Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.thum Burgund wurd in diesem Frieden nichts gemeldet. Die Margaretha ward hierauf, ob zwar noch sehr jung, mit grosser Solennität nach Frankreich geführet, und mit Carolo vermählet. Wie aber Ludovicus XI bald darauf verstarb, und sein Sohn Carolus ihm succedirte, verstieß dieser nicht allein die ihme vorhero vermählte Margaretham, und schickte sie ihrem Herrn Vater Maximiliano wieder zurück (aus Vorgeben, Maximilianus hätte solche sponsalia nie approbiret, und die Margaretha wäre ihm als ein Kind versprochen worden, dahero ihme nach Päbstlichen Rechten per cap. 1. & 7. X. de Sponsal. Impub. davon abzustehen wohl erlaubet) sondern nahm auch Maximiliano seine Braut die Annam, des Hertzogs Francisci in Bretagne Tochter, und Erbin, und ließ ihme dieselbe theils mit Gewalt, theils durch schmeichelische Uberredungen beylegen. Hieraus nun entstand neue Unruhe, die jedoch anno 1493 in dem zu Senlis gemachten Frieden wieder beygeleget wurde, dergestalt, daß die Grafschafft Burgund, Artois, Charolois, und Nojers, des Maximiliani Sohn Philippo restituiret, die Graf- und Herrschafften Masconne, Auxerre und Bar an der Seine aber bey König Carolo so lange verbleiben solten, biß es ausgemachet, wem solche Oerter von rechtswegen gehöreten; Im übrigen aber wurd einem jeden sein Recht an dem, woran er noch Anspruch zu haben vermeinte, vorbehalten. sc. In solchem Zustande blieb es biß zu Zeiten Königs Francisci I; wie dieser aber von Käyser Carolo V bey Pavia gefangen wurde, muste er, zu Erhaltung der Freyheit, unter andern auch versprechen, das Hertzogthum Burgund zu restituiren. Es wurd aber so wenig diesem als andern von ihme in dem Madritischen Frieden gethanen Versprechungen, nach gelebet, und muste zum Vorwand dienen, es wiedersetzeten sich der alienation des Hertzogthums Burgund nicht allein die Stände und das Parlement von Burgund, sondern auch das gantze Königreich, weil es mit der Cron Franckreich vereiniget, und der Hertzog von Burgund der erste Paire von Franckreich wäre Ob nun zwar die Könige in Franckreich solcher gestalt bißhero in possession geblieben, so haben sich doch des Anspruches darauf weder Käyser Carolus V noch dessen Nachkommen begeben, sondern sich ihr Recht vielmehr bey allen nach folgenden Friedens-Tractaten reserviret. Wie denn auch, zu Conservirung solcher Praetension, das Hauß Oesterreich nicht allein den Nitter-Orden des güldenen Vließes, so Hertzog Philippus in Burgund gestifftet, annoch beybehält ; sondern auch biß diese Stunde noch den Titul und das Wapen der Hertzoge von Burgund führet Und ob zwar die Frantzosen die Ablegung solches Titels zum öfftern urgiret, haben sie es doch dahin nicht bringen können. Was anno 1688 zu Cambray, bey der zwischen Franckreich und Spanien angestelleten Gräntze Commission, dieses Titels halber vorgangen, in dem die Frantzösische Commissarii der Spanier Commissorium nicht annehmen wollen, da von ist bey dem Mercure Hollandois weitläufftige Nachricht zu finden. Endlich ist beliebet worden, daß sie sich dessen zwar enthalten wolten, wann sie mit Franckreich tractirten, sonsten aber nicht; es ist jedoch solcher Titul in dem Ryswickischen Frieden-Schluß wieder gebraucht worden, ob die Frantzösische Gesandte gleich dawieder protestiret. Naucler. d. l. Naucler. d. l. ad ann. 1491. Brautlach. hist. Pacif. c. 2. p. 20. Guicciardin. L. 1. hist. Belg. Cominae. L. 7. c. 3. Jean de Serre en son Inventaire de l' histoire de France. p. 427. 428. Instrumentum Pacis extat dans le Recueil de Traitez de Paix Tom. 1. p. Conf. Cominae. de bell. Neap. L. 1. p. 752. Jovius L. 1. hist. Guicciardin. L. 16. hist. Belg. p. 351. Masen L. 3. hist. n. 42. 43. & L. 4. n. 1. seqq. Ulloa in Vita Caroli V. L. 2. p. 70. Dupuy des droits du Roy de France sur plusieurs Etats p. 482. Conf. der Könige in Franckr. Praetens. L. 2. Sect. 4. c. 7. vid. Pax Cameracens. §. 2. Crispiacens. §. 34. Vervin. §. 21. 22. § Pyrenae. §. 89. 90. Schurtzfleisch in Disp. de Ord. aur. vell. infin. Autor des Interests des Princes. p. 54. Spener. hist. Insign. L. 1. c. 9. §. 34. 77. & c. 38. §. 27. de l' an. 1680. p. 257. seqq. Giovanni German. Princ. L. 1. c. 2. p. 60.
