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Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870.

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Schluß und Resultate.

Auf der andern Seite sind die bestehenden Staats-
organe für die in Frage kommenden Aufgaben durchaus
unfähig. Der Landrath versteht nichts davon, ist mit
andern Geschäften und Schreibereien überhäuft, von den
mannigfach noch vorhandenen Herren gar nicht zu
sprechen, welche jeden gewerblichen Fortschritt in ihrem
Kreise überhaupt als ein Unglück, als eine Neuerung,
als eine Gefahr für den alten befestigten Grundbesitz
beklagen. In den Regierungen und städtischen Magi-
straten hat irgend ein älterer wohlwollender Rath
nebenher auch ein Dezernat in Gewerbesachen, gewerb-
lichen Unterstützungskassen und Aehnlichem. Aber was
außer dem hergebrachten Abarbeiten der Nummern liegt,
wäre in der Regel zu viel von ihm verlangt, wenn
auch rühmenswerthe Ausnahmen vorkommen.

Es bedarf einzelner nur hiermit beschäftigter hoch-
gebildeter und gutbezahlter Beamter, gewählt nicht noth-
wendig aus dem Kreise der Bureaukraten, sondern und
vielleicht noch eher aus dem Kreise tüchtiger Techniker
oder Kaufleute, die an der Spitze eines großen Bezirks
gleichsam die Anwälte der arbeitenden Klassen würden.
Ich meine damit etwa eine Kombination der württember-
gischen Zentralstelle und des englischen Fabrikinspektorats.
Die Inspektoren hätten neben der Aufsicht über die
Fabriken, neben der Aufgabe, die Berichte hierüber zu
publiziren, die Verpflichtung, den kleinern Leuten mit
Rath und Anweisung, unter Umständen auch mit posi-
tiver Hülfe beizustehen. Ein gewisser Fonds, angewiesen
auf staatliche oder kommunale Mittel, müßte ihnen zur
Seite stehen. Ihre Hauptsorge hätte sich zu beziehen

Schluß und Reſultate.

Auf der andern Seite ſind die beſtehenden Staats-
organe für die in Frage kommenden Aufgaben durchaus
unfähig. Der Landrath verſteht nichts davon, iſt mit
andern Geſchäften und Schreibereien überhäuft, von den
mannigfach noch vorhandenen Herren gar nicht zu
ſprechen, welche jeden gewerblichen Fortſchritt in ihrem
Kreiſe überhaupt als ein Unglück, als eine Neuerung,
als eine Gefahr für den alten befeſtigten Grundbeſitz
beklagen. In den Regierungen und ſtädtiſchen Magi-
ſtraten hat irgend ein älterer wohlwollender Rath
nebenher auch ein Dezernat in Gewerbeſachen, gewerb-
lichen Unterſtützungskaſſen und Aehnlichem. Aber was
außer dem hergebrachten Abarbeiten der Nummern liegt,
wäre in der Regel zu viel von ihm verlangt, wenn
auch rühmenswerthe Ausnahmen vorkommen.

Es bedarf einzelner nur hiermit beſchäftigter hoch-
gebildeter und gutbezahlter Beamter, gewählt nicht noth-
wendig aus dem Kreiſe der Bureaukraten, ſondern und
vielleicht noch eher aus dem Kreiſe tüchtiger Techniker
oder Kaufleute, die an der Spitze eines großen Bezirks
gleichſam die Anwälte der arbeitenden Klaſſen würden.
Ich meine damit etwa eine Kombination der württember-
giſchen Zentralſtelle und des engliſchen Fabrikinſpektorats.
Die Inſpektoren hätten neben der Aufſicht über die
Fabriken, neben der Aufgabe, die Berichte hierüber zu
publiziren, die Verpflichtung, den kleinern Leuten mit
Rath und Anweiſung, unter Umſtänden auch mit poſi-
tiver Hülfe beizuſtehen. Ein gewiſſer Fonds, angewieſen
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[700/0722] Schluß und Reſultate. Auf der andern Seite ſind die beſtehenden Staats- organe für die in Frage kommenden Aufgaben durchaus unfähig. Der Landrath verſteht nichts davon, iſt mit andern Geſchäften und Schreibereien überhäuft, von den mannigfach noch vorhandenen Herren gar nicht zu ſprechen, welche jeden gewerblichen Fortſchritt in ihrem Kreiſe überhaupt als ein Unglück, als eine Neuerung, als eine Gefahr für den alten befeſtigten Grundbeſitz beklagen. In den Regierungen und ſtädtiſchen Magi- ſtraten hat irgend ein älterer wohlwollender Rath nebenher auch ein Dezernat in Gewerbeſachen, gewerb- lichen Unterſtützungskaſſen und Aehnlichem. Aber was außer dem hergebrachten Abarbeiten der Nummern liegt, wäre in der Regel zu viel von ihm verlangt, wenn auch rühmenswerthe Ausnahmen vorkommen. Es bedarf einzelner nur hiermit beſchäftigter hoch- gebildeter und gutbezahlter Beamter, gewählt nicht noth- wendig aus dem Kreiſe der Bureaukraten, ſondern und vielleicht noch eher aus dem Kreiſe tüchtiger Techniker oder Kaufleute, die an der Spitze eines großen Bezirks gleichſam die Anwälte der arbeitenden Klaſſen würden. Ich meine damit etwa eine Kombination der württember- giſchen Zentralſtelle und des engliſchen Fabrikinſpektorats. Die Inſpektoren hätten neben der Aufſicht über die Fabriken, neben der Aufgabe, die Berichte hierüber zu publiziren, die Verpflichtung, den kleinern Leuten mit Rath und Anweiſung, unter Umſtänden auch mit poſi- tiver Hülfe beizuſtehen. Ein gewiſſer Fonds, angewieſen auf ſtaatliche oder kommunale Mittel, müßte ihnen zur Seite ſtehen. Ihre Hauptſorge hätte ſich zu beziehen

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Zitationshilfe: Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870, S. 700. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_kleingewerbe_1870/722>, abgerufen am 25.11.2024.