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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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daß er sie als ein Lehen des Reichs erkennen solte. Wie nun Graf Johann II zu Chalon die Grafschafft Neuf-Chatel wieder hatte, gab er sie abermahl als ein affter-Lehen dem vorigen Possessori Rolin anno 1288, und zwar ohne Meldung zu thun, ob auch die Töchter darinnen succediren solten; allein 24 Jahr hernach, nehmlich anno 1311 den 11 Jun. ward solche investitur extendiret, und unter andern beliebet, daß, wann Rolins männlicher Stamm abgienge, und der letzte Possessor Töchter hätte, das Lehen auf eine derselben oder dero männliche Erben kommen solte.

Rolin starb anno 1342 und hinterließ die Grafschafft Neuf-Chatel seinem Sohn Ludvvig, der anno 1357 von Johanne III zu Chalon die Belehnung erhielte mit der wiederholten Versicherung, daß nach Abgang der männlichen descendenten, auch die alsdann etwa verhandene Töchter, ein oder mehr aus dem Hause Neuf-Chatel succediren solten. (b) Der Casus trug sich zu gleich bey diesem Ludovico, dann er verstarb ohne männliche Erben, hinterlassend nur 2 Töchter, davon die älteste Isabella an Graf Rudolphum zu Nidau verehelichet war, und dem Vater succedirte, die jüngere aber, mit Nahmen Varenne, war an Graf Egonem zu Freyburg vermählet; weil die Isabella aber keine Kinder hatte, und ihre Schwester vor ihr verstorben war so setzte sie ihrer Schwester Sohn Graf Conrad zu Freyburg zum Erben ein. Ob nun zwar Graf Johannes IV zu Chalon nach der Isabellae Tod nicht zugeben wolte, daß Conradus in Neuf-Chatel succedirte sondern die Grafschafft als ein eröffnetes Lehen einzuziehen suchte, weil in des Rolins investitur nur einer Tochter das Recht zur Succession zugestanden wäre; So ließ er sich doch endlich auf einiger intercession besänfftigen, und belehnte Conradum von neuen mit Neuf-Chatel ann. 1397 den 5 Aug. iedoch mit dem expressen angehängten Pacto, daß nach Abgang der Posterität des Conradi das Neuf-Chatellische Land dem Hause Chalon als domino directo heimfallen solte. Dabey sich zugleich die gesamte Affter-Vasallen und Unterthanen durch theure Verbindung anheischig gemachet, auf solchen Fall niemand anders zum Besitz von dem geringsten Stücke des Landes, als das Hauß Chalon, zu laßen. Conradus vergaß zwar dieser Wohlthat bald, verwägerte ein in Burgund gewöhnliches Denombrement oder Specification der Lehen-Stücke zu geben, und suchte die Freyheit und Privilegien der Bürger und Gemeine zu Neuf-Chatel zu kräncken; allein Graf Johannes IV von Chalon brachte ihn nach gemachtem Frieden mit Pfaltz-Graf Hansen bald wieder zur raison, befestigte die Privilegia und Freyheiten der Bürger, und ließ sich endlich anno 1406 von der gantzen Gemeine den fameusen Huldigungs-Eyd abschweren, in welchem diese abermahl versprachen, nach des Conradi, und dessen rechtmäßigen Leib- und Lehens-Erben Tod, niemand anders, als das Hauß Chalon, vor ihre Herren zu erkennen.

Conradus hinterließ 2 Kinder, nehmlich einen Sohn Johannem, der ihme succedirte, und eine Tochter Annam, die an Marggraf Rudolph zu Baaden-Hochberg vermählet war; Und ob zwar dieser Johannes dem Graf Johanni IV zu Chalon ebenfals viele Verdrüßlichkeit machte, so wurd doch alles endlich in Güte beygeleget, und demselben des Graf Johannis IV in Chalon Tochter Maria zur Ehe gegeben.

