Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.sollten ordentliche, diese letztre außerordentliche Die Orte, wo sich der Reichstag versam- Außer den Schreiben, durch welche die ſollten ordentliche, dieſe letztre außerordentliche Die Orte, wo ſich der Reichstag verſam- Außer den Schreiben, durch welche die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0148" n="138"/> ſollten ordentliche, dieſe letztre außerordentliche<lb/> genannt werden. Der Tag, an welchem die<lb/> ordentlichen ihren Anfang nehmen ſollten,<lb/> wurde im Jahre 1717 auf den naͤchſten Mon-<lb/> tag nach Michael feſtgeſetzt. Wenn ein Reichs-<lb/> tag, durch irgend einen Zufall, in dem Jahre,<lb/> in welchem er faͤllt, nicht zu Stande kommt,<lb/> ſo muͤſſen noch zwey Jahre voruͤbergehen, ehe<lb/> er wieder ausgeſchrieben werden kann.</p><lb/> <p>Die Orte, wo ſich der Reichstag verſam-<lb/> melt, ſind abwechſelnd Warſchau und Grodno,<lb/> und zwar ſo, daß zwey hinter einander in je-<lb/> ner, und der dritte in dieſer Stadt gehalten<lb/> werden. Unter der Regierung des jetzigen Koͤ-<lb/> nigs hat man ſich an dieſe Verordnung nicht<lb/> ſtreng gebunden, und die Reichstage waren,<lb/> bis drey oder vier, in Warſchau, doch dem<lb/> hieher gehoͤrigen Rechte der Stadt Grodno<lb/> unbeſchadet.</p><lb/> <p>Außer den Schreiben, durch welche die<lb/> Staͤnde berufen werden, ſchickt der Koͤnig noch<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [138/0148]
ſollten ordentliche, dieſe letztre außerordentliche
genannt werden. Der Tag, an welchem die
ordentlichen ihren Anfang nehmen ſollten,
wurde im Jahre 1717 auf den naͤchſten Mon-
tag nach Michael feſtgeſetzt. Wenn ein Reichs-
tag, durch irgend einen Zufall, in dem Jahre,
in welchem er faͤllt, nicht zu Stande kommt,
ſo muͤſſen noch zwey Jahre voruͤbergehen, ehe
er wieder ausgeſchrieben werden kann.
Die Orte, wo ſich der Reichstag verſam-
melt, ſind abwechſelnd Warſchau und Grodno,
und zwar ſo, daß zwey hinter einander in je-
ner, und der dritte in dieſer Stadt gehalten
werden. Unter der Regierung des jetzigen Koͤ-
nigs hat man ſich an dieſe Verordnung nicht
ſtreng gebunden, und die Reichstage waren,
bis drey oder vier, in Warſchau, doch dem
hieher gehoͤrigen Rechte der Stadt Grodno
unbeſchadet.
Außer den Schreiben, durch welche die
Staͤnde berufen werden, ſchickt der Koͤnig noch
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