Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 3, Abt. 1. Leipzig, 1895.§ 31. Sechste Fassung der Ähnlichkeitsbedingung. Um nun jene zwei von diesen auch noch auf die Formen 34), 35) zu Es soll darin a ein beliebiges Relativ, und b ; 1 nur irgend ein System Obwol für a = 1abg0 ist: a ; 0' · a = 1ab00, dagegen a ; 0' j 0 = 11100, Nach diesem Schema 36) verwandelt sich nun z. B. g4 aus 33), ge- Sehr beachtenswert ist, dass, während als Relation zwischen den Jenes ist mit den a fortiori gültigen Folgerungen: Ersetzt man hierin das Wort "mindestens" durchweg durch "höchstens", § 31. Sechste Fassung der Ähnlichkeitsbedingung. Um nun jene zwei von diesen auch noch auf die Formen 34), 35) zu Es soll darin a ein beliebiges Relativ, und b ; 1 nur irgend ein System Obwol für a = 1αβγ0 ist: a ; 0' · a = 1αβ00, dagegen a ; 0' ɟ 0 = 11100, Nach diesem Schema 36) verwandelt sich nun z. B. γ4 aus 33), ge- Sehr beachtenswert ist, dass, während als Relation zwischen den Jenes ist mit den a fortiori gültigen Folgerungen: Ersetzt man hierin das Wort „mindestens“ durchweg durch „höchstens“, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0633" n="619"/> <fw place="top" type="header">§ 31. 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§ 31. Sechste Fassung der Ähnlichkeitsbedingung.
Um nun jene zwei von diesen auch noch auf die Formen 34), 35) zu
bringen, statuiren wir den Hülfssatz:
36) [FORMEL]
Es soll darin a ein beliebiges Relativ, und b ; 1 nur irgend ein System
vorstellen, das also auch durch b ɟ 0 vertreten werden konnte.
Obwol für a = 1αβγ0 ist: a ; 0' · a = 1αβ00, dagegen a ; 0' ɟ 0 = 11100,
demnach die beiden Subjekte in 36) differiren, muss dieser Satz doch gelten,
und liesse er sich schon zeilenrechnerisch einsehn. Eleganter ist er als
L = R so zu beweisen. Wegen a ; 0' · a ⋹ a ; 0' ɟ 0 folgt L aus R, d. h.
gilt R ⋹ L a fortiori. Umgekehrt folgt aus L auch (a ; 0')a ; 1 ⋹ b ; 1,
was wegen (a ; 0')a ; 1 = a ; 0' ɟ 0, vergl. 30) des § 15, S. 216, in R über-
geht, d. h. es gilt auch L ⋹ R, q. e. d.
Nach diesem Schema 36) verwandelt sich nun z. B. γ4 aus 33), ge-
schrieben als xă ; 0' · xă ⋹ b̄(= b̄ ; 1), mit Leichtigkeit in xă ; 0' ɟ 0 ⋹ b̄,
d. h. in 34) — und konjugirt entsprechend γ2 aus 33) in 34), sowie um-
gekehrt, q. e. d. Von 34) aber ist 35) nur eine naheliegende Umformung
nach bekannten Sätzen über Systeme.
Sehr beachtenswert ist, dass, während als Relation zwischen den
Systemen a und b betrachtet, die Beziehungen γ1 und γ3 transitive
sind, ein gleiches mit denen γ2 und γ4 keineswegs der Fall ist.
Jenes ist mit den a fortiori gültigen Folgerungen:
(a ⋹ x̆ ; b)(b ⋹ y̆ ; c) ⋹ (a ⋹ x̆ ; y̆ ; c), = (a ⋹ z̆ ; c) für z = y ; x,
(b ⋹ x ; a)(c ⋹ y ; b) ⋹ (c ⋹ y ; x ; a), = (c ⋹ z ; a) „ „ „
sofort analytisch beweisbar, wie es denn auch ohne weitres einleuchtet,
dass, wenn zu jedem a (nach einer Vorschrift x) mindestens ein b ge-
hört, und zu jedem b (nach einer andern Vorschrift y) mindestens ein c
gehört, dann auch zu jedem a (nach beiden Vorschriften zusammen)
mindestens ein c gehören müsse.
Ersetzt man hierin das Wort „mindestens“ durchweg durch „höchstens“,
so findet vielleicht Mancher den Satz ganz ebenso einleuchtend. Dennoch
hat die rhetorische Evidenz hierbei nur irre geführt (es können nämlich
zu solchen a, zu denen — als „höchstens ein“ — kein b gehört, vielmehr
direkt doch beliebig viele c gehören!). Auch lässt sich zeigen, dass ein
Schluss von
(x ; 0'a ɟ 0 ⋹ b̄)(y ; 0'b ɟ 0 ⋹ c̄) auf z ; 0'a ɟ 0 ⋹ c̄
weder mit z = y ; x, noch mit sonst einem z, zwingend sein kann, indem
die fragliche Konklusion ja eine Resultante der Elimination von b aus den
Prämissen sein müsste. Eine solche ist aber gar nicht vorhanden, weil die
Prämissen sich für b = 0 als stets erfüllt erweisen. Die Konklusion müsste
sonach als eine Relation nichtssagend sein, m. a. W. für beliebige a, c
und z wie eine allgemeine Formel gelten, was leicht als absurd zu erkennen.
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