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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Marggrafen zu Montferrat nach Eroberung Constantinopels in der Theilung zugefallen, oder von Käyser Alexander geschencket worden, der sie anno 1203 denen Venetianern verkauffet. Dem sey aber wie ihm wolle, so ist gewiß, daß die Venetianer diese Insul von solcher Zeit an beseßen, biß sie anno 1645 von den Türcken angefallen, und in dem biß anno 1669 deshalb geführten Kriege das meiste davon occupiret worden, denen in dem Friedenschluß auch alles, außer den 3 schlechten Festungen, Carabusa, Spinalonga, und Suda, verblieben ; davon jedoch auch Carabusa anno 1692 durch Verrätherey in Türckische Hände gerathen. Es haben sich aber die Venetianer ihres Anspruchs noch nicht begeben, und führen auch das Wapen von Candia in ihrem Schilde.

Vierdtes Capitel/ Von der Republ. Venedig Praetension auff Ferrara.

DIeses hat dem Venetianern des Azonis VI natürlicher Sohn, Frescus, weil er es nicht zu behaupten getraute, verkauffet; weilen es aber in Päbstl. Lehen, und Pabst Clemens V damit nicht zu frieden war, so that er die Venetianer bey verwägerter Restituirung, an. 1309 in den Bann; und, weil sie eben umb solche Zeit auch wider die Genueser in der See-Schlacht bey Curzola erschrecklich einbüßeten, so wurden sie gezwungen Ferrara anno 1313 zu restituiren; doch sollen sie noch Praetension darauff machen.

Fünfftes Capitel/ Von der Republ. Venedig Praetension auff die Grafschafft Görtz.

DIese in Crain gelegene Grafschafft hat erstlich die Bäyersche, und hernach die Kärndtische Fürsten, als Ober- oder Lehen-Herren erkandt, biß sie endlich erblich worden. Unter diesen Grafen erheyrathete Graf Meinhardus II mit seiner Gemahlin Adelheid auch die Grafschafft Tirol, dessen beyde Söhne Meinhardus III und Albertus II sich aber anno 1272 wieder theileten, und propagirte jener die Görtzische, dieser aber die Tirolische Linie , machten jedoch eine Erb-Verbrüderung unter sich, so daß, nach Abgang der einen Linie, die andere succediren solte. Weilen die Grafen zu Görtz aber zu schwach waren sich selber zu schützen, so brachte es die benachbarte Republ. Venedig bey denselben entweder durch Güte oder durch Gewalt (sintemahlen sie ihnen viele Oerter entzogen) dahin, daß sie die Republ. vor ihren Ober-Herrn erkandten ; In welcher Lehens-Pflicht sie auch nachdem lange geblieben . Weil aber der letzte Graf Leonhardus diese Grafschafft dem Ertz-Hertzoge Friderico IV anno 1473 cediret hatte , so nahm, Käyser Maximilianus I nach des Grafen anno 1501 erfolgten Tode die Grafschafft in Possession , sich gründend nicht allein auff obige Cession, sondern auch auff die Erb-Verbrüderung, welche des Graf Meinardi II zu Tirol beyde Söhne unter sich auffgerichtet hatten, krafft welcher ihme nunmehro, als einem Nachkömming der Grafen zu Tirol, die Succession gebühre , führte auch ferner eine Schuldfoderung an, vor welche ihm ein groß Theil der Grafschafft versetzet worden ; Weil die Republ. Venedig aber hiemit nicht zu frieden war, so bemächtigten sie sich solcher Grafschafft anno 1507 in dem zwischen dem Käyser und der Republ. geführten Kriege, denen es aber Käyser Maximilianus wieder abnahm; und ob solche Praetension zwar in dem mit dem Käyser gemachten Frieden abgethan wurde , so suchte die Republique sich derseben doch in dem letztern Kriege an. 1616 abermahl zu bemächtigen, muste aber unverrichteter Sache von Belagerung des Schlosses abziehen.

de occasione & continuatione hujus belli vid. Autor der Staats- und Grund-Regeln hoher Potentaten und Republ. p. 27. seqq. Diar. Europ. Contin. XX. in Append.
Cujus conditiones vid. in Diar. Europ. d. Contin. XX. p. 112.
add. Amelot de la Houssaie en l' histoire du Gouvernement de Venise. p. 205. Beccmann hist. Orb. Part. 2. c. 10. §. 11.
Georg Leti d. l.
vid. Bussing in consp. Herald.
uti tradit Autor des Staats von Venedig. p. 108.
Zeiler. in Itin. German. Part. 1. c. 15. p. 335. allegans Megiserii Kärndtische Chron.
vid. Spener hist. Insign. L. 1. c. 9. §. 4.
vid. Oesterreichischer Ehren-Spiegel L. 2. c. 8. p. 341. 1129
Giovanni Germ. Princ. L. 1. c. 2. p. 82.
vid. Fr. Sansov. dell Orig. delle Case illustri d' Ital. in Famil. Portia. p. 242.
Zeiler d. l. p. 336.
vid. g. de Roo L. XI. rer. Austriac.
Oesterreichischer, Ehren-Spiegel. d. l.
Pfanner hist. Princ. Imp. c. 1. p. 62.
Zeiler. d. l. p. 335.
Franckenb. Europ. Herold. Part. 1. p. 401.
Zeiler. d. l.

