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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Nachkommen mit König Ferdinando anno 1383 abgiengen, da die Succession zwar seiner Tochter Beatrici Königs Johannis I in Castilien Gemahlin gebühret hätte, zu mahlen in den Ehe-pacten abgeredet war, daß die aus solcher Ehe gebohrne Kinder in Portugal succediren solten, und daß der Beatricis Mutter Eleonora nach Königs Ferdinandi Tod die Regierung in Portugal so lange führen solte, biß der aus solcher Ehe gezeugte Erbe zu mündigen Jahren gelangte, so wohl wider die Castilianer, als auch die Eleonora hatten, daß sie König Johannem in Castilien übergiengen, und des Ferdinandi unechten Bruder Johannem zu ihrem Könige annahmen, worüber nachdem lange Krieg geführet wurde, biß es endlich anno 1399 zu einem Frieden kam, und Johannes vermöge desselben in possession blieb. Der letzte von dessen männlichen descendenten war König Henricus, weil derselbe aber keine Kinder hatte, und dahero leicht merckete, daß es nach seinem Tode wegen der Succession nicht ohne Streit abgehen würde, so rieff er alle praetendenten zusammen, um zu sehen, ob er die künfftige Succession noch bey seinem Leben fest stellen könte; Der Praetendenten aber, die sich angaben, waren 7, als 1) König Philippus II in Spanien, weil er von des Königs Henrici ältesten Schwester Isabella gebohren, und auch seiner Mutter Brudern Johannis III Tochter Mariam zur Ehe gehabt. 2) Don Antonio, des Henrici Bruders Ludovici natürlicher Sohn, weil er der nechste Agnatus, nachdem die natürlichen Söhne in Portugal nicht excludiret würden. 3) Emanuel Philibert Hertzog von Savoyen, weil er von des Henrici anderer Schwester Beatrix gebohren. 4) Reinutius Erbprintz von Parma, weil er von des Henrici Brudern Eduardi Tochter abstamme. 5) Johannes Hertzog von Braganza, weil er des Henrici Brudern Eduardi andere Tochter zur Gemahlin hätte, auch noch aus alter Königlicher Familie entsprossen, und ein Einheimischer wäre. 6) Der Pabst, weil das Königreich Portugal, seinem Vorgeben nach, Päbstlich Lehen wäre. 7) Catharina de Medicis, König Henrici II in Franckreich hinterlassene Witbe, weil sie vorgab, sie wäre von Alfonsi III Königs in Portugal Nachkommen, die er mit seiner ersten Gemahlin, Gräfin von Boulogne, gezeuget, entsprossen. Die Zusammenstammung der meisten praetendenten ist aus folgender Tabel zu sehen:

Emanuel König in Portugal [unleserliches Material] 1521. [unleserliches Material]

Alle diese Praetendenten nun disputirten scharff unter sich, wer das meiste Recht zur Crone hätte, worüber König Henricus anno 1580 verstarb. Ob nun zwar Don Antonio des Ludovici natürlicher Sohn sich darauf nach Lissabon begab, von dem Magistrat, und der Bürgerschafft herrlich empfangen, ja gar zum Könige proclamiret wurde; so war ihme doch König Philippus II in Spanien ein gar zu mächtiges Contrepart,

vid. Mariana L. 18. Rer. histp. c. 7. seqq.
Einige Autores nennen ihn des Ferdinandi unechten Sohn, welche aber Caramuel Lobcovviz in d. Tr. refutiret.
Mariana. d. L. 18.
vid. Thuan. L. 65. & 69. hist.
vid. Spener. in hist. Insign. L. 1. c. 72. §. 22. p. 287 & AA. ibi citati. Gastel de statu publ. Europ. c. 6. n. 170. Ludvvig in der Erleuterung über Pufendorfs Historie. c. 3. p. 479.
vid. Autor anonym. de jure Successionis Regiae in Regno Lusit aniae, deque legitima Antonii Successione. edit. Middelburg. 1591. in 8v. qui partes Antonii tuetur.
vid. supr. der Könige in Franckreich. Praetens. auf Portugal.
vid. Thuan. L. 69. Hist.

