§ 18. Die 4 zweiten Inversionsprobleme nebst zugehörigen Theoremen.
Diese Probleme fordern die vollständige Auflösung nach x der Subsumtionen: 1)
[Formel 1]
-- eine jede einzeln genommen.
Eine jede von diesen Subsumtionen involvirt zunächst eine Rela- tion zwischen a und b, ansonst sie unmöglich bestehen kann. Diese Relation lautet bezüglich: 2)
[Formel 2]
und kann als die Resultante der Elimination des x, sowie auch als die Valenzbedingung für x bezeichnet werden, sintemal es nur, soferne sie von a und b erfüllt ist, ein x geben kann, welches die Subsumtion 1) befriedigt, dann aber auch immer solche x geben wird, die ihr genügen.
Begründung. Die Resultante lässt sich am raschesten gewinnen, indem man an der selbstverständlichen Subsumtion
x 1
0 x
beiderseits mit b relativ (nach- resp. vor-) multiplizirt, beziehungsweise addirt, z. B. für die erste Aufgabe schliesst: x ; b 1 ; b, woraus in Ver- bindung mit der Prämisse 1) a fortiori die angegebne Resultante 2) folgt. Auf diese Weise erhellt sogleich die Unerlässlichkeit der Resultante.
Dass sie aber auch hinreichende Bedingung für die Erfüllbarkeit der Forderung 1) oder Existenz eines dieser genügenden x ist, geht daraus hervor, dass, sobald sie erfüllt ist, sich sofort
x = 1
x = 0
als eine zulässige (Partikular-)Lösung darbietet und zwar als die
Maximal-
Minimal-
Lösung des Problemes.
Da die Resultante äquivalent ist mit 3)
[Formel 3]
so brauchen wir uns nur mehr mit der Auflösung nach x der Sub- sumtion zu beschäftigen: 4)
[Formel 4]
§ 18. Die zweiten Inversionsprobleme.
§ 18. Die 4 zweiten Inversionsprobleme nebst zugehörigen Theoremen.
Diese Probleme fordern die vollständige Auflösung nach x der Subsumtionen: 1)
[Formel 1]
— eine jede einzeln genommen.
Eine jede von diesen Subsumtionen involvirt zunächst eine Rela- tion zwischen a und b, ansonst sie unmöglich bestehen kann. Diese Relation lautet bezüglich: 2)
[Formel 2]
und kann als die Resultante der Elimination des x, sowie auch als die Valenzbedingung für x bezeichnet werden, sintemal es nur, soferne sie von a und b erfüllt ist, ein x geben kann, welches die Subsumtion 1) befriedigt, dann aber auch immer solche x geben wird, die ihr genügen.
Begründung. Die Resultante lässt sich am raschesten gewinnen, indem man an der selbstverständlichen Subsumtion
x⋹ 1
0 ⋹ x
beiderseits mit b relativ (nach- resp. vor-) multiplizirt, beziehungsweise addirt, z. B. für die erste Aufgabe schliesst: x ; b ⋹ 1 ; b, woraus in Ver- bindung mit der Prämisse 1) a fortiori die angegebne Resultante 2) folgt. Auf diese Weise erhellt sogleich die Unerlässlichkeit der Resultante.
Dass sie aber auch hinreichende Bedingung für die Erfüllbarkeit der Forderung 1) oder Existenz eines dieser genügenden x ist, geht daraus hervor, dass, sobald sie erfüllt ist, sich sofort
x = 1
x = 0
als eine zulässige (Partikular-)Lösung darbietet und zwar als die
Maximal-
Minimal-
Lösung des Problemes.