Johanni succedirte sein Sohn Johannes II welcher weil er keine Kinder hatte, vor seinem Tode ein Testament machte, und darinnen Rudolphum von Baaden-Hochberg, einen Enckel der Annae, seines Vatern Schwester, zum Erben einsetzte. Wie demnach Ludovicus von Chalon, nach des Johannis von Freyburg Tod, die Grafschafft Neuf-Chatel als ein eröffnetes Lehen einziehen wolte, opponirte sich gedachter Rudolphus Marggr. zu Baaden-Hochberg, praetendirte aus des Johannis Testament die Succession, und setzte sich mit Gewalt in Possess; Das schlimste war vor Ludvvigen von Chalon, daß der Canton Bern die damahlige Macht des Hauses Chalon mit schelen Augen ansahe, und daß dessen Nachbahrschafft ihme verdächtig schiene, dahero sich die Berner nebst Solothurn des Rudolfi von Hochberg annahmen, es dahin brachten, daß er in Possession blieb, und ihn anno 1458 gar zu einem Bunds-Genossen annah-

Literas Investiturae exhibet Petr. v. Hohenhard im Preussischen Neuburg. p. 306. Verba ipsa ita sonant: que si je le dit Louis ou mes Hoirs defaillent sans Hoirs males, que les filles, ou les filles de mes Hoirs Une ou plusieurs du Chesaul de Neuf-Chatel pourront, & doivent succeder.

daß er sie als ein Lehen des Reichs erkennen solte. Wie nun Graf Johann II zu Chalon die Grafschafft Neuf-Chatel wieder hatte, gab er sie abermahl als ein affter-Lehen dem vorigen Possessori Rolin anno 1288, und zwar ohne Meldung zu thun, ob auch die Töchter darinnen succediren solten; allein 24 Jahr hernach, nehmlich anno 1311 den 11 Jun. ward solche investitur extendiret, und unter andern beliebet, daß, wann Rolins männlicher Stamm abgienge, und der letzte Possessor Töchter hätte, das Lehen auf eine derselben oder dero männliche Erben kommen solte.

Rolin starb anno 1342 und hinterließ die Grafschafft Neuf-Chatel seinem Sohn Ludvvig, der anno 1357 von Johanne III zu Chalon die Belehnung erhielte mit der wiederholten Versicherung, daß nach Abgang der männlichen descendenten, auch die alsdann etwa verhandene Töchter, ein oder mehr aus dem Hause Neuf-Chatel succediren solten. (b) Der Casus trug sich zu gleich bey diesem Ludovico, dann er verstarb ohne männliche Erben, hinterlassend nur 2 Töchter, davon die älteste Isabella an Graf Rudolphum zu Nidau verehelichet war, und dem Vater succedirte, die jüngere aber, mit Nahmen Varenne, war an Graf Egonem zu Freyburg vermählet; weil die Isabella aber keine Kinder hatte, und ihre Schwester vor ihr verstorben war so setzte sie ihrer Schwester Sohn Graf Conrad zu Freyburg zum Erben ein. Ob nun zwar Graf Johannes IV zu Chalon nach der Isabellae Tod nicht zugeben wolte, daß Conradus in Neuf-Chatel succedirte sondern die Grafschafft als ein eröffnetes Lehen einzuziehen suchte, weil in des Rolins investitur nur einer Tochter das Recht zur Succession zugestanden wäre; So ließ er sich doch endlich auf einiger intercession besänfftigen, und belehnte Conradum von neuen mit Neuf-Chatel ann. 1397 den 5 Aug. iedoch mit dem expressen angehängten Pacto, daß nach Abgang der Posterität des Conradi das Neuf-Chatellische Land dem Hause Chalon als domino directo heimfallen solte. Dabey sich zugleich die gesamte Affter-Vasallen und Unterthanen durch theure Verbindung anheischig gemachet, auf solchen Fall niemand anders zum Besitz von dem geringsten Stücke des Landes, als das Hauß Chalon, zu laßen. Conradus vergaß zwar dieser Wohlthat bald, verwägerte ein in Burgund gewöhnliches Denombrement oder Specification der Lehen-Stücke zu geben, und suchte die Freyheit und Privilegien der Bürger und Gemeine zu Neuf-Chatel zu kräncken; allein Graf Johannes IV von Chalon brachte ihn nach gemachtem Frieden mit Pfaltz-Graf Hansen bald wieder zur raison, befestigte die Privilegia und Freyheiten der Bürger, und ließ sich endlich anno 1406 von der gantzen Gemeine den fameusen Huldigungs-Eyd abschweren, in welchem diese abermahl versprachen, nach des Conradi, und dessen rechtmäßigen Leib- und Lehens-Erben Tod, niemand anders, als das Hauß Chalon, vor ihre Herren zu erkennen.

