Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.cherung er seine 2 Söhne zu Geisseln ließ. Allein so bald Franciscus den Frantzösischen Boden wieder betreten hatte, protestirte er, an diesen Tractat, den er im Gefängnüß, und aus Zwang gemachet, nicht gehalten zu seyn; verband sich darauf mit dem Pabste, Engeland, Venedig, Schweitz und Florentz, und schickte eine Armee nach Italien, um die Spanier aus Meyland und Neapolis zu vertreiben, welche aber in der Belagerung von Napoli durch Kranckheit elendiglich zu Grunde gieng, der Rest ward gefangen genommen, und das eroberte Meyland gieng auch wieder verlohren Weil nun Franciscus mit Gewalt nichts ausrichten konte, seine Kinder aber gerne wieder frey haben wolte, so ward an. 1529 zu Cambray Friede geschlossen; krafft dessen Franciscus auf Flandern, Artois, Meyland, Neapoli &c. abermahl verzicht that, vor die Loßlassung seiner Söhne 2550000 Rthlr. bezahlte, und des Käysers Schwester Eleonoram heyrathete, mit angehängten Neben-Beding, daß im Fall aus solcher Ehe ein Sohn gebohren würde, derselbe das hertzogthum Burgund bekommen solte. In solchem Stande blieb es biß an. 1537, da es zwischen Käyser Carolo V und Francisco I wegen Savoyen zu einem neuen Kriege kam ; weil das Glück aber Francisco abermahl nicht favorisiren wolte, so wurd auf Vermittelung des Pabstes Pauli III an. 1538 zu Nice in Provence ein Stillstand auf 10 Jahr geschlossen; den Franciscus aber an. 1542 wieder brach, aus Vorwand, daß seine Gesandten Caesar Fregosius, und Antonius Rinco, so er durch das Meyländische über Venedig nach dem Türcken schicken wolte, aufm Poo, durch den Stadthalter von Meyland umgebracht wären worden ; worauf Carolus mit König Henrico in Engeland ein Bündniß machte, so dahin gieng, daß sie Franckreich mit gesammter Hand übern Hauffen werffen wolten, brachten auch durch ihre glückliche progressen in Franckreich solch Schrecken, daß die Bürger aus Paris entlauffen wolten, wo ihnen nicht der König durch seine Gegenwart ein Hertz gemachet hätte. Weil die Käyserlichen aber nachdem in Italien eine ziemliche Niederlage litten, so beqvemten sich beyde Theile anno 1544 wieder zu einem Frieden, der zu Crespy in Valois geschlossen ward, vermöge dessen die beyderseits abgenommene Oerter wieder restituiret, und die vorigen Frieden-Schlüsse confirmiret wurden ; Und machte hierauf der Tod, der an. 1547 Franciscum von dieser Welt abfoderte, der AEmulation, so zwischen ihm, und Käyser Carolo V gewesen, ein Ende. Die Gründe aber, womit die Frantzosen die Verbindlichkeit dieser Frieden-Schlüsse zu impugniren suchen, sind folgende. Und zwar erstlich was den Madritischen Frieden betrifft: Frantzösische Gründe wider die Verbindlichkeit des Madritisch. Friedens. I. Daß die Obligationes die im Gefängnüsse erpresset würden niemand verbünden; und wäre dasjenige, so aus Furcht ausgangen, auch nach gemeinen Rechten ungültig; Nun hätte aber Franciscus wohl alles unterschreiben müssen, wofern er nicht Zeit Lebens im Gefängnüsse bleiben wollen. II. Daß die Könige in Franckreich nicht Macht hätten etwas ohne consens der Stände und des Parlements zu alieniren, diese aber hätten in solchen Vergleich weder gewilliget, noch