Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.indisposition den 6 Febr. seinen Geist aufgab, und blieben also der Käyser und der König in Franckreich alleine noch übrig, so auf die Spanische Succession Praetension machten. Weil aber Engeland und Holland wegen ihrer Handelung ein grosses Interesse bey dieser künfftigen Succession hatten, und weder dem Hause Oesterreich, noch dem Könige in Franckreich, die gantze Spanische Monarchie gönneten, so war es Franckreich leicht, die Engeländer und Holländer dahin zu disponiren, daß sie in eine Theilung der Spanischen Morarchie willigten, und wurd daher an. 1700 ein Eventual Successions- und Theilungs-Tractat von Franckreich, Engeland und Holland, ohne Wissen des Königes in Spanien und des Hauses Oesterreich, gemachet, der den 25 Mart. im Haag unterschrieben und besiegelt worden. Ob nun zwar bey Schliessung desselben verabredet, daß solcher Tractat vor des Königes in Spanien Absterben nicht publique gemachet werden solte: so hatte doch Engeland und Holland denselben nicht so bald unterschrieben, als er aus Franckreich allen Zeitungs-Schreibern communiciret, und auch selbst von dem Marquis Torcy den 18 May denen an dem Frantzösischen Hofe anwesenden Käyserlichen, Spanischen, und andern fremden Ministris communiciret wurde. Wie sehr nicht nur der Käyserliche und Spanische Hof, und die Italienische Fürsten, Staaten und Republiquen, sondern auch das auch das gantze übrige Europa über diese Zergliederung der Spanischen Monarchie ombragiret worden, ist nicht wohl zu beschreiben, und beklagte man sich darüber von Spanischer Seiten nicht allein bey Engeland und Holland, sondern auch bey andern Puissancen, wiewohl vergeblich. Indessen ließ der König in Spanien den Käyser beständig versichern, daß er in die gemachte Partage dero Landen nimmermehr consentiren, noch dem Ertz-Hause Oesterreich dadurch einige Praejuditz zuziehen würde, vielmehr wolte man sich in Spanien in möglichste Positur setzen, um in Stande zu seyn, von auswärtigen Potentaten keine Gesetze annehmen zu dürffen. Franckreich dagegen fuhr immer fort, obgedachten Tractat bey allen Puissancen auffs Beste zu insinuiren, und derer garantie zu begehren, konte aber seinen Zweck nicht überall erreiche, dann einige Höfe schoben ihre Erklährung auf die lange Banck, andere wusten andere Mittel in diese so delicate Sache sich noch zur Zeit nicht einzumischen. An dem Spanischen Hofe ließ der König in Franckreich indessen durch die auf seine Seite gebrachte Spanische Ministres, und sonderlich den Cardinal Portocarero, unter der Hand an einem Testament zum Vortheil des Duc d' Anjou mit allem Fleiß arbeiten; die es auch endlich, theils mit Vorstellung des Affrontes, so dem Könige und den Spaniern durch die noch bey Leb-Zeiten des Königes von fremden Potenzen gemachte Theilung der Spanischen Monarchie wiederfahren, theils durch andere Räncke dahin brachten, daß der König in Spanien, das in Franckreich, wie man meynet, gemachte, und von dem Cardinal Portocarero ihme in seiner letzten und überhandnehmenden Schwachheit überreichte Testament, endlich unterschrieb, und den 1 nov. 1700 darauf verschieb. Was vor Freude solches an dem Frantzösischen Hofe verursachet, ist leicht zu glauben, man dachte an keinen Partagen Tractat mehr, fondern nur wie der Duc d' Anjou aufs schleunigste nach Spanien kommen möchte, um den Spanischen Thron zubesteigen. Der Käyserliche Ambassadeur Graf von Harrach dagegen, ließ nach erhaltener Abschrifft von dem Testament, im Nahmen seines hohen Principalis, dawider aufs kräfftigste protestiren, und solche Protestation bey der Spanischen Regierung einschreiben. Wobey es das Hauß Oesterreich noch nicht bewenden ließ, sondern sein Recht zu der Spanischen Monarchie so wohl durch unterschiedene Scripta, als auch durch die Waffen, zu behaupten anfieng. Die Gründe aber, worauf das Hauß Hactenus relata latius & cum Instrumentis publ. videri possunt ap. Autorem de la Guerre d' Espagne ap. Autorem der Historischen Relation Spanischer Staats-Affairen, das Successions-Werck der Spanischen Königreiche betreffend. ed. 4. 1700. It. ap. Autorem des Lebens Königs Caroli III in Spanien. quod extat in der Staats-Cantzeley Part. V. c. 18. p. 661. & in aliis Scriptis hinc inde. vid. Fabri Staats-Cantzeley d. Part. V. p. 746.
