dies und nichts anderes gedacht wird, ist notwendige Folge des Vor- stellungskreises, der Gemütsstimmung, des Charakters, der augenblick- lichen Anregung, welche das einzelne Individuum erfährt" (Sigwart1, p. 5 u. 6). Diese Notwendigkeit ist für den Denkenden eine absolute; aber für verschiedene Menschen, und für dieselbe Persönlichkeit bei verschiedenen Gelegenheiten, ist sie oft verschieden; sie gebiert, ruft hervor da richtiges, dort falsches, unlogisches Denken. Thatsächlich wird ja sehr vielfach auch unlogisch gedacht.
Die andre, die letztere Notwendigkeit scheint weniger leicht zu fassen. Gerade sie aber, indem sie dem Denken die Folgerichtigkeit vorschreibt (und unter Umständen auch aufnötigt), ist diejenige Denk- notwendigkeit, die wir bei obigen Erklärungen im Sinne hatten.
th) Sie würde sich -- zunächst als ein noch unverwirklichtes Ideal -- charakterisiren lassen als diejenige Notwendigkeit, welche unser Denken beherrschen muss, wofern es seinen Zweck erreichen soll: das Erkennen.
In der That: nicht um Naturgesetze des Denkens handelt es sich in der Logik (diese als die Gesetze, nach denen wirklich gedacht wird, bleiben der Psychologie überlassen), sondern um normative Gesetze, Gesetze, welche die Richtschnur, Norm des Denkens bilden müssen, damit es jenen Zweck des Erkennens erreiche. Im Hinblick auf ihre Beziehung zu, Abhängigkeit von diesem Zwecke wäre also diese Denk- notwendigkeit auch als eine relative zu bezeichnen.
Sie wäre, genauer gesagt, hinzustellen als der Inbegriff aller der Gesetze, allgemeinen Schemata oder Methoden, durch deren Befolgung man erstens von richtigen Überzeugungen, Erkenntnissen ausgehend, stets wieder nur zu richtigen Erkenntnissen geführt wird, und zweitens, so- fern solchen Gesetzen etwa auch selbständige Urteile entspringen sollten, gemäss welcher nur absolut gewisse und wahre gebildet werden können.
Nun frägt sich aber: wie lässt sich solches Ideal verwirklichen?
Empirisch, indem man diese oder jene Gesetze für alle Fälle durchprobirt, gewiss nicht! Nicht allein bleiben auch die für am sichersten gehaltenen unsrer Überzeugungen immer noch der An- zweifelung, Skepsis, ausgesetzt, sondern es wäre jedenfalls auch aus- sichtslos, die unendliche Fülle der Möglichkeiten erschöpfend durch- gehen zu wollen.
i) Wie lässt sich dennoch jenes objektiv notwendige Denken von dem zufälligen, dem subjektiv verschiedenen unterscheiden? Da wir aus der Jurisdiktion unsrer subjektiven Denknotwendigkeit doch
Einleitung.
dies und nichts anderes gedacht wird, ist notwendige Folge des Vor- stellungskreises, der Gemütsstimmung, des Charakters, der augenblick- lichen Anregung, welche das einzelne Individuum erfährt“ (Sigwart1, p. 5 u. 6). Diese Notwendigkeit ist für den Denkenden eine absolute; aber für verschiedene Menschen, und für dieselbe Persönlichkeit bei verschiedenen Gelegenheiten, ist sie oft verschieden; sie gebiert, ruft hervor da richtiges, dort falsches, unlogisches Denken. Thatsächlich wird ja sehr vielfach auch unlogisch gedacht.
Die andre, die letztere Notwendigkeit scheint weniger leicht zu fassen. Gerade sie aber, indem sie dem Denken die Folgerichtigkeit vorschreibt (und unter Umständen auch aufnötigt), ist diejenige Denk- notwendigkeit, die wir bei obigen Erklärungen im Sinne hatten.
ϑ) Sie würde sich — zunächst als ein noch unverwirklichtes Ideal — charakterisiren lassen als diejenige Notwendigkeit, welche unser Denken beherrschen muss, wofern es seinen Zweck erreichen soll: das Erkennen.
In der That: nicht um Naturgesetze des Denkens handelt es sich in der Logik (diese als die Gesetze, nach denen wirklich gedacht wird, bleiben der Psychologie überlassen), sondern um normative Gesetze, Gesetze, welche die Richtschnur, Norm des Denkens bilden müssen, damit es jenen Zweck des Erkennens erreiche. Im Hinblick auf ihre Beziehung zu, Abhängigkeit von diesem Zwecke wäre also diese Denk- notwendigkeit auch als eine relative zu bezeichnen.