thum Burgund wurd in diesem Frieden nichts gemeldet. Die Margaretha ward hierauf, ob zwar noch sehr jung, mit grosser Solennität nach Frankreich geführet, und mit Carolo vermählet. Wie aber Ludovicus XI bald darauf verstarb, und sein Sohn Carolus ihm succedirte, verstieß dieser nicht allein die ihme vorhero vermählte Margaretham, und schickte sie ihrem Herrn Vater Maximiliano wieder zurück (aus Vorgeben, Maximilianus hätte solche sponsalia nie approbiret, und die Margaretha wäre ihm als ein Kind versprochen worden, dahero ihme nach Päbstlichen Rechten per cap. 1. & 7. X. de Sponsal. Impub. davon abzustehen wohl erlaubet) sondern nahm auch Maximiliano seine Braut die Annam, des Hertzogs Francisci in Bretagne Tochter, und Erbin, und ließ ihme dieselbe theils mit Gewalt, theils durch schmeichelische Uberredungen beylegen. Hieraus nun entstand neue Unruhe, die jedoch anno 1493 in dem zu Senlis gemachten Frieden wieder beygeleget wurde, dergestalt, daß die Grafschafft Burgund, Artois, Charolois, und Nojers, des Maximiliani Sohn Philippo restituiret, die Graf- und Herrschafften Masconne, Auxerre und Bar an der Seine aber bey König Carolo so lange verbleiben solten, biß es ausgemachet, wem solche Oerter von rechtswegen gehöreten; Im übrigen aber wurd einem jeden sein Recht an dem, woran er noch Anspruch zu haben vermeinte, vorbehalten. sc. In solchem Zustande blieb es biß zu Zeiten Königs Francisci I; wie dieser aber von Käyser Carolo V bey Pavia gefangen wurde, muste er, zu Erhaltung der Freyheit, unter andern auch versprechen, das Hertzogthum Burgund zu restituiren. Es wurd aber so wenig diesem als andern von ihme in dem Madritischen Frieden gethanen Versprechungen, nach gelebet, und muste zum Vorwand dienen, es wiedersetzeten sich der alienation des Hertzogthums Burgund nicht allein die Stände und das Parlement von Burgund, sondern auch das gantze Königreich, weil es mit der Cron Franckreich vereiniget, und der Hertzog von Burgund der erste Paire von Franckreich wäre Ob nun zwar die Könige in Franckreich solcher gestalt bißhero in possession geblieben, so haben sich doch des Anspruches darauf weder Käyser Carolus V noch dessen Nachkommen begeben, sondern sich ihr Recht vielmehr bey allen nach folgenden Friedens-Tractaten reserviret. Wie denn auch, zu Conservirung solcher Praetension, das Hauß Oesterreich nicht allein den Nitter-Orden des güldenen Vließes, so Hertzog Philippus in Burgund gestifftet, annoch beybehält ; sondern auch biß diese Stunde noch den Titul und das Wapen der Hertzoge von Burgund führet Und ob zwar die Frantzosen die Ablegung solches Titels zum öfftern urgiret, haben sie es doch dahin nicht bringen können. Was anno 1688 zu Cambray, bey der zwischen Franckreich und Spanien angestelleten Gräntze Commission, dieses Titels halber vorgangen, in dem die Frantzösische Commissarii der Spanier Commissorium nicht annehmen wollen, da von ist bey dem Mercure Hollandois weitläufftige Nachricht zu finden. Endlich ist beliebet worden, daß sie sich dessen zwar enthalten wolten, wann sie mit Franckreich tractirten, sonsten aber nicht; es ist jedoch solcher Titul in dem Ryswickischen Frieden-Schluß wieder gebraucht worden, ob die Frantzösische Gesandte gleich dawieder protestiret. Naucler. d. l. Naucler. d. l. ad ann. 1491. Brautlach. hist. Pacif. c. 2. p. 20. Guicciardin. L. 1. hist. Belg. Cominae. L. 7. c. 3. Jean de Serre en son Inventaire de l' histoire de France. p. 427. 