§ 21. Auflösung und Elimination bei Gleichungen und Subsumtionen.
tionen sich darstellt, vielmehr in eine einzige Relation zusammen- gezogen ist, auch "die Resultante der Elimination".. Dass die An- wendung des bestimmten Artikels hiebei gerechtfertigt ist, wird dem- nächst erhellen.
Es bezeichne B kurz das als Basis der Elimination von x, y, ... gegebene System von Propositionen (und zwar Relationen), ebenso bezeichne R ein Eliminationsergebniss. Dasselbe wird hienach ein System von Relationen sein (oder auch eine einzige Relation), das aus B folgt, jedoch die in B (vielleicht) vorkommenden Symbole x, y, ... nicht enthält; R kann nur andere, in B ebenfalls vorkommende Symbole, wie a, b, ... enthalten (nebst vielleicht noch ganz neuen Symbolen, die auch in B nicht vorgekommen waren, wie es zum Bei- spiel unbestimmte Parameter sein würden).
Nach der beabsichtigten Erklärung ist R dann "ein volles Eli- minationsergebniss" zu nennen, wenn, sobald R erfüllt ist, es sicher mindestens ein Wertsystem von x, y, ... gibt, für welches auch B ·er- füllt sein muss.
Ist nun auch R' "ein volles Eliminationsergebniss" in diesem Sinne, so erkennt man leicht, dass die beiden Ergebnisse R und R' logisch äquivalent sind, dass sie einander gegenseitig bedingen müssen: wann R erfüllt ist, wird auch R' erfüllt sein und ebenso folgt um- gekehrt aus der Geltung von R' auch die von R; der Fall, dass zwar eines von den beiden Ergebnissen, aber nicht das andere, erfüllt ist, kann nicht vorkommen.
Denn wäre zum Beispiel R erfüllt, während R' nicht erfüllt ist, so gäbe es aus dem erstern Grunde ein Wertsystem der x, y, ... für welches auch B erfüllt ist. Da für dieses nun also B gilt, so muss auch R' gelten, indem laut Voraussetzung R' als ein Eliminations- ergebniss aus B folgte. Das Erfülltsein von R' widerspräche also der soeben gemachten Annahme seines Nichterfülltseins, welche hienach unzulässig war, zu verwerfen ist. Etc.
Wir sind darum berechtigt, R' eine blosse Umschreibung von R zu nennen; zu sagen R und R' seien wesentlich dasselbe Eliminations- ergebniss -- vielleicht nur in verschiedenen Formen oder Ausdrucks- weisen. Wir dürfen R (sowie auch R') als "das Resultat der Elimi- nation" schlechthin bezeichnen.
In dem besonderen Falle, wo das Propositionensystem B die Eli- minanden x, y, ... gar nicht enthalten sollte, wo von vornherein kein einziger von diesen in ihm vorkäme, ist leicht zu sehen, dass B selber das Resultat der Elimination von x, y, ... aus ihm sein muss; es fällt
§ 21. Auflösung und Elimination bei Gleichungen und Subsumtionen.
tionen sich darstellt, vielmehr in eine einzige Relation zusammen- gezogen ist, auch „die Resultante der Elimination“‥ Dass die An- wendung des bestimmten Artikels hiebei gerechtfertigt ist, wird dem- nächst erhellen.
Es bezeichne B kurz das als Basis der Elimination von x, y, … gegebene System von Propositionen (und zwar Relationen), ebenso bezeichne R ein Eliminationsergebniss. Dasselbe wird hienach ein System von Relationen sein (oder auch eine einzige Relation), das aus B folgt, jedoch die in B (vielleicht) vorkommenden Symbole x, y, … nicht enthält; R kann nur andere, in B ebenfalls vorkommende Symbole, wie a, b, … enthalten (nebst vielleicht noch ganz neuen Symbolen, die auch in B nicht vorgekommen waren, wie es zum Bei- spiel unbestimmte Parameter sein würden).
Nach der beabsichtigten Erklärung ist R dann „ein volles Eli- minationsergebniss“ zu nennen, wenn, sobald R erfüllt ist, es sicher mindestens ein Wertsystem von x, y, … gibt, für welches auch B ·er- füllt sein muss.
Ist nun auch R' „ein volles Eliminationsergebniss“ in diesem Sinne, so erkennt man leicht, dass die beiden Ergebnisse R und R' logisch äquivalent sind, dass sie einander gegenseitig bedingen müssen: wann R erfüllt ist, wird auch R' erfüllt sein und ebenso folgt um- gekehrt aus der Geltung von R' auch die von R; der Fall, dass zwar eines von den beiden Ergebnissen, aber nicht das andere, erfüllt ist, kann nicht vorkommen.
