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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Neuf-Chatel nicht begeben, sondern ihnen solches bey allen Gelegenheiten wenigstens durch protestationes reserviret.

Anno 1694 trat Ihr. Kön. Maj. in Groß-Britannien VVilhelmus III, als Printz von Orange, sein an Neuf-Chatel habendes Recht Sr. Kön. Maj. in Preussen ab, und beklagte sich sehr bey den Rysvvickischen Friedens-Tractaten wegen der unrechtmäßigen Vorenthaltung dieses Fürstenthumes von der Hertzogin von Nemours, verlangend daß es restituiret werden möchte, hätte es auch wohl erhalten können, wann er nicht Bedencken getragen seines eigenen Interesse halber den Frieden in Europa auf zu halten; ließ es demnach dabey bewenden; daß er denen Plenipotentiariis declarirte; Er wolle die Hertzogin von Nemours zwar Zeit Lebens in Possession lassen, nach dero Tod aber würde er sich seines Rechtes gebrauchen, welches Se. Kön. Maj. auch anno 1699 dem König in Franckreich, den 4 Schweitzer Cantons, Bern, Lucern, Friburg und Solothurn, dem Printzen von Conty, der Hertzogin von Nemours, und dem Conseil zu Neuf-Chatel wissen ließ-Dessen Exempel Se. Kön. Maj. in Preusanno 1702, nach tödlichem Hintritt des Königs in Engeland, folgete, und dem Conseil zu Neuf-Chatel ebenfals notificiren ließ, daß er (als auf den nunmehro diese Praetension so wohl vermöge obgedachter Cession, als auch des Oranischen Fideicommisses gekommen) biß nach dem Tode der Hertzogin von Nemours sein Recht auf dieses Fürstenthum auszuführen, verschieben wolte.

Wie nun die Hertzogin von Nemours anno 1707 mit Tode abgieng, gaben sich nicht allein Se. Königl. Maj. in Preussen, sondern noch sehr viel andere Praetendenten an, als:

1. Der Graf von Matignon.

2. Die Hertzogin von Lesdiguive.

3. Der Duc de Brisac.

4. Die Madame de Villeroy; Und zwar diese alle als descendenten von Leonardo von Orleans und Roeteln; unter welchen etliche wegen des Alterthums der Persohn, andere wegen Alterthums der Linie, und andere wegen näherer Linie einige praerogative zu haben vermeinten.

5. Der Printz von Carignan von Savoyen, als descendent von Francisca, des Leonardi Schwester, und nächster Anverwandter der Hertzogin von Nemours.

6. Das Hauß Baaden-Durlach wegen der Verwandschafft mit der Hochbergischen Familie, und vermöge einer mit dieser anno 1356 aufgerichteten, und anno 1490 mit Graf Philippo zu Neuf-Chatel erneurten Erbverbrüderung, und Pacti successorii.

7. Baden-Baden 1) wegen der bey Baden-Durlach angeführten Ursachen, und 2) wegen der Abstammung von obgedachter Francisca, des Leonardi Schwester.

8. Der Printz Conty wegen eines von dem letzten Hertzoge zu Longueville Johann Ludvvig anno 1668 gemachten Testaments, darinnen er zum Erben eingesetzet.

9. Das Hauß von Soisson wegen einer von der letzen Hertzogin von Nemours anno 1694 geschehenen, und noch im selben Jahre in den Ehe-pacten confirmirten Donation inter vivos, in welcher sie alle Proprietät, und Possession transferiret, und nur bloß den Titul und Nutzniessung ihr reserviret.

10. Das Hauß Würtenberg-Mompelgard wegen eines Vertrags einer Erbfolge.

11. Die von Fürstenberg wegen einiger mit den Freyburgischen Inhabern von Neuf-Chatel, der Erbfolge wegen, gemachten Verträge.