indisposition den 6 Febr. seinen Geist aufgab, und blieben also der Käyser und der König in Franckreich alleine noch übrig, so auf die Spanische Succession Praetension machten. Weil aber Engeland und Holland wegen ihrer Handelung ein grosses Interesse bey dieser künfftigen Succession hatten, und weder dem Hause Oesterreich, noch dem Könige in Franckreich, die gantze Spanische Monarchie göñeten, so war es Franckreich leicht, die Engeländer und Holländer dahin zu disponiren, daß sie in eine Theilung der Spanischen Morarchie willigten, und wurd daher an. 1700 ein Eventual Successions- und Theilungs-Tractat von Franckreich, Engeland und Holland, ohne Wissen des Königes in Spanien und des Hauses Oesterreich, gemachet, der den 25 Mart. im Haag unterschrieben und besiegelt worden. Ob nun zwar bey Schliessung desselben verabredet, daß solcher Tractat vor des Königes in Spanien Absterben nicht publique gemachet werden solte: so hatte doch Engeland und Holland denselben nicht so bald unterschrieben, als er aus Franckreich allen Zeitungs-Schreibern communiciret, und auch selbst von dem Marquis Torcy den 18 May denen an dem Frantzösischen Hofe anwesenden Käyserlichen, Spanischen, und andern fremden Ministris communiciret wurde. Wie sehr nicht nur der Käyserliche und Spanische Hof, und die Italienische Fürsten, Staaten und Republiquen, sondern auch das auch das gantze übrige Europa über diese Zergliederung der Spanischen Monarchie ombragiret worden, ist nicht wohl zu beschreiben, und beklagte man sich darüber von Spanischer Seiten nicht allein bey Engeland und Holland, sondern auch bey andern Puissancen, wiewohl vergeblich. Indessen ließ der König in Spanien den Käyser beständig versichern, daß er in die gemachte Partage dero Landen nimmermehr consentiren, noch dem Ertz-Hause Oesterreich dadurch einige Praejuditz zuziehen würde, vielmehr wolte man sich in Spanien in möglichste Positur setzen, um in Stande zu seyn, von auswärtigen Potentaten keine Gesetze annehmen zu dürffen. Franckreich dagegen fuhr immer fort, obgedachten Tractat bey allen Puissancen auffs Beste zu insinuiren, und derer garantie zu begehren, konte aber seinen Zweck nicht überall erreiche, dann einige Höfe schoben ihre Erklährung auf die lange Banck, andere wusten andere Mittel in diese so delicate Sache sich noch zur Zeit nicht einzumischen. An dem Spanischen Hofe ließ der König in Franckreich indessen durch die auf seine Seite gebrachte Spanische Ministres, und sonderlich den Cardinal Portocarero, unter der Hand an einem Testament zum Vortheil des Duc d' Anjou mit allem Fleiß arbeiten; die es auch endlich, theils mit Vorstellung des Affrontes, so dem Könige und den Spaniern durch die noch bey Leb-Zeiten des Königes von fremden Potenzen gemachte Theilung der Spanischen Monarchie wiederfahren, theils durch andere Räncke dahin brachten, daß der König in Spanien, das in Franckreich, wie man meynet, gemachte, und von dem Cardinal Portocarero ihme in seiner letzten und überhandnehmenden Schwachheit überreichte Testament, endlich unterschrieb, und den 1 nov. 1700 darauf verschieb. Was vor Freude solches an dem Frantzösischen Hofe verursachet, ist leicht zu glauben, man dachte an keinen Partagen Tractat mehr, fondern nur wie der Duc d' Anjou aufs schleunigste nach Spanien kommen möchte, um den Spanischen Thron zubesteigen. Der Käyserliche Ambassadeur Graf von Harrach dagegen, ließ nach erhaltener Abschrifft von dem Testament, im Nahmen seines hohen Principalis, dawider aufs kräfftigste protestiren, und solche Protestation bey der Spanischen Regierung einschreiben. Wobey es das Hauß Oesterreich noch nicht bewenden ließ, sondern sein Recht zu der Spanischen Monarchie so wohl durch unterschiedene Scripta, als auch durch die Waffen, zu behaupten anfieng. Die Gründe aber, worauf das Hauß Hactenus relata latius & cum Instrumentis publ. videri possunt ap. Autorem de la Guerre d' Espagne ap. Autorem der Historischen Relation Spanischer Staats-Affairen, das Successions-Werck der Spanischen Königreiche betreffend. ed. 4. 1700. It. ap. Autorem des Lebens Königs Caroli III in Spanien. quod extat in der Staats-Cantzeley Part. V. c. 18. p. 661. & in aliis Scriptis hinc inde. vid. Fabri Staats-Cantzeley d. Part. V. p. 746.
