Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.Anstalt durchaus für keine Schande halten, während §. 65. Daher sind auch die in Württemberg bereits be- §. 66. Jndessen dürfte die Besorgniß mancher Eltern, daß Anſtalt durchaus fuͤr keine Schande halten, waͤhrend §. 65. Daher ſind auch die in Wuͤrttemberg bereits be- §. 66. Jndeſſen duͤrfte die Beſorgniß mancher Eltern, daß <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0094" n="84"/> Anſtalt durchaus fuͤr keine Schande halten, waͤhrend<lb/> zugleich auch den Lehrern ihr Geſchaͤfte durch die Theil-<lb/> nahme wohlgezogener Kinder erleichtert werden, und<lb/> ſchon das gute Beyſpiel der letzteren auf minder gut<lb/> gezogene Kinder vortheilhaft wirken duͤrfte.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 65.</head><lb/> <p>Daher ſind auch die in Wuͤrttemberg bereits be-<lb/> ſtehenden Jnduſtrie-Schulen zwar in manchen Orten<lb/> nur fuͤr ſolche Kinder, welche von ihren Eltern nicht<lb/> gehoͤrig unterrichtet, vielmehr ſich ſelbſt uͤberlaſſen, und<lb/> zum Holzſammeln oder gar zum Betteln angehalten<lb/> werden, uͤberhaupt nur <hi rendition="#g">fuͤr arme Kinder</hi> beſtimmt,<lb/> oder ſie werden wenigſtens nur von Kindern dieſer<lb/> Claſſe beſucht; groͤßtentheils aber ſind ſie <hi rendition="#g">fuͤr alle,<lb/> ſowohl reiche als arme Kinder</hi> beſtimmt, oder<lb/> werden wenigſtens die erſteren auf Verlangen ebenfalls<lb/> zugelaſſen, und wirklich nehmen auch an vielen Orten<lb/> nicht nur einzelne, ſondern zum Theil die meiſten Kin-<lb/> der der Vermoͤglicheren, ja es nehmen ſogar in eini-<lb/> gen Orten die Kinder der Reichen mehr, als die der<lb/> Armen, an der Anſtalt Theil.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 66.</head><lb/> <p>Jndeſſen duͤrfte die Beſorgniß mancher Eltern, daß<lb/> durch die Gemeinſchaft mit ſchlecht gezogenen Kindern<lb/> die ihrigen verdorben werden moͤchten, uͤberhaupt der<lb/> Widerwille mancher Eltern gegen eine ſolche Gemein-<lb/> ſchaft doch auch wieder Beruͤckſichtigung verdienen, und<lb/> es moͤchte daher kein Hinderniß in den Weg zu legen<lb/> ſeyn, wenn <hi rendition="#g">fuͤr die Kinder der gebildeteren<lb/> Staͤnde</hi>, ſo fern es unbeſchadet des Raums und<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [84/0094]
Anſtalt durchaus fuͤr keine Schande halten, waͤhrend
zugleich auch den Lehrern ihr Geſchaͤfte durch die Theil-
nahme wohlgezogener Kinder erleichtert werden, und
ſchon das gute Beyſpiel der letzteren auf minder gut
gezogene Kinder vortheilhaft wirken duͤrfte.
§. 65.
Daher ſind auch die in Wuͤrttemberg bereits be-
ſtehenden Jnduſtrie-Schulen zwar in manchen Orten
nur fuͤr ſolche Kinder, welche von ihren Eltern nicht
gehoͤrig unterrichtet, vielmehr ſich ſelbſt uͤberlaſſen, und
zum Holzſammeln oder gar zum Betteln angehalten
werden, uͤberhaupt nur fuͤr arme Kinder beſtimmt,
oder ſie werden wenigſtens nur von Kindern dieſer
Claſſe beſucht; groͤßtentheils aber ſind ſie fuͤr alle,
ſowohl reiche als arme Kinder beſtimmt, oder
werden wenigſtens die erſteren auf Verlangen ebenfalls
zugelaſſen, und wirklich nehmen auch an vielen Orten
nicht nur einzelne, ſondern zum Theil die meiſten Kin-
der der Vermoͤglicheren, ja es nehmen ſogar in eini-
gen Orten die Kinder der Reichen mehr, als die der
Armen, an der Anſtalt Theil.
§. 66.
Jndeſſen duͤrfte die Beſorgniß mancher Eltern, daß
durch die Gemeinſchaft mit ſchlecht gezogenen Kindern
die ihrigen verdorben werden moͤchten, uͤberhaupt der
Widerwille mancher Eltern gegen eine ſolche Gemein-
ſchaft doch auch wieder Beruͤckſichtigung verdienen, und
es moͤchte daher kein Hinderniß in den Weg zu legen
ſeyn, wenn fuͤr die Kinder der gebildeteren
Staͤnde, ſo fern es unbeſchadet des Raums und
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