12. Die Madame de Mailly.

13. Der Marquis d' Alegre.

14. Der Baron Montioye und andere Anverwandten der Hochbergischen und Longuevillischen Häuser haben sich gleichfals ge-

vid. hactenus relata latius in Scriptis, quorum Tit. Memoire abbrege des Droits du feu Roy Guillaume de la grand Bretagne sur la Comte de Neuf-Chatel, & ses dependances. 1703 fol. & Traite sommaire du Droit de sa Maj. le Roy de Prusse a la Principaute de Neuf-Chatel en Suisse. fol. It. Petr. v. Hohenhard Preussisches Neuburg. Gundelings Historische Nachrichten von der Grafschafft Neuf-Chatel, und Valangin.
vid. Petr. v. Hohenhard. d. l. p. 494. seqq.
NB. Es ist diese praetension nicht zu confundiren mit derjenigen, welche eben diese Hertzoge auf ein anders Neuf-Chatel, so in der Grafschafft Burgund ohnweit Mompelgard gelegen, ehemahls gemachet, vid. infr. Würtenbergische praetension.

Neuf-Chatel nicht begeben, sondern ihnen solches bey allen Gelegenheiten wenigstens durch protestationes reserviret.

Anno 1694 trat Ihr. Kön. Maj. in Groß-Britannien VVilhelmus III, als Printz von Orange, sein an Neuf-Chatel habendes Recht Sr. Kön. Maj. in Preussen ab, und beklagte sich sehr bey den Rysvvickischen Friedens-Tractaten wegen der unrechtmäßigen Vorenthaltung dieses Fürstenthumes von der Hertzogin von Nemours, verlangend daß es restituiret werden möchte, hätte es auch wohl erhalten können, wann er nicht Bedencken getragen seines eigenen Interesse halber den Frieden in Europa auf zu halten; ließ es demnach dabey bewenden; daß er denen Plenipotentiariis declarirte; Er wolle die Hertzogin von Nemours zwar Zeit Lebens in Possession lassen, nach dero Tod aber würde er sich seines Rechtes gebrauchen, welches Se. Kön. Maj. auch anno 1699 dem König in Franckreich, den 4 Schweitzer Cantons, Bern, Lucern, Friburg und Solothurn, dem Printzen von Conty, der Hertzogin von Nemours, und dem Conseil zu Neuf-Chatel wissen ließ-Dessen Exempel Se. Kön. Maj. in Preusanno 1702, nach tödlichem Hintritt des Königs in Engeland, folgete, und dem Conseil zu Neuf-Chatel ebenfals notificiren ließ, daß er (als auf den nunmehro diese Praetension so wohl vermöge obgedachter Cession, als auch des Oranischen Fideicommisses gekommen) biß nach dem Tode der Hertzogin von Nemours sein Recht auf dieses Fürstenthum auszuführen, verschieben wolte.

Wie nun die Hertzogin von Nemours anno 1707 mit Tode abgieng, gaben sich nicht allein Se. Königl. Maj. in Preussen, sondern noch sehr viel andere Praetendenten an, als:

1. Der Graf von Matignon.

2. Die Hertzogin von Lesdiguive.

3. Der Duc de Brisac.

4. Die Madame de Villeroy; Und zwar diese alle als descendenten von Leonardo von Orleans und Roeteln; unter welchen etliche wegen des Alterthums der Persohn, andere wegen Alterthums der Linie, und andere wegen näherer Linie einige praerogative zu haben vermeinten.

5. Der Printz von Carignan von Savoyen, als descendent von Francisca, des Leonardi Schwester, und nächster Anverwandter der Hertzogin von Nemours.

6. Das Hauß Baaden-Durlach wegen der Verwandschafft mit der Hochbergischen Familie, und vermöge einer mit dieser anno 1356 aufgerichteten, und anno 1490 mit Graf Philippo zu Neuf-Chatel erneurten Erbverbrüderung, und Pacti successorii.

7. Baden-Baden 1) wegen der bey Baden-Durlach angeführten Ursachen, und 2) wegen der Abstammung von obgedachter Francisca, des Leonardi Schwester.