428. Instrumentum Pacis extat dans le Recueil de Traitez de Paix Tom. 1. p. Conf. Cominae. de bell. Neap. L. 1. p. 752. Jovius L. 1. hist. Guicciardin. L. 16. hist. Belg. p. 351. Masen L. 3. hist. n. 42. 43. & L. 4. n. 1. seqq. Ulloa in Vita Caroli V. L. 2. p. 70. Dupuy des droits du Roy de France sur plusieurs Etats p. 482. Conf. der Könige in Franckr. Praetens. L. 2. Sect. 4. c. 7. vid. Pax Cameracens. §. 2. Crispiacens. §. 34. Vervin. §. 21. 22. § Pyrenae. §. 89. 90. Schurtzfleisch in Disp. de Ord. aur. vell. infin. Autor des Interests des Princes. p. 54. Spener. hist. Insign. L. 1. c. 9. §. 34. 77. & c. 38. §. 27. de l' an. 1680. p. 257. seqq. Giovanni German. Princ. L. 1. c. 2. p. 60.
<TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0120" n="92"/> thum Burgund wurd in diesem Frieden nichts gemeldet. Die Margaretha ward hierauf, ob zwar noch sehr jung, mit grosser Solennität nach Frankreich geführet, und mit Carolo vermählet. <note place="foot">Naucler. d. l.</note> Wie aber Ludovicus XI bald darauf verstarb, und sein Sohn Carolus ihm succedirte, verstieß dieser nicht allein die ihme vorhero vermählte Margaretham, und schickte sie ihrem Herrn Vater Maximiliano wieder zurück (aus Vorgeben, Maximilianus hätte solche sponsalia nie approbiret, und die Margaretha wäre ihm als ein Kind versprochen worden, dahero ihme nach Päbstlichen Rechten per cap. 1. & 7. X. de Sponsal. Impub. davon abzustehen wohl erlaubet) <note place="foot">Naucler. d. l. ad ann. 1491. Brautlach. hist. Pacif. c. 2. p. 20.</note> sondern nahm auch Maximiliano seine Braut die Annam, des Hertzogs Francisci in Bretagne Tochter, und Erbin, und ließ ihme dieselbe theils mit Gewalt, theils durch schmeichelische Uberredungen beylegen. <note place="foot">Guicciardin. L. 1. hist. Belg. Cominae. L. 7. c. 3. Jean de Serre en son Inventaire de l' histoire de France. p. 427. 428.</note> Hieraus nun entstand neue Unruhe, die jedoch anno 1493 in dem zu Senlis gemachten Frieden <note place="foot">Instrumentum Pacis extat dans le Recueil de Traitez de Paix Tom. 1. p. Conf. Cominae. de bell. Neap. L. 1. p. 752. Jovius L. 1. hist.</note> wieder beygeleget wurde, dergestalt, daß die Grafschafft Burgund, Artois, Charolois, und Nojers, des Maximiliani Sohn Philippo restituiret, die Graf- und Herrschafften Masconne, Auxerre und Bar an der Seine aber bey König Carolo so lange verbleiben solten, biß es ausgemachet, wem solche Oerter von rechtswegen gehöreten; Im übrigen aber wurd einem jeden sein Recht an dem, woran er noch Anspruch zu haben vermeinte, vorbehalten. sc.</p> <p>In solchem Zustande blieb es biß zu Zeiten Königs Francisci I; wie dieser aber von Käyser Carolo V bey Pavia gefangen wurde, muste er, zu Erhaltung der Freyheit, unter andern auch versprechen, das Hertzogthum Burgund zu restituiren. <note place="foot">Guicciardin. L. 16. hist. Belg. p. 351. Masen L. 3. hist. n. 42. 43. & L. 4. n. 1. seqq. Ulloa in Vita Caroli V. L. 2. p. 70.</note> Es wurd aber so wenig diesem als andern von ihme in dem Madritischen Frieden gethanen Versprechungen, nach gelebet, und muste zum Vorwand dienen, es wiedersetzeten sich der alienation des Hertzogthums Burgund nicht allein die Stände und das Parlement von Burgund, sondern auch das gantze Königreich, weil es mit der Cron Franckreich vereiniget, und der Hertzog von Burgund der erste Paire von Franckreich wäre <note place="foot">Dupuy des droits du Roy de France sur plusieurs Etats p. 482. Conf. der Könige in Franckr. Praetens. L. 2. Sect. 4. c. 7.