Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.zu appelliren. Der Starosten ohne Gerichts- Jch darf wohl kaum anmerken, daß nur F 2
zu appelliren. Der Staroſten ohne Gerichts- Jch darf wohl kaum anmerken, daß nur F 2
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0093" n="83"/> zu appelliren. Der Staroſten ohne Gerichts-<lb/> barkeit ſind mehr, als der Staroſten mit Ge-<lb/> richtsbarkeit, und der Grund davon iſt, daß<lb/> viele, die bloß Tenutarien waren, allmaͤhlig<lb/> den Titel Staroſt ſich angemaßt haben.</p><lb/> <p>Jch darf wohl kaum anmerken, daß nur<lb/> diejenige Klaſſe der Edelleute, fuͤr welche die<lb/> Verfaſſung <hi rendition="#g">alles</hi> thut, daß nur die <hi rendition="#g">einge-<lb/> bornen</hi> und <hi rendition="#g">beſitzlichen</hi> faͤhig ſind, ſolche<lb/> Staroſteyen zu erhalten; man muß hinzuſetzen:<lb/> auch nur die reichen, aus maͤchtigen Familien<lb/> ſtammenden, ſchon mit Ehrenſtellen verſehe-<lb/> nen. Es waͤre ſehr natuͤrlich, daß man dieſe<lb/> Staatswohlthaten den aͤrmern beſitzlichen Edel-<lb/> leuten erwieſe, aber dieſe kommen ſehr ſelten<lb/> dazu, eben weil ſie die <hi rendition="#g">Koſten</hi>, welche die<lb/> Verleihung dieſer <hi rendition="#g">Wohlthat</hi> erfordert, nicht<lb/> beſtreiten koͤnnen. Vordem vergab der Koͤnig<lb/> die Staroſteyen, und ſie waren weniger koſt-<lb/> bar zu erhalten, weil es leichter war, die Zu-<lb/> gaͤnge zu einem Einzigen mit Gold zu be-<lb/> ſtreuen, oder ſeine Gutmuͤthigkeit auf irgend<lb/> <fw place="bottom" type="sig">F 2</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [83/0093]
zu appelliren. Der Staroſten ohne Gerichts-
barkeit ſind mehr, als der Staroſten mit Ge-
richtsbarkeit, und der Grund davon iſt, daß
viele, die bloß Tenutarien waren, allmaͤhlig
den Titel Staroſt ſich angemaßt haben.
Jch darf wohl kaum anmerken, daß nur
diejenige Klaſſe der Edelleute, fuͤr welche die
Verfaſſung alles thut, daß nur die einge-
bornen und beſitzlichen faͤhig ſind, ſolche
Staroſteyen zu erhalten; man muß hinzuſetzen:
auch nur die reichen, aus maͤchtigen Familien
ſtammenden, ſchon mit Ehrenſtellen verſehe-
nen. Es waͤre ſehr natuͤrlich, daß man dieſe
Staatswohlthaten den aͤrmern beſitzlichen Edel-
leuten erwieſe, aber dieſe kommen ſehr ſelten
dazu, eben weil ſie die Koſten, welche die
Verleihung dieſer Wohlthat erfordert, nicht
beſtreiten koͤnnen. Vordem vergab der Koͤnig
die Staroſteyen, und ſie waren weniger koſt-
bar zu erhalten, weil es leichter war, die Zu-
gaͤnge zu einem Einzigen mit Gold zu be-
ſtreuen, oder ſeine Gutmuͤthigkeit auf irgend
F 2
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