Nachkommen mit König Ferdinando anno 1383 abgiengen, da die Succession zwar seiner Tochter Beatrici Königs Johannis I in Castilien Gemahlin gebühret hätte, zu mahlen in den Ehe-pacten abgeredet war, daß die aus solcher Ehe gebohrne Kinder in Portugal succediren solten, und daß der Beatricis Mutter Eleonora nach Königs Ferdinandi Tod die Regierung in Portugal so lange führen solte, biß der aus solcher Ehe gezeugte Erbe zu mündigen Jahren gelangte, so wohl wider die Castilianer, als auch die Eleonora hatten, daß sie König Johannem in Castilien übergiengen, und des Ferdinandi unechten Bruder Johannem zu ihrem Könige annahmen, worüber nachdem lange Krieg geführet wurde, biß es endlich anno 1399 zu einem Frieden kam, und Johannes vermöge desselben in possession blieb. Der letzte von dessen männlichen descendenten war König Henricus, weil derselbe aber keine Kinder hatte, und dahero leicht merckete, daß es nach seinem Tode wegen der Succession nicht ohne Streit abgehen würde, so rieff er alle praetendenten zusammen, um zu sehen, ob er die künfftige Succession noch bey seinem Leben fest stellen könte; Der Praetendenten aber, die sich angaben, waren 7, als 1) König Philippus II in Spanien, weil er von des Königs Henrici ältesten Schwester Isabella gebohren, und auch seiner Mutter Brudern Johannis III Tochter Mariam zur Ehe gehabt. 2) Don Antonio, des Henrici Bruders Ludovici natürlicher Sohn, weil er der nechste Agnatus, nachdem die natürlichen Söhne in Portugal nicht excludiret würden. 3) Emanuel Philibert Hertzog von Savoyen, weil er von des Henrici anderer Schwester Beatrix gebohren. 4) Reinutius Erbprintz von Parma, weil er von des Henrici Brudern Eduardi Tochter abstamme. 5) Johannes Hertzog von Braganza, weil er des Henrici Brudern Eduardi andere Tochter zur Gemahlin hätte, auch noch aus alter Königlicher Familie entsprossen, und ein Einheimischer wäre. 6) Der Pabst, weil das Königreich Portugal, seinem Vorgeben nach, Päbstlich Lehen wäre. 7) Catharina de Medicis, König Henrici II in Franckreich hinterlassene Witbe, weil sie vorgab, sie wäre von Alfonsi III Königs in Portugal Nachkommen, die er mit seiner ersten Gemahlin, Gräfin von Boulogne, gezeuget, entsprossen. Die Zusammenstammung der meisten praetendenten ist aus folgender Tabel zu sehen:

Emanuel König in Portugal [unleserliches Material] 1521. [unleserliches Material]

Alle diese Praetendenten nun disputirten scharff unter sich, wer das meiste Recht zur Crone hätte, worüber König Henricus anno 1580 verstarb. Ob nun zwar Don Antonio des Ludovici natürlicher Sohn sich darauf nach Lissabon begab, von dem Magistrat, und der Bürgerschafft herrlich empfangen, ja gar zum Könige proclamiret wurde; so war ihme doch König Philippus II in Spanien ein gar zu mächtiges Contrepart,