</note> Ob nun zwar die Könige in Franckreich solcher gestalt bißhero in possession geblieben, so haben sich doch des Anspruches darauf weder Käyser Carolus V noch dessen Nachkommen begeben, sondern sich ihr Recht vielmehr bey allen nach folgenden Friedens-Tractaten <note place="foot">vid. Pax Cameracens. §. 2. Crispiacens. §. 34. Vervin. §. 21. 22. § Pyrenae. §. 89. 90.</note> reserviret. Wie denn auch, zu Conservirung solcher Praetension, das Hauß Oesterreich nicht allein den Nitter-Orden des güldenen Vließes, so Hertzog Philippus in Burgund gestifftet, annoch beybehält <note place="foot">Schurtzfleisch in Disp. de Ord. aur. vell. infin. Autor des Interests des Princes. p. 54.</note>; sondern auch biß diese Stunde noch den Titul und das Wapen der Hertzoge von Burgund führet <note place="foot">Spener. hist. Insign. L. 1. c. 9. §. 34. 77. & c. 38. §. 27.</note> Und ob zwar die Frantzosen die Ablegung solches Titels zum öfftern urgiret, haben sie es doch dahin nicht bringen können. Was anno 1688 zu Cambray, bey der zwischen Franckreich und Spanien angestelleten Gräntze Commission, dieses Titels halber vorgangen, in dem die Frantzösische Commissarii der Spanier Commissorium nicht annehmen wollen, da von ist bey dem Mercure Hollandois <note place="foot">de l' an. 1680. p. 257. seqq.</note> weitläufftige Nachricht zu finden. Endlich ist beliebet worden, daß sie sich dessen zwar enthalten wolten, wann sie mit Franckreich tractirten, sonsten aber nicht; es ist jedoch solcher Titul in dem Ryswickischen Frieden-Schluß wieder gebraucht worden, ob die Frantzösische Gesandte gleich dawieder protestiret. <note place="foot">Giovanni German. Princ. L. 1. c. 2. p. 60.</note></p> </div> </body> </text> </TEI> [92/0120]
thum Burgund wurd in diesem Frieden nichts gemeldet. Die Margaretha ward hierauf, ob zwar noch sehr jung, mit grosser Solennität nach Frankreich geführet, und mit Carolo vermählet. Wie aber Ludovicus XI bald darauf verstarb, und sein Sohn Carolus ihm succedirte, verstieß dieser nicht allein die ihme vorhero vermählte Margaretham, und schickte sie ihrem Herrn Vater Maximiliano wieder zurück (aus Vorgeben, Maximilianus hätte solche sponsalia nie approbiret, und die Margaretha wäre ihm als ein Kind versprochen worden, dahero ihme nach Päbstlichen Rechten per cap. 1. & 7. X. de Sponsal. Impub. davon abzustehen wohl erlaubet) sondern nahm auch Maximiliano seine Braut die Annam, des Hertzogs Francisci in Bretagne Tochter, und Erbin, und ließ ihme dieselbe theils mit Gewalt, theils durch schmeichelische Uberredungen beylegen. Hieraus nun entstand neue Unruhe, die jedoch anno 1493 in dem zu Senlis gemachten Frieden wieder beygeleget wurde, dergestalt, daß die Grafschafft Burgund, Artois, Charolois, und Nojers, des Maximiliani Sohn Philippo restituiret, die Graf- und Herrschafften Masconne, Auxerre und Bar an der Seine aber bey König Carolo so lange verbleiben solten, biß es ausgemachet, wem solche Oerter von rechtswegen gehöreten; Im übrigen aber wurd einem jeden sein Recht an dem, woran er noch Anspruch zu haben vermeinte, vorbehalten. sc.