8. Der Printz Conty wegen eines von dem letzten Hertzoge zu Longueville Johann Ludvvig anno 1668 gemachten Testaments, darinnen er zum Erben eingesetzet.

9. Das Hauß von Soisson wegen einer von der letzen Hertzogin von Nemours anno 1694 geschehenen, und noch im selben Jahre in den Ehe-pacten confirmirten Donation inter vivos, in welcher sie alle Proprietät, und Possession transferiret, und nur bloß den Titul und Nutzniessung ihr reserviret.

10. Das Hauß Würtenberg-Mompelgard wegen eines Vertrags einer Erbfolge.

11. Die von Fürstenberg wegen einiger mit den Freyburgischen Inhabern von Neuf-Chatel, der Erbfolge wegen, gemachten Verträge.

12. Die Madame de Mailly.

13. Der Marquis d' Alegre.

14. Der Baron Montioye und andere Anverwandten der Hochbergischen und Longuevillischen Häuser haben sich gleichfals ge-

vid. hactenus relata latius in Scriptis, quorum Tit. Memoire abbregé des Droits du feu Roy Guillaume de la grand Bretagne sur la Comté de Neuf-Chatel, & ses dependances. 1703 fol. & Traité sommaire du Droit de sa Maj. le Roy de Prusse a la Principauté de Neuf-Chatel en Suisse. fol. It. Petr. v. Hohenhard Preussisches Neuburg. Gundelings Historische Nachrichten von der Grafschafft Neuf-Chatel, und Valangin.
vid. Petr. v. Hohenhard. d. l. p. 494. seqq.
NB. Es ist diese praetension nicht zu confundiren mit derjenigen, welche eben diese Hertzoge auf ein anders Neuf-Chatel, so in der Grafschafft Burgund ohnweit Mompelgard gelegen, ehemahls gemachet, vid. infr. Würtenbergische praetension.
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Neuf-Chatel nicht begeben, sondern ihnen solches            bey allen Gelegenheiten wenigstens durch protestationes reserviret.</p>
        <p>Anno 1694 trat Ihr. Kön. Maj. in Groß-Britannien VVilhelmus III, als Printz von Orange,            sein an Neuf-Chatel habendes Recht Sr. Kön. Maj. in Preussen ab, und beklagte sich sehr            bey den Rysvvickischen Friedens-Tractaten wegen der unrechtmäßigen Vorenthaltung dieses            Fürstenthumes von der Hertzogin von Nemours, verlangend daß es restituiret werden möchte,            hätte es auch wohl erhalten können, wann er nicht Bedencken getragen seines eigenen            Interesse halber den Frieden in Europa auf zu halten; ließ es demnach dabey bewenden; daß            er denen Plenipotentiariis declarirte; Er wolle die Hertzogin von Nemours zwar Zeit Lebens            in Possession lassen, nach dero Tod aber würde er sich seines Rechtes gebrauchen, welches            Se. Kön. Maj. auch anno 1699 dem König in Franckreich, den 4 Schweitzer Cantons, Bern,            Lucern, Friburg und Solothurn, dem Printzen von Conty, der Hertzogin von Nemours, und dem            Conseil zu Neuf-Chatel wissen ließ-Dessen Exempel Se. Kön. Maj. in Preusanno 1702, nach            tödlichem Hintritt des Königs in Engeland, folgete, und dem Conseil zu Neuf-Chatel            ebenfals notificiren ließ, daß er (als auf den nunmehro diese Praetension so wohl vermöge            obgedachter Cession, als auch des Oranischen Fideicommisses gekommen) biß nach dem Tode            der Hertzogin von Nemours sein Recht auf dieses Fürstenthum auszuführen, verschieben            wolte. <note place="foot">vid. hactenus relata latius in Scriptis, quorum Tit. Memoire              abbregé des Droits du feu Roy Guillaume de la grand Bretagne sur la Comté de              Neuf-Chatel, &amp; ses dependances. 1703 fol. &amp; Traité sommaire du Droit de sa Maj.              le Roy de Prusse a la Principauté de Neuf-Chatel en Suisse. fol. It. Petr. v. Hohenhard              Preussisches Neuburg. Gundelings Historische Nachrichten von der Grafschafft              Neuf-Chatel, und Valangin.</note></p>
