Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.
meister, Kanzleyregent, Metrikan- Zu der zweiten Klasse gehören: die Die Obersekretaire sind die vordersten
meiſter, Kanzleyregent, Metrikan- Zu der zweiten Klaſſe gehoͤren: die Die Oberſekretaire ſind die vorderſten <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><hi rendition="#g"><pb facs="#f0080" n="70"/> meiſter, Kanzleyregent, Metrikan-<lb/> ten (Archivare) Dekretsnotare, Groß-<lb/> notare, Großſchatznotare, Kron</hi>- und<lb/><hi rendition="#g">Schatzbewahrer, Jnſtigatoren und<lb/> Viceinſtigatoren</hi>.</p><lb/> <p>Zu der <hi rendition="#g">zweiten</hi> Klaſſe gehoͤren: die<lb/><hi rendition="#g">Groß</hi>- und <hi rendition="#g">Unterfeldherren</hi>, die <hi rendition="#g">Feld-<lb/> notare</hi>, die <hi rendition="#g">Großwachtmeiſter</hi>, die <hi rendition="#g">La-<lb/> germeiſter</hi> und die <hi rendition="#g">Geſchuͤtzmeiſter</hi> fuͤr<lb/> Polen und Lithauen.</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">Oberſekretaire</hi> ſind die vorderſten<lb/> Beamten aus dem Ritterſtande. Vermoͤge des<lb/> Gebrauchs werden nur immer Perſonen vom<lb/> geiſtlichen Stande dazu gewaͤhlt. Sie haben<lb/> den Vorzug bei Beſetzung der Kanzlerſtellen<lb/> und bei Vergebung von Bißthuͤmern, und ſie<lb/> gelangen fruͤher oder ſpaͤter zu beiden. Man<lb/> braucht ſie zur Verfertigung von Schriften<lb/> und Briefen, welche geheime Angelegenheiten<lb/> betreffen, und wenn die Kanzler abweſend<lb/> ſind, verrichten ſie einige von ihren Geſchaͤf-<lb/> ten. Am Reichstage leſen ſie die <hi rendition="#aq">pacta con-<lb/></hi></p> </div> </body> </text> </TEI> [70/0080]
meiſter, Kanzleyregent, Metrikan-
ten (Archivare) Dekretsnotare, Groß-
notare, Großſchatznotare, Kron- und
Schatzbewahrer, Jnſtigatoren und
Viceinſtigatoren.
Zu der zweiten Klaſſe gehoͤren: die
Groß- und Unterfeldherren, die Feld-
notare, die Großwachtmeiſter, die La-
germeiſter und die Geſchuͤtzmeiſter fuͤr
Polen und Lithauen.
Die Oberſekretaire ſind die vorderſten
Beamten aus dem Ritterſtande. Vermoͤge des
Gebrauchs werden nur immer Perſonen vom
geiſtlichen Stande dazu gewaͤhlt. Sie haben
den Vorzug bei Beſetzung der Kanzlerſtellen
und bei Vergebung von Bißthuͤmern, und ſie
gelangen fruͤher oder ſpaͤter zu beiden. Man
braucht ſie zur Verfertigung von Schriften
und Briefen, welche geheime Angelegenheiten
betreffen, und wenn die Kanzler abweſend
ſind, verrichten ſie einige von ihren Geſchaͤf-
ten. Am Reichstage leſen ſie die pacta con-
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