Conradus hinterließ 2 Kinder, nehmlich einen Sohn Johannem, der ihme succedirte, und eine Tochter Annam, die an Marggraf Rudolph zu Baaden-Hochberg vermählet war; Und ob zwar dieser Johannes dem Graf Johanni IV zu Chalon ebenfals viele Verdrüßlichkeit machte, so wurd doch alles endlich in Güte beygeleget, und demselben des Graf Johannis IV in Chalon Tochter Maria zur Ehe gegeben.

Johanni succedirte sein Sohn Johannes II welcher weil er keine Kinder hatte, vor seinem Tode ein Testament machte, und darinnen Rudolphum von Baaden-Hochberg, einen Enckel der Annae, seines Vatern Schwester, zum Erben einsetzte. Wie demnach Ludovicus von Chalon, nach des Johannis von Freyburg Tod, die Grafschafft Neuf-Chatel als ein eröffnetes Lehen einziehen wolte, opponirte sich gedachter Rudolphus Marggr. zu Baaden-Hochberg, praetendirte aus des Johannis Testament die Succession, und setzte sich mit Gewalt in Possess; Das schlimste war vor Ludvvigen von Chalon, daß der Canton Bern die damahlige Macht des Hauses Chalon mit schelen Augen ansahe, und daß dessen Nachbahrschafft ihme verdächtig schiene, dahero sich die Berner nebst Solothurn des Rudolfi von Hochberg annahmen, es dahin brachten, daß er in Possession blieb, und ihn anno 1458 gar zu einem Bunds-Genossen annah-

