Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.Unterthanen fleißig zu observiren ist. Wo- bey soll gelehret werden, daß dergleichen Maximen, nach Beschaffenheit der Con- juncturen sehr veränderlich seyn. Hie- her gehörige Schrifften. 6. Die Praetensiones eines Staats, sie mö- gen nun gegründet seyn oder nicht, einen Schein haben oder nicht. Hieher gehö- rige Schrifften. 7. Das Wappen, dieses soll bey einem je- den Staat, um so viel fleißiger nach den Regeln der Heraldie beschrieben werden, als in einigen vulgaren Büchern, gar zu elende Beschreibungen anzutreffen. III. auf die Staats-Historie eines jeden Reichs, da gelehret soll werden, was in ei- nem und dem andern, in Ansehen des Re- giments, vor Veränderungen und Abwech- selungen vorgegangen, wie das Regiment von einem Hauß an das andere, oder von einer Linie auf die andere gekommen, und was etwa von Zeit zu Zeit, vor merckwür- dige Begebenheiten, in diesem und jenem Staat, in Ansehung dieser Stücke sich zu- getragen. IV. Und dann zu Ende eines jeden Staats, sollen die dahin gehörige Bücher fleißig bekannt gemacht werden, welche zu weite- rem Behuf nachzulesen sind. I. Von
Unterthanen fleißig zu obſerviren iſt. Wo- bey ſoll gelehret werden, daß dergleichen Maximen, nach Beſchaffenheit der Con- juncturen ſehr veraͤnderlich ſeyn. Hie- her gehoͤrige Schrifften. 6. Die Prætenſiones eines Staats, ſie moͤ- gen nun gegruͤndet ſeyn oder nicht, einen Schein haben oder nicht. Hieher gehoͤ- rige Schrifften. 7. Das Wappen, dieſes ſoll bey einem je- den Staat, um ſo viel fleißiger nach den Regeln der Heraldie beſchrieben werden, als in einigen vulgaren Buͤchern, gar zu elende Beſchreibungen anzutreffen. III. auf die Staats-Hiſtorie eines jeden Reichs, da gelehret ſoll werden, was in ei- nem und dem andern, in Anſehen des Re- giments, vor Veraͤnderungen und Abwech- ſelungen vorgegangen, wie das Regiment von einem Hauß an das andere, oder von einer Linie auf die andere gekommen, und was etwa von Zeit zu Zeit, vor merckwuͤr- dige Begebenheiten, in dieſem und jenem Staat, in Anſehung dieſer Stuͤcke ſich zu- getragen. IV. Und dann zu Ende eines jeden Staats, ſollen die dahin gehoͤrige Buͤcher fleißig bekannt gemacht werden, welche zu weite- rem Behuf nachzuleſen ſind. I. Von
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Unterthanen fleißig zu obſerviren iſt. Wo-
bey ſoll gelehret werden, daß dergleichen
Maximen, nach Beſchaffenheit der Con-
juncturen ſehr veraͤnderlich ſeyn. Hie-
her gehoͤrige Schrifften.
6. Die Prætenſiones eines Staats, ſie moͤ-
gen nun gegruͤndet ſeyn oder nicht, einen
Schein haben oder nicht. Hieher gehoͤ-
rige Schrifften.
7. Das Wappen, dieſes ſoll bey einem je-
den Staat, um ſo viel fleißiger nach den
Regeln der Heraldie beſchrieben werden,
als in einigen vulgaren Buͤchern, gar zu
elende Beſchreibungen anzutreffen.
III. auf die Staats-Hiſtorie eines jeden
Reichs, da gelehret ſoll werden, was in ei-
nem und dem andern, in Anſehen des Re-
giments, vor Veraͤnderungen und Abwech-
ſelungen vorgegangen, wie das Regiment
von einem Hauß an das andere, oder von
einer Linie auf die andere gekommen, und
was etwa von Zeit zu Zeit, vor merckwuͤr-
dige Begebenheiten, in dieſem und jenem
Staat, in Anſehung dieſer Stuͤcke ſich zu-
getragen.
IV. Und dann zu Ende eines jeden Staats,
ſollen die dahin gehoͤrige Buͤcher fleißig
bekannt gemacht werden, welche zu weite-
rem Behuf nachzuleſen ſind.
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