Straffen und ernstere Schläge seyn zuerkant worden, die sie noch weit schmertzlicher würden gefühlet haben; allein die preiß-würdige Königs- Gnade ist gewiß darzu getreten, hat nichts weiteres als was in Dero Lande von ihnen Böses gethan, gerichtlich recognosciren, und nach erkanten Verbrechen dieses Urthel vollenziehen lassen, mit welchem aber nach eigenem Geständniß unsrer executirten armen Sünder, ihre ver- diente Straffe gelindert und solche ernste Schläge nach ihrer selbst er- kandten Proportion vielmehr erweichet, als verhärtet worden.
§. 205.
GOtt Lob! an diesen ist dem Bösen gewehret, daß wir für ihnen im Lande können sicher wohnen, und wie wir von unsern Lutherischen Maleficanten nach der Liebe hoffen, also gewehret, daß die Göttliche Straff-Gerechtigkeit über sie in Christo JEsu, zu welchem bekehret zu werden, sie überflüßige Anweisung gehabt, befriediget wor- den. Sie lassen euch alle beyde zweyerley hertzlich bitten (a) ihre Ubel- thaten, damit sie euch geärgert und in der Welt geschadet haben, um Christi willen zu vergeben, (b) ihren hinterlassenen unmündigen, und zum Theil noch säugenden Kindern, so sie unter euer Gesicht kämen, es heute oder morgen nicht vorzuwerffen, daß sie ihre unglückliche Eltern um ihrer Missethat willen allhie haben eingebüsset.
§. 206.
Jst es mit des andern Bekehrung gleich schwerer zu gegangen, also daß wir nur noch gestern eine rechtschaffene Schächer- Busse zum Durchbruche an ihm erblickten, so zeugen wir doch für GOtt, es hat weder die Obrigkeit, noch das Predigt-Amt etwas ver- säumen wollen, welches zu seiner zeitigern Herbeybringung zu GOtt, Zuschub thun, oder Handleitung geben können. Aber Bekehrung ist keines Menschen Werck! Hätte es der alleinige GOtt nicht eintzig und allein in seinen Händen, und ergriffe damit unsre arme Seele, wir giengen alle in der Jrre, und unser keiner brächte es einmal so weit, als dieser arme Sünder es bracht hat. Und wer mag die unbegreiffliche Gerichte dieses GOttes erforschen? Die beyden Catholischen Malefitz- Personen haben von uns Evangelischen Predigern ein Wort zur Be- kehrung weder hören noch beständig desselben gebrauchen wollen, dahero niemand besser als ihre Herren Patres es bezeugen werden, wie weit
der
Straffen und ernſtere Schlaͤge ſeyn zuerkant worden, die ſie noch weit ſchmertzlicher wuͤrden gefuͤhlet haben; allein die preiß-wuͤrdige Koͤnigs- Gnade iſt gewiß darzu getreten, hat nichts weiteres als was in Dero Lande von ihnen Boͤſes gethan, gerichtlich recognoſciren, und nach erkanten Verbrechen dieſes Urthel vollenziehen laſſen, mit welchem aber nach eigenem Geſtaͤndniß unſrer executirten armen Suͤnder, ihre ver- diente Straffe gelindert und ſolche ernſte Schlaͤge nach ihrer ſelbſt er- kandten Proportion vielmehr erweichet, als verhaͤrtet worden.
§. 205.
GOtt Lob! an dieſen iſt dem Boͤſen gewehret, daß wir fuͤr ihnen im Lande koͤnnen ſicher wohnen, und wie wir von unſern Lutheriſchen Maleficanten nach der Liebe hoffen, alſo gewehret, daß die Goͤttliche Straff-Gerechtigkeit uͤber ſie in Chriſto JEſu, zu welchem bekehret zu werden, ſie uͤberfluͤßige Anweiſung gehabt, befriediget wor- den. Sie laſſen euch alle beyde zweyerley hertzlich bitten (a) ihre Ubel- thaten, damit ſie euch geaͤrgert und in der Welt geſchadet haben, um Chriſti willen zu vergeben, (b) ihren hinterlaſſenen unmuͤndigen, und zum Theil noch ſaͤugenden Kindern, ſo ſie unter euer Geſicht kaͤmen, es heute oder morgen nicht vorzuwerffen, daß ſie ihre ungluͤckliche Eltern um ihrer Miſſethat willen allhie haben eingebuͤſſet.
§. 206.