denselben hernach approbiret, vielmehr hätten sie sich demselben hefftigst wiedersetzet, und dawider protestiret. III. Daß Carolus V theils unmögliche, theils solche Conditiones von Francisco begehret, die ohne Schande weder begehret, noch erfüllet werden könten, als z. e. daß er wider seinen Eyd, den er bey der Crönung abschwören muste, von dem Patrimonio des Reichs Burgund alieniren, den bedrängten Navarrer die verlangte Hülffe versagen, vid. Guicciardin. L. 17. hist. Belg. p. 640. & L. 18. p. 815. Vlloa. L. 2. Vitae. Caroli V. Belcarius L. 19. p. 598. Guicciard. L. 19. p. 841. Jovius L. 25. hist. p. 10. seqq. Belcarius. L. 20. p. 600. Tabulae Pacis Cameracensis extantap. Vlloam. L. 2. Guicciard. L. 19. p. 888. Jovium L. 26. p. 39. seqq. Chytrae. Tom. 2. p. 122. vid. Jovius L. 35. seqq. Vlloa. L. 3. Masenius. L. 5. p. 20. seqq. Tarcagnota nell' historia del mondo. Part. 3. L. 3. Sleidan. ad ann. 1537. & seqq. vid. Vlloa. L. 3. p. 108. Sleidan. L. 12. Tarcagnota Part. 3. L. 3. Jovius. L. 38. Masenius ad ann. 1538. vid. Jovius. L. 40. hist. p. 268. vide de hoc bello Jovium. L. 41. hist. Belcarium. L. 23. p. 729. seqq. Sleidanum, Masenium & Surium ad ann. 1542. & seqq. Tabulae Pacis Crespicensis extant ap. Jovium L. 45. p. 347. Sleidan. L. 15. p. 519. Vlloam. L. 3. p. 125. Tarcagnotam Part. 3. L. 4. Masenium L. 6. p. 79. Marianam de reb. Hisp. ad ann. 1544. vid. Blondell. Apolog. Geneal. Franc. p. 24. seqq. Belcarius. L. 18. p. 573. Du Puy des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 258. & hinc inde. Jaques de Cassan dans ses Recherches des Droits du Roy de France. p. 332. seqq.
cherung er seine 2 Söhne zu Geisseln ließ. Allein so bald Franciscus den Frantzösischen Boden wieder betreten hatte, protestirte er, an diesen Tractat, den er im Gefängnüß, und aus Zwang gemachet, nicht gehalten zu seyn; verband sich darauf mit dem Pabste, Engeland, Venedig, Schweitz und Florentz, und schickte eine Armee nach Italien, um die Spanier aus Meyland und Neapolis zu vertreiben, welche aber in der Belagerung von Napoli durch Kranckheit elendiglich zu Grunde gieng, der Rest ward gefangen genommen, und das eroberte Meyland gieng auch wieder verlohren Weil nun Franciscus mit Gewalt nichts ausrichten konte, seine Kinder aber gerne wieder frey haben wolte, so ward an. 1529 zu Cambray Friede geschlossen; krafft dessen Franciscus auf Flandern, Artois, Meyland, Neapoli &c. abermahl verzicht that, vor die Loßlassung seiner Söhne 2550000 Rthlr. bezahlte, und des Käysers Schwester Eleonoram heyrathete, mit angehängten Neben-Beding, daß im Fall aus solcher Ehe ein Sohn gebohren würde, derselbe das hertzogthum Burgund bekommen solte. In solchem Stande blieb es biß an. 1537, da es zwischen Käyser Carolo V und Francisco I wegen Savoyen zu einem neuen Kriege kam ; weil das Glück aber Francisco abermahl nicht favorisiren wolte, so wurd auf Vermittelung des Pabstes Pauli III an. 1538 zu Nice in Provence ein Stillstand auf 10 Jahr geschlossen; den Franciscus aber an. 1542 wieder brach, aus Vorwand, daß seine Gesandten Caesar Fregosius, und Antonius Rinco, so er durch das Meyländische über Venedig nach dem Türcken schicken wolte, aufm Poo, durch den