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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.

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sollten ordentliche, diese letztre außerordentliche
genannt werden. Der Tag, an welchem die
ordentlichen ihren Anfang nehmen sollten,
wurde im Jahre 1717 auf den nächsten Mon-
tag nach Michael festgesetzt. Wenn ein Reichs-
tag, durch irgend einen Zufall, in dem Jahre,
in welchem er fällt, nicht zu Stande kommt,
so müssen noch zwey Jahre vorübergehen, ehe
er wieder ausgeschrieben werden kann.

Die Orte, wo sich der Reichstag versam-
melt, sind abwechselnd Warschau und Grodno,
und zwar so, daß zwey hinter einander in je-
ner, und der dritte in dieser Stadt gehalten
werden. Unter der Regierung des jetzigen Kö-
nigs hat man sich an diese Verordnung nicht
streng gebunden, und die Reichstage waren,
bis drey oder vier, in Warschau, doch dem
hieher gehörigen Rechte der Stadt Grodno
unbeschadet.

Außer den Schreiben, durch welche die
Stände berufen werden, schickt der König noch

ſollten ordentliche, dieſe letztre außerordentliche
genannt werden. Der Tag, an welchem die
ordentlichen ihren Anfang nehmen ſollten,
wurde im Jahre 1717 auf den naͤchſten Mon-
tag nach Michael feſtgeſetzt. Wenn ein Reichs-
tag, durch irgend einen Zufall, in dem Jahre,
in welchem er faͤllt, nicht zu Stande kommt,
ſo muͤſſen noch zwey Jahre voruͤbergehen, ehe
er wieder ausgeſchrieben werden kann.

Die Orte, wo ſich der Reichstag verſam-
melt, ſind abwechſelnd Warſchau und Grodno,
und zwar ſo, daß zwey hinter einander in je-
ner, und der dritte in dieſer Stadt gehalten
werden. Unter der Regierung des jetzigen Koͤ-
nigs hat man ſich an dieſe Verordnung nicht
ſtreng gebunden, und die Reichstage waren,
bis drey oder vier, in Warſchau, doch dem
hieher gehoͤrigen Rechte der Stadt Grodno
unbeſchadet.

Außer den Schreiben, durch welche die
Staͤnde berufen werden, ſchickt der Koͤnig noch

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[138/0148] ſollten ordentliche, dieſe letztre außerordentliche genannt werden. Der Tag, an welchem die ordentlichen ihren Anfang nehmen ſollten, wurde im Jahre 1717 auf den naͤchſten Mon- tag nach Michael feſtgeſetzt. Wenn ein Reichs- tag, durch irgend einen Zufall, in dem Jahre, in welchem er faͤllt, nicht zu Stande kommt, ſo muͤſſen noch zwey Jahre voruͤbergehen, ehe er wieder ausgeſchrieben werden kann. Die Orte, wo ſich der Reichstag verſam- melt, ſind abwechſelnd Warſchau und Grodno, und zwar ſo, daß zwey hinter einander in je- ner, und der dritte in dieſer Stadt gehalten werden. Unter der Regierung des jetzigen Koͤ- nigs hat man ſich an dieſe Verordnung nicht ſtreng gebunden, und die Reichstage waren, bis drey oder vier, in Warſchau, doch dem hieher gehoͤrigen Rechte der Stadt Grodno unbeſchadet. Außer den Schreiben, durch welche die Staͤnde berufen werden, ſchickt der Koͤnig noch

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795, S. 138. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0201_1795/148>, abgerufen am 21.11.2024.