das ihm nicht versagt werden konnte. Will man in solchen Fällen sparen, (was nicht zu rathen ist, wenn man eine wichtige Sache be- treibt) so unterrichtet man sich über solche Zeit- punkte, wo der Gönner dringend Geld braucht, und man kömmt wohlfeiler davon.
Wird die Sache des Solicitanten an einen Reichstagausschuß verwiesen, so muß er schon bey der Wahl der Mitglieder desselben wach- sam und thätig seyn; sodann muß er diese selbst, auf die beschriebene Weise, wenigstens ihrer Mehrheit nach, in Beschlag zu nehmen suchen. Besonders wichtig ist es, den Führer des Protokolls auf seiner Seite zu haben, da- mit man ihn immer willig finde, Auszüge daraus verabfolgen zu lassen. Den, ihm etwa zugesellten Schreiber, muß man nicht vernach- läßigen, damit er einem das verrathe, was etwa der Ausschuß (gegen die gesetzliche Ord- nung, die bey offenen Thüren zu verhandeln gebietet) "remotis arbitris" beschließen könn- te. Die Geschäfte selbst aber werden, wenn
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das ihm nicht verſagt werden konnte. Will man in ſolchen Faͤllen ſparen, (was nicht zu rathen iſt, wenn man eine wichtige Sache be- treibt) ſo unterrichtet man ſich uͤber ſolche Zeit- punkte, wo der Goͤnner dringend Geld braucht, und man koͤmmt wohlfeiler davon.
Wird die Sache des Solicitanten an einen Reichstagausſchuß verwieſen, ſo muß er ſchon bey der Wahl der Mitglieder deſſelben wach- ſam und thaͤtig ſeyn; ſodann muß er dieſe ſelbſt, auf die beſchriebene Weiſe, wenigſtens ihrer Mehrheit nach, in Beſchlag zu nehmen ſuchen. Beſonders wichtig iſt es, den Fuͤhrer des Protokolls auf ſeiner Seite zu haben, da- mit man ihn immer willig finde, Auszuͤge daraus verabfolgen zu laſſen. Den, ihm etwa zugeſellten Schreiber, muß man nicht vernach- laͤßigen, damit er einem das verrathe, was etwa der Ausſchuß (gegen die geſetzliche Ord- nung, die bey offenen Thuͤren zu verhandeln gebietet) „remotiſ arbitriſ“ beſchließen koͤnn- te. Die Geſchaͤfte ſelbſt aber werden, wenn
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das ihm nicht verſagt werden konnte. Will
man in ſolchen Faͤllen ſparen, (was nicht zu
rathen iſt, wenn man eine wichtige Sache be-
treibt) ſo unterrichtet man ſich uͤber ſolche Zeit-
punkte, wo der Goͤnner dringend Geld braucht,
und man koͤmmt wohlfeiler davon.
Wird die Sache des Solicitanten an einen
Reichstagausſchuß verwieſen, ſo muß er ſchon
bey der Wahl der Mitglieder deſſelben wach-
ſam und thaͤtig ſeyn; ſodann muß er dieſe
ſelbſt, auf die beſchriebene Weiſe, wenigſtens
ihrer Mehrheit nach, in Beſchlag zu nehmen
ſuchen. Beſonders wichtig iſt es, den Fuͤhrer
des Protokolls auf ſeiner Seite zu haben, da-
mit man ihn immer willig finde, Auszuͤge
daraus verabfolgen zu laſſen. Den, ihm etwa
zugeſellten Schreiber, muß man nicht vernach-
laͤßigen, damit er einem das verrathe, was
etwa der Ausſchuß (gegen die geſetzliche Ord-
nung, die bey offenen Thuͤren zu verhandeln
gebietet) „remotiſ arbitriſ“ beſchließen koͤnn-
te. Die Geſchaͤfte ſelbſt aber werden, wenn
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795, S. 176. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0201_1795/186>, abgerufen am 16.02.2025.
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