Stadthalter von Meyland umgebracht wären worden ; worauf Carolus mit König Henrico in Engeland ein Bündniß machte, so dahin gieng, daß sie Franckreich mit gesammter Hand übern Hauffen werffen wolten, brachten auch durch ihre glückliche progressen in Franckreich solch Schrecken, daß die Bürger aus Paris entlauffen wolten, wo ihnen nicht der König durch seine Gegenwart ein Hertz gemachet hätte. Weil die Käyserlichen aber nachdem in Italien eine ziemliche Niederlage litten, so beqvemten sich beyde Theile anno 1544 wieder zu einem Frieden, der zu Crespy in Valois geschlossen ward, vermöge dessen die beyderseits abgenommene Oerter wieder restituiret, und die vorigen Frieden-Schlüsse confirmiret wurden ; Und machte hierauf der Tod, der an. 1547 Franciscum von dieser Welt abfoderte, der AEmulation, so zwischen ihm, und Käyser Carolo V gewesen, ein Ende. Die Gründe aber, womit die Frantzosen die Verbindlichkeit dieser Frieden-Schlüsse zu impugniren suchen, sind folgende. Und zwar erstlich was den Madritischen Frieden betrifft: Frantzösische Gründe wider die Verbindlichkeit des Madritisch. Friedens. I. Daß die Obligationes die im Gefängnüsse erpresset würden niemand verbünden; und wäre dasjenige, so aus Furcht ausgangen, auch nach gemeinen Rechten ungültig; Nun hätte aber Franciscus wohl alles unterschreiben müssen, wofern er nicht Zeit Lebens im Gefängnüsse bleiben wollen. II. Daß die Könige in Franckreich nicht Macht hätten etwas ohne consens der Stände und des Parlements zu alieniren, diese aber hätten in solchen Vergleich weder gewilliget, noch denselben hernach approbiret, vielmehr hätten sie sich demselben hefftigst wiedersetzet, und dawider protestiret. III. Daß Carolus V theils unmögliche, theils solche Conditiones von Francisco begehret, die ohne Schande weder begehret, noch erfüllet werden könten, als z. e. daß er wider seinen Eyd, den er bey der Crönung abschwören muste, von dem Patrimonio des Reichs Burgund alieniren, den bedrängten Navarrer die verlangte Hülffe versagen, vid. Guicciardin. L. 17. hist. Belg. p. 640. & L. 18. p. 815. Vlloa. L. 2. Vitae. Caroli V. Belcarius L. 19. p. 598. Guicciard. L. 19. p. 841. Jovius L. 25. hist. p. 10. seqq. Belcarius. L. 20. p. 600. Tabulae Pacis Cameracensis extantap. Vlloam. L. 2. Guicciard. L. 19. p. 888. Jovium L. 26. p. 39. seqq. Chytrae. Tom. 2. p. 122. vid. Jovius L. 35. seqq. Vlloa. L. 3. Masenius. L. 5. p. 20. seqq. Tarcagnota nell' historia del mondo. Part. 3. L. 3. Sleidan. ad ann. 1537. & seqq. vid. Vlloa. L. 3. p. 108. Sleidan. L. 12. Tarcagnota Part. 3. L. 3. Jovius. L. 38. Masenius ad ann. 1538. vid. Jovius. L. 40. hist. p. 268. vide de hoc bello Jovium. L. 41. hist. Belcarium. L. 23. p. 729. seqq. Sleidanum, Masenium & Surium ad ann. 1542. & seqq. Tabulae Pacis Crespicensis extant ap. Jovium L. 45. p. 347. Sleidan. L. 15. p. 519. Vlloam. L. 3. p. 125. Tarcagnotam Part. 3. L. 4. Masenium L. 6. p. 79. Marianam de reb. Hisp. ad ann. 1544. vid. Blondell. Apolog. Geneal. Franc. p. 24. seqq. Belcarius. L. 18. p. 573. Du Puy des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 258. & hinc inde. Jaques de Cassan dans ses Recherches des Droits du Roy de France. p. 332. seqq.