In solchem Zustande blieb es biß zu Zeiten Königs Francisci I; wie dieser aber von Käyser Carolo V bey Pavia gefangen wurde, muste er, zu Erhaltung der Freyheit, unter andern auch versprechen, das Hertzogthum Burgund zu restituiren. Es wurd aber so wenig diesem als andern von ihme in dem Madritischen Frieden gethanen Versprechungen, nach gelebet, und muste zum Vorwand dienen, es wiedersetzeten sich der alienation des Hertzogthums Burgund nicht allein die Stände und das Parlement von Burgund, sondern auch das gantze Königreich, weil es mit der Cron Franckreich vereiniget, und der Hertzog von Burgund der erste Paire von Franckreich wäre Ob nun zwar die Könige in Franckreich solcher gestalt bißhero in possession geblieben, so haben sich doch des Anspruches darauf weder Käyser Carolus V noch dessen Nachkommen begeben, sondern sich ihr Recht vielmehr bey allen nach folgenden Friedens-Tractaten reserviret. Wie denn auch, zu Conservirung solcher Praetension, das Hauß Oesterreich nicht allein den Nitter-Orden des güldenen Vließes, so Hertzog Philippus in Burgund gestifftet, annoch beybehält ; sondern auch biß diese Stunde noch den Titul und das Wapen der Hertzoge von Burgund führet Und ob zwar die Frantzosen die Ablegung solches Titels zum öfftern urgiret, haben sie es doch dahin nicht bringen können. Was anno 1688 zu Cambray, bey der zwischen Franckreich und Spanien angestelleten Gräntze Commission, dieses Titels halber vorgangen, in dem die Frantzösische Commissarii der Spanier Commissorium nicht annehmen wollen, da von ist bey dem Mercure Hollandois weitläufftige Nachricht zu finden. Endlich ist beliebet worden, daß sie sich dessen zwar enthalten wolten, wann sie mit Franckreich tractirten, sonsten aber nicht; es ist jedoch solcher Titul in dem Ryswickischen Frieden-Schluß wieder gebraucht worden, ob die Frantzösische Gesandte gleich dawieder protestiret.
Naucler. d. l.
Naucler. d. l. ad ann. 1491. Brautlach. hist. Pacif. c. 2. p. 20.
Guicciardin. L. 1. hist. Belg. Cominae. L. 7. c. 3. Jean de Serre en son Inventaire de l' histoire de France. p. 427. 428.
Instrumentum Pacis extat dans le Recueil de Traitez de Paix Tom. 1. p. Conf. Cominae. de bell. Neap. L. 1. p. 752. Jovius L. 1. hist.
Guicciardin. L. 16. hist. Belg. p. 351. Masen L. 3. hist. n. 42. 43. & L. 4. n. 1. seqq. Ulloa in Vita Caroli V. L. 2. p. 70.
Dupuy des droits du Roy de France sur plusieurs Etats p. 482. Conf. der Könige in Franckr. Praetens. L. 2. Sect. 4. c. 7.
vid. Pax Cameracens. §. 2. Crispiacens. §. 34. Vervin. §. 21. 22. § Pyrenae. §. 89. 90.
Schurtzfleisch in Disp. de Ord. aur. vell. infin. Autor des Interests des Princes. p. 54.
Spener. hist. Insign. L. 1. c. 9. §. 34. 77. & c. 38. §. 27.
de l' an. 1680. p. 257. seqq.
Giovanni German. Princ. L. 1. c. 2. p. 60.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |