Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.aller übrigen erkennt, so weiß man schon, daß Solche Parteyen bilden theils diejenigen Die Arbeiten derjenigen Partey also, die aller uͤbrigen erkennt, ſo weiß man ſchon, daß Solche Parteyen bilden theils diejenigen Die Arbeiten derjenigen Partey alſo, die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0140" n="130"/> aller uͤbrigen erkennt, ſo weiß man ſchon, daß<lb/> jeder einzelne Reichsbote nur diejenigen Punkte<lb/> ſeiner Vorſchrift durchzuſetzen ſucht, die ſich<lb/> mit ſeinem perſoͤnlichen Vortheil am beſten ver-<lb/> einigen laſſen; und daß eben ſo jede Provinz<lb/> nur das ihren Reichsboten aufzutragen pflegt,<lb/> was ihr, ſey es auch mit Nachtheil fuͤr alle<lb/> uͤbrige, den meiſten Vortheil bringt. Hierin<lb/> liegt die natuͤrliche Veranlaſſung zu Parteyen.</p><lb/> <p>Solche Parteyen bilden theils diejenigen<lb/> Provinzen, deren Forderungen und Vorſchrif-<lb/> ten einander gleich ſind, theils diejenigen, die<lb/> ſich in den meiſten derſelben naͤhern, theils<lb/> Privatperſonen, die Privatentwuͤrfe durchſetzen<lb/> wollen, welche dem Vortheil, oder den Rech-<lb/> ten, oder dem Syſtem einiger Provinzen oder<lb/> anderer Privatperſonen zuwider laufen; und<lb/> theils ſolche, die irgend einem auswaͤrtigen<lb/> Hofe bey gewiſſen, das Ganze beſchaͤdigenden,<lb/> Planen befoͤrderlich ſeyn wollen.</p><lb/> <p>Die Arbeiten derjenigen Partey alſo, die<lb/> etwas durchſetzen will, wobey ſie die Zuſtim-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [130/0140]
aller uͤbrigen erkennt, ſo weiß man ſchon, daß
jeder einzelne Reichsbote nur diejenigen Punkte
ſeiner Vorſchrift durchzuſetzen ſucht, die ſich
mit ſeinem perſoͤnlichen Vortheil am beſten ver-
einigen laſſen; und daß eben ſo jede Provinz
nur das ihren Reichsboten aufzutragen pflegt,
was ihr, ſey es auch mit Nachtheil fuͤr alle
uͤbrige, den meiſten Vortheil bringt. Hierin
liegt die natuͤrliche Veranlaſſung zu Parteyen.
Solche Parteyen bilden theils diejenigen
Provinzen, deren Forderungen und Vorſchrif-
ten einander gleich ſind, theils diejenigen, die
ſich in den meiſten derſelben naͤhern, theils
Privatperſonen, die Privatentwuͤrfe durchſetzen
wollen, welche dem Vortheil, oder den Rech-
ten, oder dem Syſtem einiger Provinzen oder
anderer Privatperſonen zuwider laufen; und
theils ſolche, die irgend einem auswaͤrtigen
Hofe bey gewiſſen, das Ganze beſchaͤdigenden,
Planen befoͤrderlich ſeyn wollen.
Die Arbeiten derjenigen Partey alſo, die
etwas durchſetzen will, wobey ſie die Zuſtim-
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