Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.der sein Unrecht gern in Recht verwandeln der ſein Unrecht gern in Recht verwandeln <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0121" n="111"/> der ſein Unrecht gern in Recht verwandeln<lb/> moͤchte. So entſteht ein doppelter Rechts-<lb/> kampf: einer mit Urkunden und Geſetzen, ein<lb/> anderer mit Doſen, Ringen und Dukaten.<lb/> Jm letztern die Oberhand haben, heißt im er-<lb/> ſtern gewinnen; ſtehen auf beyden Seiten die<lb/> genannten Kraͤfte im Gleichgewicht, ſo ſchla-<lb/> gen Anwald und Richter, die ſodann keinem<lb/> wehe thun wollen, den Lieblingsweg der pol-<lb/> niſchen Gerechtigkeit, den <hi rendition="#g">Mittelweg</hi> (<hi rendition="#aq">me-<lb/> dium terminum</hi>) ein, und beyde Theile be-<lb/> halten Recht. Dadurch gewinnen jene nicht<lb/> nur die Sporteln des gegenwaͤrtigen Rechts-<lb/> handels, ſondern auch des kuͤnftigen, den ihr<lb/> auf Schrauben geſtellter Spruch, mit der Zeit,<lb/> wenn ſich die Parten erholt haben, nothwen-<lb/> dig wieder erneuern muß. Dieſer Gang der<lb/> Rechtshaͤndel iſt ſo bekannt und durch lange<lb/> Gewohnheit ſo alltaͤglich geworden, daß es<lb/> nicht einmal noͤthig iſt, bey dem Ankaufe der<lb/> Advokaten, Referenten und Richter mit einer<lb/> gewiſſen Heimlichkeit und Schonung zu Werke<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [111/0121]
der ſein Unrecht gern in Recht verwandeln
moͤchte. So entſteht ein doppelter Rechts-
kampf: einer mit Urkunden und Geſetzen, ein
anderer mit Doſen, Ringen und Dukaten.
Jm letztern die Oberhand haben, heißt im er-
ſtern gewinnen; ſtehen auf beyden Seiten die
genannten Kraͤfte im Gleichgewicht, ſo ſchla-
gen Anwald und Richter, die ſodann keinem
wehe thun wollen, den Lieblingsweg der pol-
niſchen Gerechtigkeit, den Mittelweg (me-
dium terminum) ein, und beyde Theile be-
halten Recht. Dadurch gewinnen jene nicht
nur die Sporteln des gegenwaͤrtigen Rechts-
handels, ſondern auch des kuͤnftigen, den ihr
auf Schrauben geſtellter Spruch, mit der Zeit,
wenn ſich die Parten erholt haben, nothwen-
dig wieder erneuern muß. Dieſer Gang der
Rechtshaͤndel iſt ſo bekannt und durch lange
Gewohnheit ſo alltaͤglich geworden, daß es
nicht einmal noͤthig iſt, bey dem Ankaufe der
Advokaten, Referenten und Richter mit einer
gewiſſen Heimlichkeit und Schonung zu Werke
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