Denn wäre zum Beispiel R erfüllt, während R' nicht erfüllt ist, so gäbe es aus dem erstern Grunde ein Wertsystem der x, y, … für welches auch B erfüllt ist. Da für dieses nun also B gilt, so muss auch R' gelten, indem laut Voraussetzung R' als ein Eliminations- ergebniss aus B folgte. Das Erfülltsein von R' widerspräche also der soeben gemachten Annahme seines Nichterfülltseins, welche hienach unzulässig war, zu verwerfen ist. Etc.
Wir sind darum berechtigt, R' eine blosse Umschreibung von R zu nennen; zu sagen R und R' seien wesentlich dasselbe Eliminations- ergebniss — vielleicht nur in verschiedenen Formen oder Ausdrucks- weisen. Wir dürfen R (sowie auch R') als „das Resultat der Elimi- nation“ schlechthin bezeichnen.
In dem besonderen Falle, wo das Propositionensystem B die Eli- minanden x, y, … gar nicht enthalten sollte, wo von vornherein kein einziger von diesen in ihm vorkäme, ist leicht zu sehen, dass B selber das Resultat der Elimination von x, y, … aus ihm sein muss; es fällt
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0473"n="453"/><fwplace="top"type="header">§ 21. Auflösung und Elimination bei Gleichungen und Subsumtionen.</fw><lb/>
tionen sich darstellt, vielmehr in eine einzige Relation zusammen-<lb/>
gezogen ist, auch „<hirendition="#i">die Resultante der Elimination</hi>“‥ Dass die An-<lb/>
wendung des bestimmten Artikels hiebei gerechtfertigt ist, wird dem-<lb/>
nächst erhellen.</p><lb/><p>Es bezeichne <hirendition="#i">B</hi> kurz das als Basis der Elimination von <hirendition="#i">x</hi>, <hirendition="#i">y</hi>, …<lb/>
gegebene System von Propositionen (und zwar Relationen), ebenso<lb/>
bezeichne <hirendition="#i">R</hi> ein Eliminationsergebniss. Dasselbe wird hienach ein<lb/>
System von Relationen sein (oder auch eine einzige Relation), das<lb/>
aus <hirendition="#i">B</hi> folgt, jedoch die in <hirendition="#i">B</hi> (vielleicht) vorkommenden Symbole <hirendition="#i">x</hi>,<lb/><hirendition="#i">y</hi>, … nicht enthält; <hirendition="#i">R</hi> kann nur andere, in <hirendition="#i">B</hi> ebenfalls vorkommende<lb/>
Symbole, wie <hirendition="#i">a</hi>, <hirendition="#i">b</hi>, … enthalten (nebst vielleicht noch ganz neuen<lb/>
Symbolen, die auch in <hirendition="#i">B</hi> nicht vorgekommen waren, wie es zum Bei-<lb/>
spiel unbestimmte Parameter sein würden).</p><lb/><p>Nach der beabsichtigten Erklärung ist <hirendition="#i">R</hi> dann „ein volles Eli-<lb/>
minationsergebniss“ zu nennen, wenn, sobald <hirendition="#i">R</hi> erfüllt ist, es sicher<lb/>
mindestens <hirendition="#i">ein</hi> Wertsystem von <hirendition="#i">x</hi>, <hirendition="#i">y</hi>, … gibt, für welches auch <hirendition="#i">B</hi> ·er-<lb/>
füllt sein muss.</p><lb/><p>Ist nun auch <hirendition="#i">R</hi>' „ein volles Eliminationsergebniss“ in diesem<lb/>
Sinne, so erkennt man leicht, dass die beiden Ergebnisse <hirendition="#i">R</hi> und <hirendition="#i">R</hi>'<lb/>
logisch äquivalent sind, dass sie einander gegenseitig bedingen müssen:<lb/>
wann <hirendition="#i">R</hi> erfüllt ist, wird auch <hirendition="#i">R</hi>' erfüllt sein und ebenso folgt um-<lb/>
gekehrt aus der Geltung von <hirendition="#i">R</hi>' auch die von <hirendition="#i">R</hi>; der Fall, dass zwar<lb/>
eines von den beiden Ergebnissen, aber nicht das andere, erfüllt ist,<lb/>
kann nicht vorkommen.</p><lb/><p>Denn wäre zum Beispiel <hirendition="#i">R</hi> erfüllt, während <hirendition="#i">R</hi>' <hirendition="#i">nicht</hi> erfüllt ist,<lb/>
so gäbe es aus dem erstern Grunde ein Wertsystem der <hirendition="#i">x</hi>, <hirendition="#i">y</hi>, … für<lb/>
welches auch <hirendition="#i">B</hi> erfüllt ist. Da für dieses nun also <hirendition="#i">B</hi> gilt, so muss<lb/>
auch <hirendition="#i">R</hi>' gelten, indem laut Voraussetzung <hirendition="#i">R</hi>' als ein Eliminations-<lb/>