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        <p>1. Der Graf von Matignon.</p>
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        <p>4. Die Madame de Villeroy; Und zwar diese alle als descendenten von Leonardo von Orleans            und Roeteln; unter welchen etliche wegen des Alterthums der Persohn, andere wegen            Alterthums der Linie, und andere wegen näherer Linie einige praerogative zu haben            vermeinten.</p>
        <p>5. Der Printz von Carignan von Savoyen, als descendent von Francisca, des Leonardi            Schwester, und nächster Anverwandter der Hertzogin von Nemours.</p>
        <p>6. Das Hauß Baaden-Durlach wegen der Verwandschafft mit der Hochbergischen Familie, und            vermöge einer mit dieser anno 1356 aufgerichteten, und anno 1490 mit Graf Philippo zu            Neuf-Chatel erneurten Erbverbrüderung, und Pacti successorii.</p>
        <p>7. Baden-Baden 1) wegen der bey Baden-Durlach angeführten Ursachen, und 2) wegen der            Abstammung von obgedachter Francisca, des Leonardi Schwester.</p>
        <p>8. Der Printz Conty wegen eines von dem letzten Hertzoge zu Longueville Johann Ludvvig            anno 1668 gemachten Testaments, darinnen er zum Erben eingesetzet.</p>
        <p>9. Das Hauß von Soisson wegen einer von der letzen Hertzogin von Nemours anno 1694            geschehenen, und noch im selben Jahre in den Ehe-pacten confirmirten Donation inter vivos,            in welcher sie alle Proprietät, und Possession transferiret, und nur bloß den Titul und            Nutzniessung ihr reserviret.</p>
        <p>10. Das Hauß Würtenberg-Mompelgard wegen eines Vertrags einer Erbfolge. <note place="foot">NB. Es ist diese praetension nicht zu confundiren mit derjenigen, welche              eben diese Hertzoge auf ein anders Neuf-Chatel, so in der Grafschafft Burgund ohnweit              Mompelgard gelegen, ehemahls gemachet, vid. infr. Würtenbergische            praetension.</note></p>
        <p>11. Die von Fürstenberg wegen einiger mit den Freyburgischen Inhabern von Neuf-Chatel,            der Erbfolge wegen, gemachten Verträge.</p>
        <p>12. Die Madame de Mailly.</p>
        <p>13. Der Marquis d' Alegre.</p>
        <p>14. Der Baron Montioye und andere Anverwandten der Hochbergischen und Longuevillischen            Häuser haben sich gleichfals ge-
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[243/0271] Neuf-Chatel nicht begeben, sondern ihnen solches bey allen Gelegenheiten wenigstens durch protestationes reserviret. Anno 1694 trat Ihr. Kön. Maj. in Groß-Britannien VVilhelmus III, als Printz von Orange, sein an Neuf-Chatel habendes Recht Sr. Kön. Maj. in Preussen ab, und beklagte sich sehr bey den Rysvvickischen Friedens-Tractaten wegen der unrechtmäßigen Vorenthaltung dieses Fürstenthumes von der Hertzogin von Nemours, verlangend daß es restituiret werden möchte, hätte es auch wohl erhalten können, wann er nicht Bedencken getragen seines eigenen Interesse halber den Frieden in Europa auf zu halten; ließ es demnach dabey bewenden; daß er denen Plenipotentiariis declarirte; Er wolle die Hertzogin von