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indisposition den 6 Febr. seinen Geist aufgab, und blieben also der Käyser und der König in Franckreich alleine noch übrig, so auf die Spanische Succession Praetension machten. Weil aber Engeland und Holland wegen ihrer Handelung ein grosses Interesse bey dieser künfftigen Succession hatten, und weder dem Hause Oesterreich, noch dem Könige in Franckreich, die gantze Spanische Monarchie göñeten, so war es Franckreich leicht, die Engeländer und Holländer dahin zu disponiren, daß sie in eine Theilung der Spanischen Morarchie willigten, und wurd daher an. 1700 ein Eventual Successions- und Theilungs-Tractat von Franckreich, Engeland und Holland, ohne Wissen des Königes in Spanien und des Hauses Oesterreich, gemachet, der den 25 Mart. im Haag unterschrieben und besiegelt worden. Ob nun zwar bey Schliessung desselben verabredet, daß solcher Tractat vor des Königes in Spanien Absterben nicht publique gemachet werden solte: so hatte doch Engeland und Holland denselben nicht so bald unterschrieben, als er aus Franckreich allen Zeitungs-Schreibern communiciret, und auch selbst von dem Marquis Torcy den 18 May denen an dem Frantzösischen Hofe anwesenden Käyserlichen, Spanischen, und andern fremden Ministris communiciret wurde. Wie sehr nicht nur der Käyserliche und Spanische Hof, und die Italienische Fürsten, Staaten und Republiquen, sondern auch das auch das gantze übrige Europa über diese Zergliederung der Spanischen Monarchie ombragiret worden, ist nicht wohl zu beschreiben, und beklagte man sich darüber von Spanischer Seiten nicht allein bey Engeland und Holland, sondern auch bey andern Puissancen, wiewohl vergeblich. Indessen ließ der König in Spanien den Käyser beständig versichern, daß er in die gemachte Partage dero Landen nimmermehr consentiren, noch dem Ertz-Hause Oesterreich dadurch einige Praejuditz zuziehen würde, vielmehr wolte man sich in Spanien in möglichste Positur setzen, um in Stande zu seyn, von auswärtigen Potentaten keine Gesetze annehmen zu dürffen. Franckreich dagegen fuhr immer fort, obgedachten Tractat bey allen Puissancen auffs Beste zu insinuiren, und derer garantie zu begehren, konte aber seinen Zweck nicht überall erreiche, dann einige Höfe schoben ihre Erklährung auf die lange Banck, andere wusten andere Mittel in diese so delicate Sache sich noch zur Zeit nicht einzumischen.
An dem Spanischen Hofe ließ der König in Franckreich indessen durch die auf seine Seite gebrachte Spanische Ministres, und sonderlich den Cardinal Portocarero, unter der Hand an einem Testament zum Vortheil des Duc d' Anjou mit allem Fleiß arbeiten; die es auch endlich, theils mit Vorstellung des Affrontes, so dem Könige und den Spaniern durch die noch bey Leb-Zeiten des Königes von fremden Potenzen gemachte Theilung der Spanischen Monarchie wiederfahren, theils durch andere Räncke dahin brachten, daß der König in Spanien, das in Franckreich, wie man meynet, gemachte, und von dem Cardinal Portocarero ihme in seiner letzten und überhandnehmenden Schwachheit überreichte Testament, endlich unterschrieb, und den 1 nov. 1700 darauf verschieb. Was vor Freude solches an dem Frantzösischen Hofe verursachet, ist leicht zu glauben, man dachte an keinen Partagen Tractat mehr, fondern nur wie der Duc d' Anjou aufs schleunigste nach Spanien kommen möchte, um den Spanischen Thron zubesteigen. Der Käyserliche Ambassadeur Graf von Harrach dagegen, ließ nach erhaltener Abschrifft von dem Testament, im Nahmen seines hohen Principalis, dawider aufs kräfftigste protestiren, und solche Protestation bey der Spanischen Regierung einschreiben. Wobey es das Hauß Oesterreich noch nicht bewenden ließ, sondern sein Recht zu der Spanischen Monarchie so wohl durch unterschiedene Scripta, als auch durch die Waffen, zu behaupten anfieng.
Die Gründe aber, worauf das Hauß
Hactenus relata latius & cum Instrumentis publ. videri possunt ap. Autorem de la Guerre d' Espagne ap. Autorem der Historischen Relation Spanischer Staats-Affairen, das Successions-Werck der Spanischen Königreiche betreffend. ed. 4. 1700. It. ap. Autorem des Lebens Königs Caroli III in Spanien.
quod extat in der Staats-Cantzeley Part. V. c. 18. p. 661. & in aliis Scriptis hinc inde.
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