Man setze kein Mißtrauen in die Wahr- heit dieser Schilderung. Die einzelnen Züge derselben sind aus eigener Erfahrung genom- men und weder zu schwach noch zu stark auf- getragen. Wer je Geschäfte am Reichstage betrieben hat, wird sie nicht nur treffend fin- den, sondern auch mit vielen andern noch ver- mehren können.
Der Gang der rechtlichen Geschäfte ist, im Kleinen, ganz derselbe. Man setze anstatt Senatoren, Richter, anstatt Reichsboten, Bey- sitzer, und anstatt Unterhändler und Ränke- macher, Berichtsteller und Anwalde, brauche bey diesen, um sie für eine gerechte oder un- gerechte Sache zu gewinnen, dieselben klingen- den Gründe und Urkunden: so nimmt das rechtliche Geschäft denselben Weg, wie das Staatsgeschäft, und man erhält dieselbe Ent- scheidung.
Die Vorsitzer der verschiedenen höheren und niederen Gerichtshöfe in Polen, und deren Beysitzer, können nur aus dem Adel genom-
Man ſetze kein Mißtrauen in die Wahr- heit dieſer Schilderung. Die einzelnen Zuͤge derſelben ſind aus eigener Erfahrung genom- men und weder zu ſchwach noch zu ſtark auf- getragen. Wer je Geſchaͤfte am Reichstage betrieben hat, wird ſie nicht nur treffend fin- den, ſondern auch mit vielen andern noch ver- mehren koͤnnen.
Der Gang der rechtlichen Geſchaͤfte iſt, im Kleinen, ganz derſelbe. Man ſetze anſtatt Senatoren, Richter, anſtatt Reichsboten, Bey- ſitzer, und anſtatt Unterhaͤndler und Raͤnke- macher, Berichtſteller und Anwalde, brauche bey dieſen, um ſie fuͤr eine gerechte oder un- gerechte Sache zu gewinnen, dieſelben klingen- den Gruͤnde und Urkunden: ſo nimmt das rechtliche Geſchaͤft denſelben Weg, wie das Staatsgeſchaͤft, und man erhaͤlt dieſelbe Ent- ſcheidung.
Die Vorſitzer der verſchiedenen hoͤheren und niederen Gerichtshoͤfe in Polen, und deren Beyſitzer, koͤnnen nur aus dem Adel genom-
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Man ſetze kein Mißtrauen in die Wahr-
heit dieſer Schilderung. Die einzelnen Zuͤge
derſelben ſind aus eigener Erfahrung genom-
men und weder zu ſchwach noch zu ſtark auf-
getragen. Wer je Geſchaͤfte am Reichstage
betrieben hat, wird ſie nicht nur treffend fin-
den, ſondern auch mit vielen andern noch ver-
mehren koͤnnen.
Der Gang der rechtlichen Geſchaͤfte iſt,
im Kleinen, ganz derſelbe. Man ſetze anſtatt
Senatoren, Richter, anſtatt Reichsboten, Bey-
ſitzer, und anſtatt Unterhaͤndler und Raͤnke-
macher, Berichtſteller und Anwalde, brauche
bey dieſen, um ſie fuͤr eine gerechte oder un-
gerechte Sache zu gewinnen, dieſelben klingen-
den Gruͤnde und Urkunden: ſo nimmt das
rechtliche Geſchaͤft denſelben Weg, wie das
Staatsgeſchaͤft, und man erhaͤlt dieſelbe Ent-
ſcheidung.
Die Vorſitzer der verſchiedenen hoͤheren und
niederen Gerichtshoͤfe in Polen, und deren
Beyſitzer, koͤnnen nur aus dem Adel genom-
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0201_1795/190>, abgerufen am 16.02.2025.
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