Schubert-Feder, Cläre: Das Leben der Studentinnen in Zürich. Berlin, 1894.tige Stimme einsetzten zu unsern Gunsten, so Rechtsanwalt Die Frauen erstreben die Möglichkeit des Universitäts- tige Stimme einsetzten zu unsern Gunsten, so Rechtsanwalt Die Frauen erstreben die Möglichkeit des Universitäts- <TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0029" n="26"/> tige Stimme einsetzten zu unsern Gunsten, so Rechtsanwalt<lb/> Muser im badischen Landtage, im Februar vorigen Jahres,<lb/> so Geheimrath Professor <hi rendition="#aq">Dr</hi>. Herm. Grimm in der National-<lb/> zeitung vom 26. Juni 1892. Daß die modernen Bestrebungen<lb/> der Frauen, das Gebiet zulässiger Erwerbsthätigkeit zu er-<lb/> weitern, bisher nur getragen und gestützt waren von der<lb/> Partei der Freisinnigen (unendlich dankenswerth, wie es<lb/> war und ist) wurde stetig von den Frauen selbst lebhaft<lb/> beklagt. Daß im Parlament nun auch Herr Geheimrath<lb/> Schneider, daß auch Herr Hofprediger a. D. Stöcker ver-<lb/> ständnißvoller unsern Bitten und Wünschen begegnete, das<lb/> sollen und werden ihnen die gebildeten Frauen Deutschlands<lb/> tiefempfunden danken; denn es ist damit endlich ein Schritt<lb/> zu der Erkenntniß gethan, daß die sogenannte „Frauen-<lb/> frage“ <hi rendition="#g">über</hi> den Parteien steht, oder, was dasselbe sagen<lb/> will, <hi rendition="#g">alle</hi> Parteien angeht.</p><lb/> <p>Die Frauen erstreben die Möglichkeit des Universitäts-<lb/> studiums zwar nicht ausschließlich in dem Hinblick auf<lb/> nothwendigen Broderwerb, aber ein großer Theil derjenigen,<lb/> die den Wunsch hegen zu studiren, haben in der That die<lb/> Aussicht, einst für sich selber sorgen zu müssen. Da sich<lb/> nun Eines nicht für Alle schickt, also der Beruf der einfachen<lb/> Lehrerin und der Krankenpflegerin, sowie die andern, den<lb/> Frauen bereits erschlossenen Berufsarten dem Charakter und<lb/> den Talenten Vieler nicht entsprechen, so wird eben auch<lb/> in diesem Punkt nur die Mannigfaltigkeit, die möglichst<lb/> vollkommene Freiheit, wahre Hilfe bringen. „Die Väter<lb/> und Brüder pflegen das spätere bürgerliche Schicksal ihrer<lb/> Töchter und Schwestern mit starkem Fatalismus mehr der<lb/> Vorsehung als ihrer eignen speciellen Fürsorge zu über-<lb/> lassen, und keine Jnstanz hat das Recht, ihnen deshalb<lb/> Vorstellungen zu machen. Vielleicht wird es der Staat<lb/> später einmal in Anspruch nehmen, denn die unversorgten<lb/></p> </body> </text> </TEI> [26/0029]
tige Stimme einsetzten zu unsern Gunsten, so Rechtsanwalt
Muser im badischen Landtage, im Februar vorigen Jahres,
so Geheimrath Professor Dr. Herm. Grimm in der National-
zeitung vom 26. Juni 1892. Daß die modernen Bestrebungen
der Frauen, das Gebiet zulässiger Erwerbsthätigkeit zu er-
weitern, bisher nur getragen und gestützt waren von der
Partei der Freisinnigen (unendlich dankenswerth, wie es
war und ist) wurde stetig von den Frauen selbst lebhaft
beklagt. Daß im Parlament nun auch Herr Geheimrath
Schneider, daß auch Herr Hofprediger a. D. Stöcker ver-
ständnißvoller unsern Bitten und Wünschen begegnete, das
sollen und werden ihnen die gebildeten Frauen Deutschlands
tiefempfunden danken; denn es ist damit endlich ein Schritt
zu der Erkenntniß gethan, daß die sogenannte „Frauen-
frage“ über den Parteien steht, oder, was dasselbe sagen
will, alle Parteien angeht.
Die Frauen erstreben die Möglichkeit des Universitäts-
studiums zwar nicht ausschließlich in dem Hinblick auf
nothwendigen Broderwerb, aber ein großer Theil derjenigen,
die den Wunsch hegen zu studiren, haben in der That die
Aussicht, einst für sich selber sorgen zu müssen. Da sich
nun Eines nicht für Alle schickt, also der Beruf der einfachen
Lehrerin und der Krankenpflegerin, sowie die andern, den
Frauen bereits erschlossenen Berufsarten dem Charakter und
den Talenten Vieler nicht entsprechen, so wird eben auch
in diesem Punkt nur die Mannigfaltigkeit, die möglichst
vollkommene Freiheit, wahre Hilfe bringen. „Die Väter
und Brüder pflegen das spätere bürgerliche Schicksal ihrer
Töchter und Schwestern mit starkem Fatalismus mehr der
Vorsehung als ihrer eignen speciellen Fürsorge zu über-
lassen, und keine Jnstanz hat das Recht, ihnen deshalb
Vorstellungen zu machen. Vielleicht wird es der Staat
später einmal in Anspruch nehmen, denn die unversorgten
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