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Gisander [i. e. Schnabel, Johann Gottfried]: Wunderliche Fata einiger See-Fahrer. Bd. 2. Nordhausen, 1737.

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Jm übrigen aber, mein Freund, erweget noch-
mahls wohl, ob ihr ohne eintzigen Gewissens-Scru-
pel, euch so wohl unseren Satzungen, als haupt-
sächlich der Religion, gemäß und gleichförmig,
nicht allein itzo, sondern jederzeit, bezeigen könnet,
und wollet?

Capitain Wodley küssete hierauf des Alt-Va-
ters Hand, und nach weitläufftiger Dancksagung,
betheurete er hoch, daß er seit etlichen Wochen, alles
wohl überlegt, und den festen Schluß, sich erwehn-
ter Lebens-Art gleichförmich zu bezeigen, gefasset,
doch beständig gezweifelt hätte, ob man ihm auf
sein inständiges Ansuchen, und zwar in Betrach-
tung seines Alters, das Dableiben erlauben wür-
de. Nachhero wendete er sich zu mir, und sagte:
Mons. Eberhard! alle meine Sachen sind bereits
eingeschifft, bis auf ein kleines Kästlein, welches
ich noch bey mir habe, ich will aber von allen
nichts zurück nehmen, als einen eintzigen Kasten,
worinnen zwar wenig kostbare, jedoch solche Sa-
chen verwahret liegen, welche vielleicht den Einwoh-
nern dieser Jnsul auch lange Jahre nach meinem To-
de angenehm und nützlich seyn werden. Ausser die-
sem will ich sie, mein Herr, bitten, eine schrifftliche
und versiegelte Instruction wegen meiner übrigen
Sachen anzunehmen, dieselbe aber nicht ehe zu er-
brechen, bis sie in Europa zu Lande gekommen sind,
hergegen meiner Verordnung aufs allergenaueste
nachzuleben, denn ich versichere, daß sie ihnen keinen
Gewissens-Scrupel, auch nicht allzu grosse Mühe
verursachen wird.

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Jm uͤbrigen aber, mein Freund, erweget noch-
mahls wohl, ob ihr ohne eintzigen Gewiſſens-Scru-
pel, euch ſo wohl unſeren Satzungen, als haupt-
ſaͤchlich der Religion, gemaͤß und gleichfoͤrmig,
nicht allein itzo, ſondern jederzeit, bezeigen koͤnnet,
und wollet?

Capitain Wodley kuͤſſete hierauf des Alt-Va-
ters Hand, und nach weitlaͤufftiger Danckſagung,
betheurete er hoch, daß er ſeit etlichen Wochen, alles
wohl uͤberlegt, und den feſten Schluß, ſich erwehn-
ter Lebens-Art gleichfoͤrmich zu bezeigen, gefaſſet,
doch beſtaͤndig gezweifelt haͤtte, ob man ihm auf
ſein inſtaͤndiges Anſuchen, und zwar in Betrach-
tung ſeines Alters, das Dableiben erlauben wuͤr-
de. Nachhero wendete er ſich zu mir, und ſagte:
Monſ. Eberhard! alle meine Sachen ſind bereits
eingeſchifft, bis auf ein kleines Kaͤſtlein, welches
ich noch bey mir habe, ich will aber von allen
nichts zuruͤck nehmen, als einen eintzigen Kaſten,
worinnen zwar wenig koſtbare, jedoch ſolche Sa-
chen verwahret liegen, welche vielleicht den Einwoh-
nern dieſer Jnſul auch lange Jahre nach meinem To-
de angenehm und nuͤtzlich ſeyn werden. Auſſer die-
ſem will ich ſie, mein Herr, bitten, eine ſchrifftliche
und verſiegelte Inſtruction wegen meiner uͤbrigen
Sachen anzunehmen, dieſelbe aber nicht ehe zu er-
brechen, bis ſie in Europa zu Lande gekommen ſind,
hergegen meiner Verordnung aufs allergenaueſte
nachzuleben, denn ich verſichere, daß ſie ihnen keinen
Gewiſſens-Scrupel, auch nicht allzu groſſe Muͤhe
verurſachen wird.

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[569/0585] Jm uͤbrigen aber, mein Freund, erweget noch- mahls wohl, ob ihr ohne eintzigen Gewiſſens-Scru- pel, euch ſo wohl unſeren Satzungen, als haupt- ſaͤchlich der Religion, gemaͤß und gleichfoͤrmig, nicht allein itzo, ſondern jederzeit, bezeigen koͤnnet, und wollet? Capitain Wodley kuͤſſete hierauf des Alt-Va- ters Hand, und nach weitlaͤufftiger Danckſagung, betheurete er hoch, daß er ſeit etlichen Wochen, alles wohl uͤberlegt, und den feſten Schluß, ſich erwehn- ter Lebens-Art gleichfoͤrmich zu bezeigen, gefaſſet, doch beſtaͤndig gezweifelt haͤtte, ob man ihm auf ſein inſtaͤndiges Anſuchen, und zwar in Betrach- tung ſeines Alters, das Dableiben erlauben wuͤr- de. Nachhero wendete er ſich zu mir, und ſagte: Monſ. Eberhard! alle meine Sachen ſind bereits eingeſchifft, bis auf ein kleines Kaͤſtlein, welches ich noch bey mir habe, ich will aber von allen nichts zuruͤck nehmen, als einen eintzigen Kaſten, worinnen zwar wenig koſtbare, jedoch ſolche Sa- chen verwahret liegen, welche vielleicht den Einwoh- nern dieſer Jnſul auch lange Jahre nach meinem To- de angenehm und nuͤtzlich ſeyn werden. Auſſer die- ſem will ich ſie, mein Herr, bitten, eine ſchrifftliche und verſiegelte Inſtruction wegen meiner uͤbrigen Sachen anzunehmen, dieſelbe aber nicht ehe zu er- brechen, bis ſie in Europa zu Lande gekommen ſind, hergegen meiner Verordnung aufs allergenaueſte nachzuleben, denn ich verſichere, daß ſie ihnen keinen Gewiſſens-Scrupel, auch nicht allzu groſſe Muͤhe verurſachen wird. Jch n n 5

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Zitationshilfe: Gisander [i. e. Schnabel, Johann Gottfried]: Wunderliche Fata einiger See-Fahrer. Bd. 2. Nordhausen, 1737, S. 569. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schnabel_fata02_1737/585>, abgerufen am 24.11.2024.