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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Belehnung erhalten, begäbe; welche angehänckte Clausul der Pabst zwar annullirte, Arragonien aber kam nichts destoweniger durch einen neuen Vergleich an seine vorige Herren, in dem der von an Carolum Valesium cedirte, und die Arragonier andere praetensiones remittirten.

Nachdem blieben die Könige in Arragonien wieder über 100 Jahr in geruhigem Besitz von Arragonien; wie aber König johannes in Arragonien ohne männliche Erben verstarb, entstund zwischen seiner Tochter Yolanda, und Bruder Martino, wegen der Succession großer Streit, allein die Stände erklähren sich vor Martino, als des verstorbenen Königs nechsten Agnato; wie aber auch dieser anno 1410 ohne Kinder verstarb, kam es noch zu größerm Streit, indem sich 5 praetendenten angaben, die in folgender Tabell vorgestellet werden:

Jacobus II. Kön. in Arrag. [unleserliches Material]

Nehmlich 1) Alphonsus Hertzog zu Gandia als ein Agnatus, 2) Ferdinandus Infant von Castilien, weil er des letztern Königin zu Neapolis nebst ihrem Sohn Ludovico, weil sie des vorigen Königes Johannis I Tochter, und nach dessen Tode als dessen nechste Erbin schon vor Martino hätte succediren sollen, 4) Fridrich von Arragonien Gr. von Lune, und 5) der Graf von Urgel wegen seiner Gemahlin der Isabella, des letzten Königs Schwester. Weil man sich nun in Güte nicht vergleichen konte, so erwehlten die Stände anno 1412 9 Schiedsrichter, welche iedes Recht untersuchen, und einen Ausspruch in der Sache thun solten: und da dieses vor Ferdinando ausfiel, blieb es dabey, und wurd die Erönung vollzogen.

Ferdinando succedirte in Arragonien sein Sohn Alphonsus, und diesem des Alphonsi Bruder Johannes, unter welchem aber die Arragonier revoltirten, und Renatum von Anjou der obgedachten Yolandae andern Sohn zu ihrem Könige berieffen; weil dieser aber selber nicht abkommen kunte, schickte er seinen Sohn Johannem Hertzog in Calabrien, welcher auch einige Oerter unter sich brachte; als aber anno 1470 daselbst starb, gieng alles wieder verlohren, und, weil Renatus in dem Italienischen Kriege wegen Neapolis impliciret war, so gedachte er nicht weiter an Arragonien, Johannes aber blieb in Besitz, und transmittirte Arragonien auf seine Nachkommen.

Die Gründe nun, die Frantzosen hieraus formiren, bestehen darinnen:

vid. Mariana. L. 14. rerum Hisp. c. 11. Surit. ad ann. 1288.
Surita ad ann. 1289.
vid. Surita ad ann. 1291. 1295. Mariana. L. 14. c. 17.
Sammarth. in geneal. Dom. Franc. L. 30. c. 2. Zypae. L. 1. c. 4. p. 30.
vid. Fournier. L. 8. c. 7. geneal.
vid. Mariana. L. 19. c. 5.
vid. Hier. Blanc. Comment. rerum Arragon. in Reg. Martino, & deinde in quarto interregno. Mariana. L. 19. c. 19. ad ann. 1409.
Hier. Blanc. d. l. Mariana. L. 20. c. 2. 3. 4. Surita ad ann. 1395.
vid. Jaques de Cassan Recherches des Droits du Roy de France sur les Royome L. 1. c. 2. Du Puy des Droits du Roy de France p. 164. seqq. Blondell. in Geneal. Franc. Tom. I. p. XLV. 1. a. Autor des Interests des Princes p. 62. Spener in Histor. Insign. L. 1. 6. 38. §. 13. Burgoldens. ad J. P. Port. 1. Disp. 6. §. 2.

Belehnung erhalten, begäbe; welche angehänckte Clausul der Pabst zwar annullirte, Arragonien aber kam nichts destoweniger durch einen neuen Vergleich an seine vorige Herren, in dem der von an Carolum Valesium cedirte, und die Arragonier andere praetensiones remittirten.