Sie wäre, genauer gesagt, hinzustellen als der Inbegriff aller der Gesetze, allgemeinen Schemata oder Methoden, durch deren Befolgung man erstens von richtigen Überzeugungen, Erkenntnissen ausgehend, stets wieder nur zu richtigen Erkenntnissen geführt wird, und zweitens, so- fern solchen Gesetzen etwa auch selbständige Urteile entspringen sollten, gemäss welcher nur absolut gewisse und wahre gebildet werden können.
Nun frägt sich aber: wie lässt sich solches Ideal verwirklichen?
Empirisch, indem man diese oder jene Gesetze für alle Fälle durchprobirt, gewiss nicht! Nicht allein bleiben auch die für am sichersten gehaltenen unsrer Überzeugungen immer noch der An- zweifelung, Skepsis, ausgesetzt, sondern es wäre jedenfalls auch aus- sichtslos, die unendliche Fülle der Möglichkeiten erschöpfend durch- gehen zu wollen.
ι) Wie lässt sich dennoch jenes objektiv notwendige Denken von dem zufälligen, dem subjektiv verschiedenen unterscheiden? Da wir aus der Jurisdiktion unsrer subjektiven Denknotwendigkeit doch
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Einleitung.
dies und nichts anderes gedacht wird, ist notwendige Folge des Vor-
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p. 5 u. 6). Diese Notwendigkeit ist für den Denkenden eine absolute;
aber für verschiedene Menschen, und für dieselbe Persönlichkeit bei
verschiedenen Gelegenheiten, ist sie oft verschieden; sie gebiert, ruft
hervor da richtiges, dort falsches, unlogisches Denken. Thatsächlich
wird ja sehr vielfach auch unlogisch gedacht.
Die andre, die letztere Notwendigkeit scheint weniger leicht zu
fassen. Gerade sie aber, indem sie dem Denken die Folgerichtigkeit
vorschreibt (und unter Umständen auch aufnötigt), ist diejenige Denk-
notwendigkeit, die wir bei obigen Erklärungen im Sinne hatten.
ϑ) Sie würde sich — zunächst als ein noch unverwirklichtes
Ideal — charakterisiren lassen als diejenige Notwendigkeit, welche
unser Denken beherrschen muss, wofern es seinen Zweck erreichen
soll: das Erkennen.
In der That: nicht um Naturgesetze des Denkens handelt es sich
in der Logik (diese als die Gesetze, nach denen wirklich gedacht wird,
bleiben der Psychologie überlassen), sondern um normative Gesetze,
Gesetze, welche die Richtschnur, Norm des Denkens bilden müssen,
damit es jenen Zweck des Erkennens erreiche. Im Hinblick auf ihre
Beziehung zu, Abhängigkeit von diesem Zwecke wäre also diese Denk-
notwendigkeit auch als eine relative zu bezeichnen.
Sie wäre, genauer gesagt, hinzustellen als der Inbegriff aller der
Gesetze, allgemeinen Schemata oder Methoden, durch deren Befolgung
man erstens von richtigen Überzeugungen, Erkenntnissen ausgehend, stets
wieder nur zu richtigen Erkenntnissen geführt wird, und zweitens, so-
fern solchen Gesetzen etwa auch selbständige Urteile entspringen sollten,
gemäss welcher nur absolut gewisse und wahre gebildet werden können.
Nun frägt sich aber: wie lässt sich solches Ideal verwirklichen?
Empirisch, indem man diese oder jene Gesetze für alle Fälle
durchprobirt, gewiss nicht! Nicht allein bleiben auch die für am
sichersten gehaltenen unsrer Überzeugungen immer noch der An-
zweifelung, Skepsis, ausgesetzt, sondern es wäre jedenfalls auch aus-
sichtslos, die unendliche Fülle der Möglichkeiten erschöpfend durch-
gehen zu wollen.
ι) Wie lässt sich dennoch jenes objektiv notwendige Denken
von dem zufälligen, dem subjektiv verschiedenen unterscheiden? Da
wir aus der Jurisdiktion unsrer subjektiven Denknotwendigkeit doch
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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/32>, abgerufen am 23.11.2024.
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