Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.eine angemessene Art der Beschäftigung zu ver- §. 33. Nun wird aber nahmentlich behauptet, daß es eine angemeſſene Art der Beſchaͤftigung zu ver- §. 33. Nun wird aber nahmentlich behauptet, daß es <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0046" n="36"/> eine angemeſſene <hi rendition="#g">Art der Beſchaͤftigung</hi> zu ver-<lb/> ſchaffen. — Allerdings iſt die erſte Ruͤckſicht, welche<lb/> in dieſer Beziehung eintreten muß, offenbar der <hi rendition="#g">Stand<lb/> und kuͤnftige Beruf der Kinder</hi>, wie dieß auch<lb/> die katholiſche Schul-Ordnung vom 10. Septbr. 1808<lb/> ausdruͤcklich vorſchreibt. — Die Kinder ſelbſt oder<lb/> wenigſtens ihre Eltern und Lehrer muͤſſen, wie ſchon<lb/> oben bemerkt wurde, einſehen und ſich uͤberzeugen koͤn-<lb/> nen, daß ihnen ihr Lernen und Arbeiten, waͤre es auch<lb/> nicht im Augenblicke, doch wenigſtens in Zukunft zu<lb/> etwas nuͤtze ſeyn werde, denn wenn dieß nicht der Fall<lb/> iſt, ſo muß ihnen ihr Geſchaͤfte als eine unnoͤthige<lb/> Plage erſcheinen, ſie muͤſſen alle Luſt zu dieſem Ge-<lb/> ſchaͤfte verlieren, und eigentliche wahre Arbeitſamkeit<lb/> und Jnduſtrie kann nie in ihnen erwachen.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 33.</head><lb/> <p>Nun wird aber nahmentlich behauptet, daß es<lb/> nicht moͤglich ſey, die Kinder der Landleute in den<lb/><hi rendition="#g">ſchweren land- und hauswirthſchaftlichen<lb/> Arbeiten</hi>, welche doch ſowohl in Hinſicht auf ihre<lb/> Geſundheit, als auf ihre kuͤnftige Beſtimmung fuͤr ſie<lb/> die einzig zutraͤglichen ſeyen, in oͤffentlichen Jnduſtrie-<lb/> Schulen zu unterrichten und zu uͤben. — Allerdings<lb/> moͤchte hiezu der <hi rendition="#g">Wurzgarten</hi>, welcher nach der ka-<lb/> tholiſchen Schul-Ordnung mit einer jeden gut eingerich-<lb/> teten Arbeits-Schule verbunden, und wozu daher von<lb/> der Gemeinde ein ſchicklicher Platz angewieſen werden<lb/> ſoll, der uͤbrigens bis jetzt nur in einigen wenigen Or-<lb/> ten des Koͤnigreichs wirklich angelegt zu ſeyn ſcheint,<lb/> nicht hinreichend —, die von anderen vorgeſchlagene<lb/> Anweiſung <hi rendition="#g">groͤßerer Gemeinds-Laͤndereyen</hi><lb/> aber, um ſolche durch die Kinder auf oͤffentliche Rech-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [36/0046]
eine angemeſſene Art der Beſchaͤftigung zu ver-
ſchaffen. — Allerdings iſt die erſte Ruͤckſicht, welche
in dieſer Beziehung eintreten muß, offenbar der Stand
und kuͤnftige Beruf der Kinder, wie dieß auch
die katholiſche Schul-Ordnung vom 10. Septbr. 1808
ausdruͤcklich vorſchreibt. — Die Kinder ſelbſt oder
wenigſtens ihre Eltern und Lehrer muͤſſen, wie ſchon
oben bemerkt wurde, einſehen und ſich uͤberzeugen koͤn-
nen, daß ihnen ihr Lernen und Arbeiten, waͤre es auch
nicht im Augenblicke, doch wenigſtens in Zukunft zu
etwas nuͤtze ſeyn werde, denn wenn dieß nicht der Fall
iſt, ſo muß ihnen ihr Geſchaͤfte als eine unnoͤthige
Plage erſcheinen, ſie muͤſſen alle Luſt zu dieſem Ge-
ſchaͤfte verlieren, und eigentliche wahre Arbeitſamkeit
und Jnduſtrie kann nie in ihnen erwachen.
§. 33.
Nun wird aber nahmentlich behauptet, daß es
nicht moͤglich ſey, die Kinder der Landleute in den
ſchweren land- und hauswirthſchaftlichen
Arbeiten, welche doch ſowohl in Hinſicht auf ihre
Geſundheit, als auf ihre kuͤnftige Beſtimmung fuͤr ſie
die einzig zutraͤglichen ſeyen, in oͤffentlichen Jnduſtrie-
Schulen zu unterrichten und zu uͤben. — Allerdings
moͤchte hiezu der Wurzgarten, welcher nach der ka-
tholiſchen Schul-Ordnung mit einer jeden gut eingerich-
teten Arbeits-Schule verbunden, und wozu daher von
der Gemeinde ein ſchicklicher Platz angewieſen werden
ſoll, der uͤbrigens bis jetzt nur in einigen wenigen Or-
ten des Koͤnigreichs wirklich angelegt zu ſeyn ſcheint,
nicht hinreichend —, die von anderen vorgeſchlagene
Anweiſung groͤßerer Gemeinds-Laͤndereyen
aber, um ſolche durch die Kinder auf oͤffentliche Rech-
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