Jſt es mit des andern Bekehrung gleich ſchwerer zu gegangen, alſo daß wir nur noch geſtern eine rechtſchaffene Schaͤcher- Buſſe zum Durchbruche an ihm erblickten, ſo zeugen wir doch fuͤr GOtt, es hat weder die Obrigkeit, noch das Predigt-Amt etwas ver- ſaͤumen wollen, welches zu ſeiner zeitigern Herbeybringung zu GOtt, Zuſchub thun, oder Handleitung geben koͤnnen. Aber Bekehrung iſt keines Menſchen Werck! Haͤtte es der alleinige GOtt nicht eintzig und allein in ſeinen Haͤnden, und ergriffe damit unſre arme Seele, wir giengen alle in der Jrre, und unſer keiner braͤchte es einmal ſo weit, als dieſer arme Suͤnder es bracht hat. Und wer mag die unbegreiffliche Gerichte dieſes GOttes erforſchen? Die beyden Catholiſchen Malefitz- Perſonen haben von uns Evangeliſchen Predigern ein Wort zur Be- kehrung weder hoͤren noch beſtaͤndig deſſelben gebrauchen wollen, dahero niemand beſſer als ihre Herren Patres es bezeugen werden, wie weit
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[116[114]/0122]
Straffen und ernſtere Schlaͤge ſeyn zuerkant worden, die ſie noch weit
ſchmertzlicher wuͤrden gefuͤhlet haben; allein die preiß-wuͤrdige Koͤnigs-
Gnade iſt gewiß darzu getreten, hat nichts weiteres als was in Dero
Lande von ihnen Boͤſes gethan, gerichtlich recognoſciren, und nach
erkanten Verbrechen dieſes Urthel vollenziehen laſſen, mit welchem aber
nach eigenem Geſtaͤndniß unſrer executirten armen Suͤnder, ihre ver-
diente Straffe gelindert und ſolche ernſte Schlaͤge nach ihrer ſelbſt er-
kandten Proportion vielmehr erweichet, als verhaͤrtet worden.
§. 205. GOtt Lob! an dieſen iſt dem Boͤſen gewehret, daß
wir fuͤr ihnen im Lande koͤnnen ſicher wohnen, und wie wir von unſern
Lutheriſchen Maleficanten nach der Liebe hoffen, alſo gewehret, daß die
Goͤttliche Straff-Gerechtigkeit uͤber ſie in Chriſto JEſu, zu welchem
bekehret zu werden, ſie uͤberfluͤßige Anweiſung gehabt, befriediget wor-
den. Sie laſſen euch alle beyde zweyerley hertzlich bitten (a) ihre Ubel-
thaten, damit ſie euch geaͤrgert und in der Welt geſchadet haben, um
Chriſti willen zu vergeben, (b) ihren hinterlaſſenen unmuͤndigen, und
zum Theil noch ſaͤugenden Kindern, ſo ſie unter euer Geſicht kaͤmen, es
heute oder morgen nicht vorzuwerffen, daß ſie ihre ungluͤckliche Eltern
um ihrer Miſſethat willen allhie haben eingebuͤſſet.
§. 206. Jſt es mit des andern Bekehrung gleich ſchwerer zu
gegangen, alſo daß wir nur noch geſtern eine rechtſchaffene Schaͤcher-
Buſſe zum Durchbruche an ihm erblickten, ſo zeugen wir doch fuͤr
GOtt, es hat weder die Obrigkeit, noch das Predigt-Amt etwas ver-
ſaͤumen wollen, welches zu ſeiner zeitigern Herbeybringung zu GOtt,
Zuſchub thun, oder Handleitung geben koͤnnen. Aber Bekehrung iſt
keines Menſchen Werck! Haͤtte es der alleinige GOtt nicht eintzig
und allein in ſeinen Haͤnden, und ergriffe damit unſre arme Seele, wir
giengen alle in der Jrre, und unſer keiner braͤchte es einmal ſo weit, als
dieſer arme Suͤnder es bracht hat. Und wer mag die unbegreiffliche
Gerichte dieſes GOttes erforſchen? Die beyden Catholiſchen Malefitz-
Perſonen haben von uns Evangeliſchen Predigern ein Wort zur Be-
kehrung weder hoͤren noch beſtaͤndig deſſelben gebrauchen wollen, dahero
niemand beſſer als ihre Herren Patres es bezeugen werden, wie weit
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Schmidt, Andreas: Das Uber vier Malefitz-Personen ergangene Justitz-Rad. Berlin, 1725, S. 116[114]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmid_justitzrad_1725/122>, abgerufen am 18.02.2025.
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