Da die Resultante äquivalent ist mit 3)
[Formel 3]
so brauchen wir uns nur mehr mit der Auflösung nach x der Sub- sumtion zu beschäftigen: 4)
[Formel 4]
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0261"n="247"/><fwplace="top"type="header">§ 18. Die zweiten Inversionsprobleme.</fw><lb/><divn="2"><head>§ 18. <hirendition="#b">Die 4 zweiten Inversionsprobleme nebst zugehörigen<lb/>
Theoremen.</hi></head><lb/><p>Diese Probleme fordern die vollständige Auflösung nach <hirendition="#i">x</hi> der<lb/>
Subsumtionen:<lb/>
1) <formula/><lb/>— eine jede einzeln genommen.</p><lb/><p>Eine jede von diesen Subsumtionen involvirt zunächst eine <hirendition="#i">Rela-<lb/>
tion</hi> zwischen <hirendition="#i">a</hi> und <hirendition="#i">b</hi>, ansonst sie unmöglich bestehen kann. Diese<lb/>
Relation lautet bezüglich:<lb/>
2) <formula/><lb/>
und kann als die <hirendition="#i">Resultante der Elimination</hi> des <hirendition="#i">x</hi>, sowie auch als die<lb/><hirendition="#i">Valenzbedingung für x</hi> bezeichnet werden, sintemal es nur, soferne sie<lb/>
von <hirendition="#i">a</hi> und <hirendition="#i">b</hi> erfüllt ist, ein <hirendition="#i">x</hi> geben kann, welches die Subsumtion 1)<lb/>
befriedigt, dann aber auch immer solche <hirendition="#i">x</hi> geben wird, die ihr genügen.</p><lb/><p><hirendition="#g">Begründung</hi>. Die Resultante lässt sich am raschesten gewinnen,<lb/>
indem man an der selbstverständlichen Subsumtion<lb/><table><row><cell><hirendition="#i">x</hi>⋹ 1</cell><cell>0 ⋹<hirendition="#i">x</hi></cell></row><lb/></table> beiderseits mit <hirendition="#i">b</hi> relativ (nach- resp. vor-) multiplizirt, beziehungsweise<lb/>
addirt, z. B. für die erste Aufgabe schliesst: <hirendition="#i">x</hi> ; <hirendition="#i">b</hi>⋹ 1 ; <hirendition="#i">b</hi>, woraus in Ver-<lb/>
bindung mit der Prämisse 1) a fortiori die angegebne Resultante 2) folgt.<lb/>
Auf diese Weise erhellt sogleich die Unerlässlichkeit der Resultante.</p><lb/><p>Dass sie aber auch hinreichende Bedingung für die Erfüllbarkeit der<lb/>
Forderung 1) oder Existenz eines dieser genügenden <hirendition="#i">x</hi> ist, geht daraus<lb/>
hervor, dass, sobald sie erfüllt ist, sich sofort<lb/><table><row><cell><hirendition="#i">x</hi> = 1</cell><cell><hirendition="#i">x</hi> = 0</cell></row><lb/></table> als eine zulässige (Partikular-)Lösung darbietet und zwar als die<lb/><table><row><cell>Maximal-</cell><cell>Minimal-</cell></row><lb/></table> Lösung des Problemes.</p><lb/><p>Da die Resultante äquivalent ist mit<lb/>
3) <formula/><lb/>
so brauchen wir uns nur mehr mit der Auflösung nach <hirendition="#i">x</hi> der Sub-<lb/>
sumtion zu beschäftigen:<lb/>
4) <formula/><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[247/0261]
§ 18. Die zweiten Inversionsprobleme.
§ 18. Die 4 zweiten Inversionsprobleme nebst zugehörigen
Theoremen.
Diese Probleme fordern die vollständige Auflösung nach x der
Subsumtionen:
1) [FORMEL]
— eine jede einzeln genommen.
Eine jede von diesen Subsumtionen involvirt zunächst eine Rela-
tion zwischen a und b, ansonst sie unmöglich bestehen kann. Diese
Relation lautet bezüglich:
2) [FORMEL]
und kann als die Resultante der Elimination des x, sowie auch als die
Valenzbedingung für x bezeichnet werden, sintemal es nur, soferne sie
von a und b erfüllt ist, ein x geben kann, welches die Subsumtion 1)
befriedigt, dann aber auch immer solche x geben wird, die ihr genügen.
Begründung. Die Resultante lässt sich am raschesten gewinnen,
indem man an der selbstverständlichen Subsumtion
x⋹ 1 0 ⋹ x
beiderseits mit b relativ (nach- resp. vor-) multiplizirt, beziehungsweise
addirt, z. B. für die erste Aufgabe schliesst: x ; b ⋹ 1 ; b, woraus in Ver-
bindung mit der Prämisse 1) a fortiori die angegebne Resultante 2) folgt.
Auf diese Weise erhellt sogleich die Unerlässlichkeit der Resultante.
Dass sie aber auch hinreichende Bedingung für die Erfüllbarkeit der
Forderung 1) oder Existenz eines dieser genügenden x ist, geht daraus
hervor, dass, sobald sie erfüllt ist, sich sofort
x = 1 x = 0
als eine zulässige (Partikular-)Lösung darbietet und zwar als die
Maximal- Minimal-
Lösung des Problemes.
Da die Resultante äquivalent ist mit
3) [FORMEL]
so brauchen wir uns nur mehr mit der Auflösung nach x der Sub-
sumtion zu beschäftigen:
4) [FORMEL]
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 3, Abt. 1. Leipzig, 1895, S. 247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik03_1895/261>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.