Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.polen und von Lithauen, die von gewissen Die Beamten von Kronpolen und Li- Zu der ersten Klasse gehören: die beiden *) Lengnich theilt sie nur in zwei Klassen
ab, in togatos und militares, gleichsam in gentil- hom- mes de robe und gentil-hommes d'epec; aber die Hofschatzmeister, Kammerherren, Fahnträger u. a. sind offenbare Hofämter, die weder zur Toga nach zum Säbel gerechnet werden können. polen und von Lithauen, die von gewiſſen Die Beamten von Kronpolen und Li- Zu der erſten Klaſſe gehoͤren: die beiden *) Lengnich theilt ſie nur in zwei Klaſſen
ab, in togatos und militares, gleichſam in gentil- hom- mes de robe und gentil-hommes d'épéc; aber die Hofſchatzmeiſter, Kammerherren, Fahntraͤger u. a. ſind offenbare Hofaͤmter, die weder zur Toga nach zum Saͤbel gerechnet werden koͤnnen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0079" n="69"/> polen und von Lithauen, die von gewiſſen<lb/> Provinzen, und die von den einzelnen Woi-<lb/> wodſchaften ihren Namen haben. Die Edel-<lb/> leute, die ſolche Stellen beſitzen, gehen aber-<lb/> mals denen vor, die keine inne haben.</p><lb/> <p>Die Beamten von Kronpolen und Li-<lb/> thauen ſind theils <hi rendition="#g">Hof</hi>- und <hi rendition="#g">Gerichts-</hi>, theils<lb/><hi rendition="#g">Kriegsbeamte</hi><note place="foot" n="*)"><hi rendition="#g">Lengnich</hi> theilt ſie nur in zwei Klaſſen<lb/> ab, in<lb/><hi rendition="#aq">togatos</hi> und <hi rendition="#aq">militares</hi>, gleichſam in <hi rendition="#aq">gentil- hom-<lb/> mes de robe</hi> und <hi rendition="#aq">gentil-hommes d'épéc</hi>; aber<lb/> die Hofſchatzmeiſter, Kammerherren, Fahntraͤger<lb/> u. a. ſind offenbare Hofaͤmter, die weder zur<lb/><hi rendition="#g">Toga</hi> nach zum <hi rendition="#g">Saͤbel</hi> gerechnet werden koͤnnen.</note>.</p><lb/> <p>Zu der <hi rendition="#g">erſten</hi> Klaſſe gehoͤren: die beiden<lb/><hi rendition="#g">Oberſekretaire</hi>, die beiden <hi rendition="#g">Referenda-<lb/> rien, Hofſchatzmeiſter, Unterkaͤmme-<lb/> rer, Fahntraͤger, Hoffahntraͤger,<lb/> Schwerttraͤger, Ober-</hi> und <hi rendition="#g">Unterſtall-<lb/> meiſter, Ober</hi>- und <hi rendition="#g">Unterkuͤchenmei-<lb/> ſter, Mundſchenken, Vorſchneider,<lb/> Truchfeſſe, Oberjaͤger</hi>, und <hi rendition="#g">Hofjaͤger-<lb/></hi></p> </div> </body> </text> </TEI> [69/0079]
polen und von Lithauen, die von gewiſſen
Provinzen, und die von den einzelnen Woi-
wodſchaften ihren Namen haben. Die Edel-
leute, die ſolche Stellen beſitzen, gehen aber-
mals denen vor, die keine inne haben.
Die Beamten von Kronpolen und Li-
thauen ſind theils Hof- und Gerichts-, theils
Kriegsbeamte *).
Zu der erſten Klaſſe gehoͤren: die beiden
Oberſekretaire, die beiden Referenda-
rien, Hofſchatzmeiſter, Unterkaͤmme-
rer, Fahntraͤger, Hoffahntraͤger,
Schwerttraͤger, Ober- und Unterſtall-
meiſter, Ober- und Unterkuͤchenmei-
ſter, Mundſchenken, Vorſchneider,
Truchfeſſe, Oberjaͤger, und Hofjaͤger-
*) Lengnich theilt ſie nur in zwei Klaſſen
ab, in
togatos und militares, gleichſam in gentil- hom-
mes de robe und gentil-hommes d'épéc; aber
die Hofſchatzmeiſter, Kammerherren, Fahntraͤger
u. a. ſind offenbare Hofaͤmter, die weder zur
Toga nach zum Saͤbel gerechnet werden koͤnnen.
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