vid. Mariana L. 18. Rer. histp. c. 7. seqq.
Einige Autores nennen ihn des Ferdinandi unechten Sohn, welche aber Caramuel Lobcovviz in d. Tr. refutiret.
Mariana. d. L. 18.
vid. Thuan. L. 65. & 69. hist.
vid. Spener. in hist. Insign. L. 1. c. 72. §. 22. p. 287 & AA. ibi citati. Gastel de statu publ. Europ. c. 6. n. 170. Ludvvig in der Erleuterung über Pufendorfs Historie. c. 3. p. 479.
vid. Autor anonym. de jure Successionis Regiae in Regno Lusit aniae, deque legitima Antonii Successione. edit. Middelburg. 1591. in 8v. qui partes Antonii tuetur.
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[322/0351] Nachkommen mit König Ferdinando anno 1383 abgiengen, da die Succession zwar seiner Tochter Beatrici Königs Johannis I in Castilien Gemahlin gebühret hätte, zu mahlen in den Ehe-pacten abgeredet war, daß die aus solcher Ehe gebohrne Kinder in Portugal succediren solten, und daß der Beatricis Mutter Eleonora nach Königs Ferdinandi Tod die Regierung in Portugal so lange führen solte, biß der aus solcher Ehe gezeugte Erbe zu mündigen Jahren gelangte, so wohl wider die Castilianer, als auch die Eleonora hatten, daß sie König Johannem in Castilien übergiengen, und des Ferdinandi unechten Bruder Johannem zu ihrem Könige annahmen, worüber nachdem lange Krieg geführet wurde, biß es endlich anno 1399 zu einem Frieden kam, und Johannes vermöge desselben in possession blieb. Der letzte von dessen männlichen descendenten war König Henricus, weil derselbe aber keine Kinder hatte, und dahero leicht merckete, daß es nach seinem Tode wegen der Succession nicht ohne Streit abgehen würde, so rieff er alle praetendenten zusammen, um zu sehen, ob er die künfftige Succession noch bey seinem Leben fest stellen könte; Der Praetendenten aber, die sich angaben, waren 7, als 1) König Philippus II in Spanien, weil er von des Königs Henrici ältesten Schwester Isabella gebohren, und auch seiner Mutter Brudern Johannis III Tochter Mariam zur Ehe gehabt. 2) Don Antonio, des Henrici Bruders Ludovici natürlicher Sohn, weil er der nechste Agnatus, nachdem die natürlichen Söhne in Portugal nicht excludiret würden. 3) Emanuel Philibert Hertzog von Savoyen, weil er von des Henrici anderer Schwester Beatrix gebohren. 4) Reinutius Erbprintz von Parma, weil er von des Henrici Brudern Eduardi Tochter abstamme. 5) Johannes Hertzog von Braganza, weil er des Henrici Brudern Eduardi andere Tochter zur Gemahlin hätte, auch noch aus alter Königlicher Familie entsprossen, und ein Einheimischer wäre. 6) Der Pabst, weil das Königreich Portugal, seinem Vorgeben nach, Päbstlich Lehen wäre. 7) Catharina de Medicis, König Henrici II in Franckreich hinterlassene Witbe, weil sie vorgab, sie wäre von Alfonsi III Königs in Portugal Nachkommen, die er mit seiner ersten Gemahlin, Gräfin von Boulogne, gezeuget, entsprossen. Die Zusammenstammung der meisten praetendenten ist aus folgender Tabel zu sehen: Emanuel König in Portugal _ 1521. _ Alle diese Praetendenten nun disputirten scharff unter sich, wer das meiste Recht zur Crone hätte, worüber König Henricus anno 1580 verstarb. Ob nun zwar Don Antonio des Ludovici natürlicher Sohn sich darauf nach Lissabon begab, von dem Magistrat, und der Bürgerschafft herrlich empfangen, ja gar zum Könige proclamiret wurde; so war ihme doch König Philippus II in Spanien ein gar zu mächtiges Contrepart, vid. Mariana L. 18. Rer. histp. c. 7. seqq. Einige Autores nennen ihn des Ferdinandi unechten Sohn, welche aber Caramuel Lobcovviz in d. Tr. refutiret. Mariana. d. L. 18. vid. Thuan. L. 65. & 69. hist. vid. Spener. in hist. Insign. L. 1. c. 72. §. 22. p. 287 & AA. ibi citati. Gastel de statu publ. Europ. c. 6. n. 170. Ludvvig in der Erleuterung über Pufendorfs Historie. c. 3. p. 479. vid. Autor anonym. de jure Successionis Regiae in Regno Lusit aniae, deque legitima Antonii Successione. edit. Middelburg. 1591. in 8v. qui partes Antonii tuetur. vid. supr. der Könige in Franckreich. Praetens. auf Portugal. vid. Thuan. L. 69. Hist.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 322. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/351>, abgerufen am 25.11.2024.