Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.andre, die man Deliberatorien nennt und Sobald ehedem die Senatoren und Reichs- Zur Polizey des Reichstages gehört, daß andre, die man Deliberatorien nennt und Sobald ehedem die Senatoren und Reichs- Zur Polizey des Reichstages gehoͤrt, daß <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0149" n="139"/> andre, die man <hi rendition="#g">Deliberatorien</hi> nennt und<lb/> welche die Gegenſtaͤnde enthalten, uͤber die am<lb/> Reichstage berathſchlagt werden ſoll, drey Mo-<lb/> nate vor Anfang deſſelben, an die einzelnen<lb/> Senatoren, damit ſie daruͤber denken und vor-<lb/> bereitet erſcheinen koͤnnen.</p><lb/> <p>Sobald ehedem die Senatoren und Reichs-<lb/> boten in der Stadt ankamen, wo der Reichs-<lb/> tag ſeyn ſollte, wurden ihnen von den Hof-<lb/> marſchaͤllen Wohnungen angewieſen; da aber<lb/> dieſe, bey dem Luxus der neuern Zeiten und<lb/> bey der Gewohnheit vieler Reichsboten, ihre<lb/> Gemalinnen mitzubringen, eben ſo wenig hin-<lb/> laͤnglich waren, als das <hi rendition="#g">Koſtgeld</hi>, (poln.<lb/><hi rendition="#aq">Strawne</hi>) das jede Provinz den ihrigen zu<lb/> bewilligen gewohnt war: ſo gab man dieſe un-<lb/> bedeutende Schadloshaltung ganz auf, und die<lb/> Reichsboten miethen ſich jetzt eigene Wohnun-<lb/> gen, und leben darin die ganze Zeit des Reichs-<lb/> tages auf ihre Unkoſten.</p><lb/> <p>Zur Polizey des Reichstages gehoͤrt, daß<lb/> die Geſetze Strafen gegen diejenigen beſtimmt<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [139/0149]
andre, die man Deliberatorien nennt und
welche die Gegenſtaͤnde enthalten, uͤber die am
Reichstage berathſchlagt werden ſoll, drey Mo-
nate vor Anfang deſſelben, an die einzelnen
Senatoren, damit ſie daruͤber denken und vor-
bereitet erſcheinen koͤnnen.
Sobald ehedem die Senatoren und Reichs-
boten in der Stadt ankamen, wo der Reichs-
tag ſeyn ſollte, wurden ihnen von den Hof-
marſchaͤllen Wohnungen angewieſen; da aber
dieſe, bey dem Luxus der neuern Zeiten und
bey der Gewohnheit vieler Reichsboten, ihre
Gemalinnen mitzubringen, eben ſo wenig hin-
laͤnglich waren, als das Koſtgeld, (poln.
Strawne) das jede Provinz den ihrigen zu
bewilligen gewohnt war: ſo gab man dieſe un-
bedeutende Schadloshaltung ganz auf, und die
Reichsboten miethen ſich jetzt eigene Wohnun-
gen, und leben darin die ganze Zeit des Reichs-
tages auf ihre Unkoſten.
Zur Polizey des Reichstages gehoͤrt, daß
die Geſetze Strafen gegen diejenigen beſtimmt
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