Nemours zwar Zeit Lebens in Possession lassen, nach dero Tod aber würde er sich seines Rechtes gebrauchen, welches Se. Kön. Maj. auch anno 1699 dem König in Franckreich, den 4 Schweitzer Cantons, Bern, Lucern, Friburg und Solothurn, dem Printzen von Conty, der Hertzogin von Nemours, und dem Conseil zu Neuf-Chatel wissen ließ-Dessen Exempel Se. Kön. Maj. in Preusanno 1702, nach tödlichem Hintritt des Königs in Engeland, folgete, und dem Conseil zu Neuf-Chatel ebenfals notificiren ließ, daß er (als auf den nunmehro diese Praetension so wohl vermöge obgedachter Cession, als auch des Oranischen Fideicommisses gekommen) biß nach dem Tode der Hertzogin von Nemours sein Recht auf dieses Fürstenthum auszuführen, verschieben wolte. Wie nun die Hertzogin von Nemours anno 1707 mit Tode abgieng, gaben sich nicht allein Se. Königl. Maj. in Preussen, sondern noch sehr viel andere Praetendenten an, als: 1. Der Graf von Matignon. 2. Die Hertzogin von Lesdiguive. 3. Der Duc de Brisac. 4. Die Madame de Villeroy; Und zwar diese alle als descendenten von Leonardo von Orleans und Roeteln; unter welchen etliche wegen des Alterthums der Persohn, andere wegen Alterthums der Linie, und andere wegen näherer Linie einige praerogative zu haben vermeinten. 5. Der Printz von Carignan von Savoyen, als descendent von Francisca, des Leonardi Schwester, und nächster Anverwandter der Hertzogin von Nemours. 6. Das Hauß Baaden-Durlach wegen der Verwandschafft mit der Hochbergischen Familie, und vermöge einer mit dieser anno 1356 aufgerichteten, und anno 1490 mit Graf Philippo zu Neuf-Chatel erneurten Erbverbrüderung, und Pacti successorii. 7. Baden-Baden 1) wegen der bey Baden-Durlach angeführten Ursachen, und 2) wegen der Abstammung von obgedachter Francisca, des Leonardi Schwester. 8. Der Printz Conty wegen eines von dem letzten Hertzoge zu Longueville Johann Ludvvig anno 1668 gemachten Testaments, darinnen er zum Erben eingesetzet. 9. Das Hauß von Soisson wegen einer von der letzen Hertzogin von Nemours anno 1694 geschehenen, und noch im selben Jahre in den Ehe-pacten confirmirten Donation inter vivos, in welcher sie alle Proprietät, und Possession transferiret, und nur bloß den Titul und Nutzniessung ihr reserviret. 10. Das Hauß Würtenberg-Mompelgard wegen eines Vertrags einer Erbfolge. 11. Die von Fürstenberg wegen einiger mit den Freyburgischen Inhabern von Neuf-Chatel, der Erbfolge wegen, gemachten Verträge. 12. Die Madame de Mailly. 13. Der Marquis d' Alegre. 14. Der Baron Montioye und andere Anverwandten der Hochbergischen und Longuevillischen Häuser haben sich gleichfals ge- vid. hactenus relata latius in Scriptis, quorum Tit. Memoire abbregé des Droits du feu Roy Guillaume de la grand Bretagne sur la Comté de Neuf-Chatel, & ses dependances. 1703 fol. & Traité sommaire du Droit de sa Maj. le Roy de Prusse a la Principauté de Neuf-Chatel en Suisse. fol. It. Petr. v. Hohenhard Preussisches Neuburg. Gundelings Historische Nachrichten von der Grafschafft Neuf-Chatel, und Valangin. vid. Petr. v. Hohenhard. d. l. p. 494. seqq. NB. Es ist diese praetension nicht zu confundiren mit derjenigen, welche eben diese Hertzoge auf ein anders Neuf-Chatel, so in der Grafschafft Burgund ohnweit Mompelgard gelegen, ehemahls gemachet, vid. infr. Würtenbergische praetension.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 243. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/271>, abgerufen am 27.11.2024.