ergebniss aus <hirendition="#i">B folgte</hi>. Das Erfülltsein von <hirendition="#i">R</hi>' widerspräche also der<lb/>
soeben gemachten Annahme seines Nichterfülltseins, welche hienach<lb/>
unzulässig war, zu verwerfen ist. Etc.</p><lb/><p>Wir sind darum berechtigt, <hirendition="#i">R</hi>' eine blosse Umschreibung von <hirendition="#i">R</hi><lb/>
zu nennen; zu sagen <hirendition="#i">R</hi> und <hirendition="#i">R</hi>' seien wesentlich <hirendition="#i">dasselbe</hi> Eliminations-<lb/>
ergebniss — vielleicht nur in verschiedenen Formen oder Ausdrucks-<lb/>
weisen. Wir dürfen <hirendition="#i">R</hi> (sowie auch <hirendition="#i">R</hi>') als „<hirendition="#i">das</hi> Resultat der Elimi-<lb/>
nation“ schlechthin bezeichnen.</p><lb/><p>In dem besonderen Falle, wo das Propositionensystem <hirendition="#i">B</hi> die Eli-<lb/>
minanden <hirendition="#i">x</hi>, <hirendition="#i">y</hi>, … gar nicht enthalten sollte, wo von vornherein kein<lb/>
einziger von diesen in ihm vorkäme, ist leicht zu sehen, dass <hirendition="#i">B</hi> selber<lb/>
das Resultat der Elimination von <hirendition="#i">x</hi>, <hirendition="#i">y</hi>, … aus ihm sein muss; es fällt<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[453/0473]
§ 21. Auflösung und Elimination bei Gleichungen und Subsumtionen.
tionen sich darstellt, vielmehr in eine einzige Relation zusammen-
gezogen ist, auch „die Resultante der Elimination“‥ Dass die An-
wendung des bestimmten Artikels hiebei gerechtfertigt ist, wird dem-
nächst erhellen.
Es bezeichne B kurz das als Basis der Elimination von x, y, …
gegebene System von Propositionen (und zwar Relationen), ebenso
bezeichne R ein Eliminationsergebniss. Dasselbe wird hienach ein
System von Relationen sein (oder auch eine einzige Relation), das
aus B folgt, jedoch die in B (vielleicht) vorkommenden Symbole x,
y, … nicht enthält; R kann nur andere, in B ebenfalls vorkommende
Symbole, wie a, b, … enthalten (nebst vielleicht noch ganz neuen
Symbolen, die auch in B nicht vorgekommen waren, wie es zum Bei-
spiel unbestimmte Parameter sein würden).
Nach der beabsichtigten Erklärung ist R dann „ein volles Eli-
minationsergebniss“ zu nennen, wenn, sobald R erfüllt ist, es sicher
mindestens ein Wertsystem von x, y, … gibt, für welches auch B ·er-
füllt sein muss.
Ist nun auch R' „ein volles Eliminationsergebniss“ in diesem
Sinne, so erkennt man leicht, dass die beiden Ergebnisse R und R'
logisch äquivalent sind, dass sie einander gegenseitig bedingen müssen:
wann R erfüllt ist, wird auch R' erfüllt sein und ebenso folgt um-
gekehrt aus der Geltung von R' auch die von R; der Fall, dass zwar
eines von den beiden Ergebnissen, aber nicht das andere, erfüllt ist,
kann nicht vorkommen.
Denn wäre zum Beispiel R erfüllt, während R' nicht erfüllt ist,
so gäbe es aus dem erstern Grunde ein Wertsystem der x, y, … für
welches auch B erfüllt ist. Da für dieses nun also B gilt, so muss
auch R' gelten, indem laut Voraussetzung R' als ein Eliminations-
ergebniss aus B folgte. Das Erfülltsein von R' widerspräche also der
soeben gemachten Annahme seines Nichterfülltseins, welche hienach
unzulässig war, zu verwerfen ist. Etc.
Wir sind darum berechtigt, R' eine blosse Umschreibung von R
zu nennen; zu sagen R und R' seien wesentlich dasselbe Eliminations-
ergebniss — vielleicht nur in verschiedenen Formen oder Ausdrucks-
weisen. Wir dürfen R (sowie auch R') als „das Resultat der Elimi-
nation“ schlechthin bezeichnen.
In dem besonderen Falle, wo das Propositionensystem B die Eli-
minanden x, y, … gar nicht enthalten sollte, wo von vornherein kein
einziger von diesen in ihm vorkäme, ist leicht zu sehen, dass B selber
das Resultat der Elimination von x, y, … aus ihm sein muss; es fällt
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 453. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/473>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.