Nachdem blieben die Könige in Arragonien wieder über 100 Jahr in geruhigem Besitz von Arragonien; wie aber König johannes in Arragonien ohne männliche Erben verstarb, entstund zwischen seiner Tochter Yolanda, und Bruder Martino, wegen der Succession großer Streit, allein die Stände erklähren sich vor Martino, als des verstorbenen Königs nechsten Agnato; wie aber auch dieser anno 1410 ohne Kinder verstarb, kam es noch zu größerm Streit, indem sich 5 praetendenten angaben, die in folgender Tabell vorgestellet werden:

Jacobus II. Kön. in Arrag. [unleserliches Material]

Nehmlich 1) Alphonsus Hertzog zu Gandia als ein Agnatus, 2) Ferdinandus Infant von Castilien, weil er des letztern Königin zu Neapolis nebst ihrem Sohn Ludovico, weil sie des vorigen Königes Johannis I Tochter, und nach dessen Tode als dessen nechste Erbin schon vor Martino hätte succediren sollen, 4) Fridrich von Arragonien Gr. von Lune, und 5) der Graf von Urgel wegen seiner Gemahlin der Isabella, des letzten Königs Schwester. Weil man sich nun in Güte nicht vergleichen konte, so erwehlten die Stände anno 1412 9 Schiedsrichter, welche iedes Recht untersuchen, und einen Ausspruch in der Sache thun solten: und da dieses vor Ferdinando ausfiel, blieb es dabey, und wurd die Erönung vollzogen.

Ferdinando succedirte in Arragonien sein Sohn Alphonsus, und diesem des Alphonsi Bruder Johannes, unter welchem aber die Arragonier revoltirten, und Renatum von Anjou der obgedachten Yolandae andern Sohn zu ihrem Könige berieffen; weil dieser aber selber nicht abkommen kunte, schickte er seinen Sohn Johannem Hertzog in Calabrien, welcher auch einige Oerter unter sich brachte; als aber anno 1470 daselbst starb, gieng alles wieder verlohren, und, weil Renatus in dem Italienischen Kriege wegen Neapolis impliciret war, so gedachte er nicht weiter an Arragonien, Johannes aber blieb in Besitz, und transmittirte Arragonien auf seine Nachkommen.

Die Gründe nun, die Frantzosen hieraus formiren, bestehen darinnen:

vid. Mariana. L. 14. rerum Hisp. c. 11. Surit. ad ann. 1288.
Surita ad ann. 1289.
vid. Surita ad ann. 1291. 1295. Mariana. L. 14. c. 17.
Sammarth. in geneal. Dom. Franc. L. 30. c. 2. Zypae. L. 1. c. 4. p. 30.
vid. Fournier. L. 8. c. 7. geneal.
vid. Mariana. L. 19. c. 5.
vid. Hier. Blanc. Comment. rerum Arragon. in Reg. Martino, & deinde in quarto interregno. Mariana. L. 19. c. 19. ad ann. 1409.
Hier. Blanc. d. l. Mariana. L. 20. c. 2. 3. 4. Surita ad ann. 1395.
vid. Jaques de Cassan Recherches des Droits du Roy de France sur les Royome L. 1. c. 2. Du Puy des Droits du Roy de France p. 164. seqq. Blondell. in Geneal. Franc. Tom. I. p. XLV. 1. a. Autor des Interests des Princes p. 62. Spener in Histor. Insign. L. 1. 6. 38. §. 13. Burgoldens. ad J. P. Port. 1. Disp. 6. §. 2.
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Belehnung erhalten, begäbe; <note place="foot">vid. Mariana. L. 14. rerum Hisp. c. 11.              Surit. ad ann. 1288.</note> welche angehänckte Clausul der Pabst zwar annullirte, <note place="foot">Surita ad ann. 1289.</note> Arragonien aber kam nichts destoweniger durch            einen neuen Vergleich an seine vorige Herren, <note place="foot">vid. Surita ad ann. 1291.              1295. Mariana. L. 14. c. 17.</note> in dem der von an Carolum Valesium cedirte, <note place="foot">Sammarth. in geneal. Dom. Franc. L. 30. c. 2. Zypae. L. 1. c. 4. p.              30.</note> und die Arragonier andere praetensiones remittirten. <note place="foot">vid.              Fournier. L. 8. c. 7. geneal.</note></p>
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        <p>Ferdinando succedirte in Arragonien sein Sohn Alphonsus, und diesem des Alphonsi Bruder            Johannes, unter welchem aber die Arragonier revoltirten, und Renatum von Anjou der            obgedachten Yolandae andern Sohn zu ihrem Könige berieffen; weil dieser aber selber nicht            abkommen kunte, schickte er seinen Sohn Johannem Hertzog in Calabrien, welcher auch einige            Oerter unter sich brachte; als aber anno 1470 daselbst starb, gieng alles wieder            verlohren, und, weil Renatus in dem Italienischen Kriege wegen Neapolis impliciret war, so            gedachte er nicht weiter an Arragonien, Johannes aber blieb in Besitz, und transmittirte            Arragonien auf seine Nachkommen.</p>
        <p>Die Gründe nun, die Frantzosen hieraus formiren, bestehen darinnen: <note place="foot">vid. Jaques de Cassan Recherches des Droits du Roy de France sur les Royome L. 1. c. 2.              Du Puy des Droits du Roy de France p. 164. seqq. Blondell. in Geneal. Franc. Tom. I. p.              XLV. 1. a. Autor des Interests des Princes p. 62. Spener in Histor. Insign. L. 1. 6. 38.              §. 13. Burgoldens. ad J. P. Port. 1. Disp. 6. §. 2.</note></p>
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[187/0215] Belehnung erhalten, begäbe; welche angehänckte Clausul der Pabst zwar annullirte, Arragonien aber kam nichts destoweniger durch einen neuen Vergleich an seine vorige Herren, in dem der von an Carolum Valesium cedirte, und die Arragonier andere praetensiones remittirten. Nachdem blieben die Könige in Arragonien wieder über 100 Jahr in geruhigem Besitz von Arragonien; wie aber König johannes in Arragonien ohne männliche Erben verstarb, entstund zwischen seiner Tochter Yolanda, und Bruder Martino, wegen der Succession großer Streit, allein die Stände erklähren sich vor Martino, als des verstorbenen Königs nechsten Agnato; wie aber auch dieser anno 1410 ohne Kinder verstarb, kam es noch zu größerm Streit, indem sich 5 praetendenten angaben, die in folgender Tabell vorgestellet werden: Jacobus II. Kön. in Arrag. _ Nehmlich 1) Alphonsus Hertzog zu Gandia als ein Agnatus, 2) Ferdinandus Infant von Castilien, weil er des letztern Königin zu Neapolis nebst ihrem Sohn Ludovico, weil sie des vorigen Königes Johannis I Tochter, und nach dessen Tode als dessen nechste Erbin schon vor Martino hätte succediren sollen, 4) Fridrich von Arragonien Gr. von Lune, und 5) der Graf von Urgel wegen seiner Gemahlin der Isabella, des letzten Königs Schwester. Weil man sich nun in Güte nicht vergleichen konte, so erwehlten die Stände anno 1412 9 Schiedsrichter, welche iedes Recht untersuchen, und einen Ausspruch in der Sache thun solten: und da dieses vor Ferdinando ausfiel, blieb es dabey, und wurd die Erönung vollzogen. Ferdinando succedirte in Arragonien sein Sohn Alphonsus, und diesem des Alphonsi Bruder Johannes, unter welchem aber die Arragonier revoltirten, und Renatum von Anjou der obgedachten Yolandae andern Sohn zu ihrem Könige berieffen; weil dieser aber selber nicht abkommen kunte, schickte er seinen Sohn Johannem Hertzog in Calabrien, welcher auch einige Oerter unter sich brachte; als aber anno 1470 daselbst starb, gieng alles wieder verlohren, und, weil Renatus in dem Italienischen Kriege wegen Neapolis impliciret war, so gedachte er nicht weiter an Arragonien, Johannes aber blieb in Besitz, und transmittirte Arragonien auf seine Nachkommen. Die Gründe nun, die Frantzosen hieraus formiren, bestehen darinnen: vid. Mariana. L. 14. rerum Hisp. c. 11. Surit. ad ann. 1288. Surita ad ann. 1289. vid. Surita ad ann. 1291. 1295. Mariana. L. 14. c. 17. Sammarth. in geneal. Dom. Franc. L. 30. c. 2. Zypae. L. 1. c. 4. p. 30. vid. Fournier. L. 8. c. 7. geneal. vid. Mariana. L. 19. c. 5. vid. Hier. Blanc. Comment. rerum Arragon. in Reg. Martino, & deinde in quarto interregno. Mariana. L. 19. c. 19. ad ann. 1409. Hier. Blanc. d. l. Mariana. L. 20. c. 2. 3. 4. Surita ad ann. 1395. vid. Jaques de Cassan Recherches des Droits du Roy de France sur les Royome L. 1. c. 2. Du Puy des Droits du Roy de France p. 164. seqq. Blondell. in Geneal. Franc. Tom. I. p. XLV. 1. a. Autor des Interests des Princes p. 62. Spener in Histor. Insign. L. 1. 6. 38. §. 13. Burgoldens. ad J. P. Port. 1. Disp. 6. §. 2.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 187. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/215>, abgerufen am 28.11.2024.