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Sleidan. ad ann. 1537. & seqq.</note>; weil das Glück aber Francisco abermahl nicht favorisiren wolte, so wurd auf Vermittelung des Pabstes Pauli III an. 1538 zu Nice in Provence ein Stillstand auf 10 Jahr geschlossen; <note place="foot">vid. Vlloa. L. 3. p. 108. Sleidan. L. 12. Tarcagnota Part. 3. L. 3. Jovius. L. 38. Masenius ad ann. 1538.</note> den Franciscus aber an. 1542 wieder brach, aus Vorwand, daß seine Gesandten Caesar Fregosius, und Antonius Rinco, so er durch das Meyländische über Venedig nach dem Türcken schicken wolte, aufm Poo, durch den Stadthalter von Meyland umgebracht wären worden <note place="foot">vid. Jovius. L. 40. hist. p. 268.</note>; worauf Carolus mit König Henrico in Engeland ein Bündniß machte, so dahin gieng, daß sie Franckreich mit gesammter Hand übern Hauffen werffen wolten, brachten auch durch ihre glückliche progressen in Franckreich solch Schrecken, daß die Bürger aus Paris entlauffen wolten, wo ihnen nicht der König durch seine Gegenwart ein Hertz gemachet hätte. <note place="foot">vide de hoc bello Jovium. L. 41. hist. Belcarium. L. 23. p. 729. seqq. Sleidanum, Masenium & Surium ad ann. 1542. & seqq.</note> Weil die Käyserlichen aber nachdem in Italien eine ziemliche Niederlage litten, so beqvemten sich beyde Theile anno 1544 wieder zu einem Frieden, der zu Crespy in Valois geschlossen ward, vermöge dessen die beyderseits abgenommene Oerter wieder restituiret, und die vorigen Frieden-Schlüsse confirmiret wurden <note place="foot">Tabulae Pacis Crespicensis extant ap. Jovium L. 45. p. 347. Sleidan. L. 15. p. 519. Vlloam. L. 3. p. 125. Tarcagnotam Part. 3. L. 4. Masenium L. 6. p. 79. Marianam de reb. Hisp. ad ann. 1544.</note>; Und machte hierauf der Tod, der an. 1547 Franciscum von dieser Welt abfoderte, der AEmulation, so zwischen ihm, und Käyser Carolo V gewesen, ein Ende.</p> <p>Die Gründe aber, womit die Frantzosen die Verbindlichkeit dieser Frieden-Schlüsse zu impugniren suchen, sind folgende.</p> <p>Und zwar erstlich was den Madritischen Frieden betrifft: <note place="foot">vid. Blondell. Apolog. Geneal. Franc. p. 24. seqq. Belcarius. L. 18. p. 573. Du Puy des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 258. & hinc inde. Jaques de Cassan dans ses Recherches des Droits du Roy de France. p. 332. seqq.</note></p> <p><note place="right">Frantzösische Gründe wider die Verbindlichkeit des Madritisch. Friedens.</note> I. Daß die Obligationes die im Gefängnüsse erpresset würden niemand verbünden; und wäre dasjenige, so aus Furcht ausgangen, auch nach gemeinen Rechten ungültig; Nun hätte aber Franciscus wohl alles unterschreiben müssen, wofern er nicht Zeit Lebens im Gefängnüsse bleiben wollen.</p> <p>II. Daß die Könige in Franckreich nicht Macht hätten etwas ohne consens der Stände und des Parlements zu alieniren, diese aber hätten in solchen Vergleich weder gewilliget, noch denselben hernach approbiret, vielmehr hätten sie sich demselben hefftigst wiedersetzet, und dawider protestiret.</p> <p>III. Daß Carolus V theils unmögliche, theils solche Conditiones von Francisco begehret, die ohne Schande weder begehret, noch erfüllet werden könten, als z. e. daß er wider seinen Eyd, den er bey der Crönung abschwören muste, von dem Patrimonio des Reichs Burgund alieniren, den bedrängten Navarrer die verlangte Hülffe versagen, </p> </div> </body> </text> </TEI> [176/0204]
cherung er seine 2 Söhne zu Geisseln ließ. Allein so bald Franciscus den Frantzösischen Boden wieder betreten hatte, protestirte er, an diesen Tractat, den er im Gefängnüß, und aus Zwang gemachet, nicht gehalten zu seyn; verband sich darauf mit dem Pabste, Engeland, Venedig, Schweitz und Florentz, und schickte eine Armee nach Italien, um die Spanier aus Meyland und Neapolis zu vertreiben, welche aber in der Belagerung von Napoli durch Kranckheit elendiglich zu Grunde gieng, der Rest ward gefangen genommen, und das eroberte Meyland gieng auch wieder verlohren Weil nun Franciscus mit Gewalt nichts ausrichten konte, seine Kinder aber gerne wieder frey haben wolte, so ward an. 1529 zu Cambray Friede geschlossen; krafft dessen Franciscus auf Flandern, Artois, Meyland, Neapoli &c. abermahl verzicht that, vor die Loßlassung seiner Söhne 2550000 Rthlr. bezahlte, und des Käysers Schwester Eleonoram heyrathete, mit angehängten Neben-Beding, daß im Fall aus solcher Ehe ein Sohn gebohren würde, derselbe das hertzogthum Burgund bekommen solte. In solchem Stande blieb es biß an. 1537, da es zwischen Käyser Carolo V und Francisco I wegen Savoyen zu einem neuen Kriege kam ; weil das Glück aber Francisco abermahl nicht favorisiren wolte, so wurd auf Vermittelung des Pabstes Pauli III an. 1538 zu Nice in Provence ein Stillstand auf 10 Jahr geschlossen; den Franciscus aber an. 1542 wieder brach, aus Vorwand, daß seine Gesandten Caesar Fregosius, und Antonius Rinco, so er durch das Meyländische über Venedig nach dem Türcken schicken wolte, aufm Poo, durch den Stadthalter von Meyland umgebracht wären worden ; worauf Carolus mit König Henrico in Engeland ein Bündniß machte, so dahin gieng, daß sie Franckreich mit gesammter Hand übern Hauffen werffen wolten, brachten auch durch ihre glückliche progressen in Franckreich solch Schrecken, daß die Bürger aus Paris entlauffen wolten, wo ihnen nicht der König durch seine Gegenwart ein Hertz gemachet hätte. Weil die Käyserlichen aber nachdem in Italien eine ziemliche Niederlage litten, so beqvemten sich beyde Theile anno 1544 wieder zu einem Frieden, der zu Crespy in Valois geschlossen ward, vermöge dessen die beyderseits abgenommene Oerter wieder restituiret, und die vorigen Frieden-Schlüsse confirmiret wurden ; Und machte hierauf der Tod, der an. 1547 Franciscum von dieser Welt abfoderte, der AEmulation, so zwischen ihm, und Käyser Carolo V gewesen, ein Ende.
