Particular-Mate- rien so hier mit einzuschalten, als von denen Sbirris, von der Franchitia quartiorum, von den Römischen Banditen, vom Pasquino und Marforio, welche denen Päpsten ihr Regiment offt beschwerlich und verdrüßlich machen u. s. w.
12. Hieher gehörige Schrifften.
III.Einkünffte, Macht zu Wasser und Land.
1. Gleich wie der Papst eine doppelte Per- son präsentiret, also fliessen auch seine Einkünff- te aus zweyerley Quellen zusammen.
2. Da wir nun denselben hier als einen welt- lichen Herrn betrachten, so reden wir auch nur von solchen Einkünfften, die er als ein weltli- cher zu heben hat.
3. Diese werden zusammen gebracht, aus denen ordentlichen Contributionen derer Unter- thanen, Verpachtung derer Zölle, vom Wein, Saltz, Fleisch, Korn, Lichter, und vielen an- dern zur Consumtion nöthigen Dingen mehr; Verkauffung der Hof-Aemter; dem sogenann- ten Subsidio triennali, Montibus pietatis, aus der Juden-Steuer u. s. w.
4. Es
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und inſonderheit vom Staat des Papſts.
9. Von den Gouverneurs in denen Paͤpſt- lichen Provintzien.
10. Nachricht von denen Paͤpſtlichen Befeh- len, und Art dieſelbe zu unterſchreiben, zu ſieglen und zu expediren.
11. Excurſion auf einige Particular-Mate- rien ſo hier mit einzuſchalten, als von denen Sbirris, von der Franchitia quartiorum, von den Roͤmiſchen Banditen, vom Pasquino und Marforio, welche denen Paͤpſten ihr Regiment offt beſchwerlich und verdruͤßlich machen u. ſ. w.
12. Hieher gehoͤrige Schrifften.
III.Einkuͤnffte, Macht zu Waſſer und Land.
1. Gleich wie der Papſt eine doppelte Per- ſon praͤſentiret, alſo flieſſen auch ſeine Einkuͤnff- te aus zweyerley Quellen zuſammen.
2. Da wir nun denſelben hier als einen welt- lichen Herrn betrachten, ſo reden wir auch nur von ſolchen Einkuͤnfften, die er als ein weltli- cher zu heben hat.
3. Dieſe werden zuſammen gebracht, aus denen ordentlichen Contributionen derer Unter- thanen, Verpachtung derer Zoͤlle, vom Wein, Saltz, Fleiſch, Korn, Lichter, und vielen an- dern zur Conſumtion noͤthigen Dingen mehr; Verkauffung der Hof-Aemter; dem ſogenann- ten Subſidio triennali, Montibus pietatis, aus der Juden-Steuer u. ſ. w.
4. Es
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und inſonderheit vom Staat des Papſts.
9. Von den Gouverneurs in denen Paͤpſt-
lichen Provintzien.
10. Nachricht von denen Paͤpſtlichen Befeh-
len, und Art dieſelbe zu unterſchreiben, zu ſieglen
und zu expediren.
11. Excurſion auf einige Particular-Mate-
rien ſo hier mit einzuſchalten, als von denen
Sbirris, von der Franchitia quartiorum, von
den Roͤmiſchen Banditen, vom Pasquino und
Marforio, welche denen Paͤpſten ihr Regiment
offt beſchwerlich und verdruͤßlich machen u. ſ. w.
12. Hieher gehoͤrige Schrifften.
III. Einkuͤnffte, Macht zu Waſſer und
Land.
1. Gleich wie der Papſt eine doppelte Per-
ſon praͤſentiret, alſo flieſſen auch ſeine Einkuͤnff-
te aus zweyerley Quellen zuſammen.
2. Da wir nun denſelben hier als einen welt-
lichen Herrn betrachten, ſo reden wir auch nur
von ſolchen Einkuͤnfften, die er als ein weltli-
cher zu heben hat.
3. Dieſe werden zuſammen gebracht, aus
denen ordentlichen Contributionen derer Unter-
thanen, Verpachtung derer Zoͤlle, vom Wein,
Saltz, Fleiſch, Korn, Lichter, und vielen an-
dern zur Conſumtion noͤthigen Dingen mehr;
Verkauffung der Hof-Aemter; dem ſogenann-
ten Subſidio triennali, Montibus pietatis, aus
der Juden-Steuer u. ſ. w.
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 227. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/255>, abgerufen am 16.07.2024.
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