Literas Investiturae exhibet Petr. v. Hohenhard im Preussischen Neuburg. p. 306. Verba ipsa ita sonant: que si je le dit Louis ou mes Hoirs defaillent sans Hoirs mâles, que les filles, ou les filles de mes Hoirs Une ou plusieurs du Chesaul de Neuf-Chatel pourront, & doivent succeder.
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        <p>Conradus hinterließ 2 Kinder, nehmlich einen Sohn Johannem, der ihme succedirte, und eine            Tochter Annam, die an Marggraf Rudolph zu Baaden-Hochberg vermählet war; Und ob zwar            dieser Johannes dem Graf Johanni IV zu Chalon ebenfals viele Verdrüßlichkeit machte, so            wurd doch alles endlich in Güte beygeleget, und demselben des Graf Johannis IV in Chalon            Tochter Maria zur Ehe gegeben.</p>
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[241/0269] daß er sie als ein Lehen des Reichs erkennen solte. Wie nun Graf Johann II zu Chalon die Grafschafft Neuf-Chatel wieder hatte, gab er sie abermahl als ein affter-Lehen dem vorigen Possessori Rolin anno 1288, und zwar ohne Meldung zu thun, ob auch die Töchter darinnen succediren solten; allein 24 Jahr hernach, nehmlich anno 1311 den 11 Jun. ward solche investitur extendiret, und unter andern beliebet, daß, wann Rolins männlicher Stamm abgienge, und der letzte Possessor Töchter hätte, das Lehen auf eine derselben oder dero männliche Erben kommen solte. Rolin starb anno 1342 und hinterließ die Grafschafft Neuf-Chatel seinem Sohn Ludvvig, der anno 1357 von Johanne III zu Chalon die Belehnung erhielte mit der wiederholten Versicherung, daß nach Abgang der männlichen descendenten, auch die alsdann etwa verhandene Töchter, ein oder mehr aus dem Hause Neuf-Chatel succediren solten. (b) Der Casus trug sich zu gleich bey diesem Ludovico, dann er verstarb ohne männliche Erben, hinterlassend nur 2 Töchter, davon die älteste Isabella an Graf Rudolphum zu Nidau verehelichet war, und dem Vater succedirte, die jüngere aber, mit Nahmen Varenne, war an Graf Egonem zu Freyburg vermählet; weil die Isabella aber keine Kinder hatte, und ihre Schwester vor ihr verstorben war so setzte sie ihrer Schwester Sohn Graf Conrad zu Freyburg zum Erben ein. Ob nun zwar Graf Johannes IV zu Chalon nach der Isabellae Tod nicht zugeben wolte, daß Conradus in Neuf-Chatel succedirte sondern die Grafschafft als ein eröffnetes Lehen einzuziehen suchte, weil in des Rolins investitur nur einer Tochter das Recht zur Succession zugestanden wäre; So ließ er sich doch endlich auf einiger intercession besänfftigen, und belehnte Conradum von neuen mit Neuf-Chatel ann. 1397 den 5 Aug. iedoch mit dem expressen angehängten Pacto, daß nach Abgang der Posterität des Conradi das Neuf-Chatellische Land dem Hause Chalon als domino directo heimfallen solte. Dabey sich zugleich die gesamte Affter-Vasallen und Unterthanen durch theure Verbindung anheischig gemachet, auf solchen Fall niemand anders zum Besitz von dem geringsten Stücke des Landes, als das Hauß Chalon, zu laßen. Conradus vergaß zwar dieser Wohlthat bald, verwägerte ein in Burgund gewöhnliches Denombrement oder Specification der Lehen-Stücke zu geben, und suchte die Freyheit und Privilegien der Bürger und Gemeine zu Neuf-Chatel zu kräncken; allein Graf Johannes IV von Chalon brachte ihn nach gemachtem Frieden mit Pfaltz-Graf Hansen bald wieder zur raison, befestigte die Privilegia und Freyheiten der Bürger, und ließ sich endlich anno 1406 von der gantzen Gemeine den fameusen Huldigungs-Eyd abschweren, in welchem diese abermahl versprachen, nach des Conradi, und dessen rechtmäßigen Leib- und Lehens-Erben Tod, niemand anders, als das Hauß Chalon, vor ihre Herren zu erkennen. Conradus hinterließ 2 Kinder, nehmlich einen Sohn Johannem, der ihme succedirte, und eine Tochter Annam, die an Marggraf Rudolph zu Baaden-Hochberg vermählet war; Und ob zwar dieser Johannes dem Graf Johanni IV zu Chalon ebenfals viele Verdrüßlichkeit machte, so wurd doch alles endlich in Güte beygeleget, und demselben des Graf Johannis IV in Chalon Tochter Maria zur Ehe gegeben. Johanni succedirte sein Sohn Johannes II welcher weil er keine Kinder hatte, vor seinem Tode ein Testament machte, und darinnen Rudolphum von Baaden-Hochberg, einen Enckel der Annae, seines Vatern Schwester, zum Erben einsetzte. Wie demnach Ludovicus von Chalon, nach des Johannis von Freyburg Tod, die Grafschafft Neuf-Chatel als ein eröffnetes Lehen einziehen wolte, opponirte sich gedachter Rudolphus Marggr. zu Baaden-Hochberg, praetendirte aus des Johannis Testament die Succession, und setzte sich mit Gewalt in Possess; Das schlimste war vor Ludvvigen von Chalon, daß der Canton Bern die damahlige Macht des Hauses Chalon mit schelen Augen ansahe, und daß dessen Nachbahrschafft ihme verdächtig schiene, dahero sich die Berner nebst Solothurn des Rudolfi von Hochberg annahmen, es dahin brachten, daß er in Possession blieb, und ihn anno 1458 gar zu einem Bunds-Genossen annah- Literas Investiturae exhibet Petr. v. Hohenhard im Preussischen Neuburg. p. 306. Verba ipsa ita sonant: que si je le dit Louis ou mes Hoirs defaillent sans Hoirs mâles, que les filles, ou les filles de mes Hoirs Une ou plusieurs du Chesaul de Neuf-Chatel pourront, & doivent succeder.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 241. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/269>, abgerufen am 27.11.2024.