Die Gründe aber, womit die Frantzosen die Verbindlichkeit dieser Frieden-Schlüsse zu impugniren suchen, sind folgende.
Und zwar erstlich was den Madritischen Frieden betrifft:
I. Daß die Obligationes die im Gefängnüsse erpresset würden niemand verbünden; und wäre dasjenige, so aus Furcht ausgangen, auch nach gemeinen Rechten ungültig; Nun hätte aber Franciscus wohl alles unterschreiben müssen, wofern er nicht Zeit Lebens im Gefängnüsse bleiben wollen.
Frantzösische Gründe wider die Verbindlichkeit des Madritisch. Friedens. II. Daß die Könige in Franckreich nicht Macht hätten etwas ohne consens der Stände und des Parlements zu alieniren, diese aber hätten in solchen Vergleich weder gewilliget, noch denselben hernach approbiret, vielmehr hätten sie sich demselben hefftigst wiedersetzet, und dawider protestiret.
III. Daß Carolus V theils unmögliche, theils solche Conditiones von Francisco begehret, die ohne Schande weder begehret, noch erfüllet werden könten, als z. e. daß er wider seinen Eyd, den er bey der Crönung abschwören muste, von dem Patrimonio des Reichs Burgund alieniren, den bedrängten Navarrer die verlangte Hülffe versagen,
vid. Guicciardin. L. 17. hist. Belg. p. 640. & L. 18. p. 815. Vlloa. L. 2. Vitae. Caroli V. Belcarius L. 19. p. 598.
Guicciard. L. 19. p. 841. Jovius L. 25. hist. p. 10. seqq. Belcarius. L. 20. p. 600.
Tabulae Pacis Cameracensis extantap. Vlloam. L. 2. Guicciard. L. 19. p. 888. Jovium L. 26. p. 39. seqq. Chytrae. Tom. 2. p. 122.
vid. Jovius L. 35. seqq. Vlloa. L. 3. Masenius. L. 5. p. 20. seqq. Tarcagnota nell' historia del mondo. Part. 3. L. 3. Sleidan. ad ann. 1537. & seqq.
vid. Vlloa. L. 3. p. 108. Sleidan. L. 12. Tarcagnota Part. 3. L. 3. Jovius. L. 38. Masenius ad ann. 1538.
vid. Jovius. L. 40. hist. p. 268.
vide de hoc bello Jovium. L. 41. hist. Belcarium. L. 23. p. 729. seqq. Sleidanum, Masenium & Surium ad ann. 1542. & seqq.
Tabulae Pacis Crespicensis extant ap. Jovium L. 45. p. 347. Sleidan. L. 15. p. 519. Vlloam. L. 3. p. 125. Tarcagnotam Part. 3. L. 4. Masenium L. 6. p. 79. Marianam de reb. Hisp. ad ann. 1544.
vid. Blondell. Apolog. Geneal. Franc. p. 24. seqq. Belcarius. L. 18. p. 573. Du Puy des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 258. & hinc inde. Jaques de Cassan dans ses Recherches des Droits du Roy de France. p. 332. seqq.
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