Marggrafen zu Montferrat nach Eroberung Constantinopels in der Theilung zugefallen, oder von Käyser Alexander geschencket worden, der sie anno 1203 denen Venetianern verkauffet. Dem sey aber wie ihm wolle, so ist gewiß, daß die Venetianer diese Insul von solcher Zeit an beseßen, biß sie anno 1645 von den Türcken angefallen, und in dem biß anno 1669 deshalb geführten Kriege das meiste davon occupiret worden, denen in dem Friedenschluß auch alles, außer den 3 schlechten Festungen, Carabusa, Spinalonga, und Suda, verblieben ; davon jedoch auch Carabusa anno 1692 durch Verrätherey in Türckische Hände gerathen. Es haben sich aber die Venetianer ihres Anspruchs noch nicht begeben, und führen auch das Wapen von Candia in ihrem Schilde.

Vierdtes Capitel/ Von der Republ. Venedig Praetension auff Ferrara.

DIeses hat dem Venetianern des Azonis VI natürlicher Sohn, Frescus, weil er es nicht zu behaupten getraute, verkauffet; weilen es aber in Päbstl. Lehen, und Pabst Clemens V damit nicht zu frieden war, so that er die Venetianer bey verwägerter Restituirung, an. 1309 in den Bann; und, weil sie eben umb solche Zeit auch wider die Genueser in der See-Schlacht bey Curzola erschrecklich einbüßeten, so wurden sie gezwungen Ferrara anno 1313 zu restituiren; doch sollen sie noch Praetension darauff machen.

Fünfftes Capitel/ Von der Republ. Venedig Praetension auff die Grafschafft Görtz.

DIese in Crain gelegene Grafschafft hat erstlich die Bäyersche, und hernach die Kärndtische Fürsten, als Ober- oder Lehen-Herren erkandt, biß sie endlich erblich worden. Unter diesen Grafen erheyrathete Graf Meinhardus II mit seiner Gemahlin Adelheid auch die Grafschafft Tirol, dessen beyde Söhne Meinhardus III und Albertus II sich aber anno 1272 wieder theileten, und propagirte jener die Görtzische, dieser aber die Tirolische Linie , machten jedoch eine Erb-Verbrüderung unter sich, so daß, nach Abgang der einen Linie, die andere succediren solte. Weilen die Grafen zu Görtz aber zu schwach waren sich selber zu schützen, so brachte es die benachbarte Republ. Venedig bey denselben entweder durch Güte oder durch Gewalt (sintemahlen sie ihnen viele Oerter entzogen) dahin, daß sie die Republ. vor ihren Ober-Herrn erkandten ; In welcher Lehens-Pflicht sie auch nachdem lange geblieben . Weil aber der letzte Graf Leonhardus diese Grafschafft dem Ertz-Hertzoge Friderico IV anno 1473 cediret hatte , so nahm, Käyser Maximilianus I nach des Grafen anno 1501 erfolgten Tode die Grafschafft in Possession , sich gründend nicht allein auff obige Cession, sondern auch auff die Erb-Verbrüderung, welche des Graf Meinardi II zu Tirol beyde Söhne unter sich auffgerichtet hatten, krafft welcher ihme nunmehro, als einem Nachköm̃ing der Grafen zu Tirol, die Succession gebühre , führte auch ferner eine Schuldfoderung an, vor welche ihm ein groß Theil der Grafschafft versetzet worden ; Weil die Republ. Venedig aber hiemit nicht zu frieden war, so bemächtigten sie sich solcher Grafschafft anno 1507 in dem zwischen dem Käyser und der Republ. geführten Kriege, denen es aber Käyser Maximilianus wieder abnahm; und ob solche Praetension zwar in dem mit dem Käyser gemachten Frieden abgethan wurde , so suchte die Republique sich dersebẽ doch in dem letztern Kriege an. 1616 abermahl zu bemächtigen, muste aber unverrichteter Sache von Belagerung des Schlosses abziehen.

de occasione & continuatione hujus belli vid. Autor der Staats- und Grund-Regeln hoher Potentaten und Republ. p. 27. seqq. Diar. Europ. Contin. XX. in Append.
Cujus conditiones vid. in Diar. Europ. d. Contin. XX. p. 112.
add. Amelot de la Houssaie en l' histoire du Gouvernement de Venise. p. 205. Beccmann hist. Orb. Part. 2. c. 10. §. 11.
Georg Leti d. l.
vid. Bussing in consp. Herald.
uti tradit Autor des Staats von Venedig. p. 108.
Zeiler. in Itin. German. Part. 1. c. 15. p. 335. allegans Megiserii Kärndtische Chron.
vid. Spener hist. Insign. L. 1. c. 9. §. 4.
vid. Oesterreichischer Ehren-Spiegel L. 2. c. 8. p. 341. 1129
Giovanni Germ. Princ. L. 1. c. 2. p. 82.
vid. Fr. Sansov. dell Orig. delle Case illustri d' Ital. in Famil. Portia. p. 242.
Zeiler d. l. p. 336.
vid. g. de Roo L. XI. rer. Austriac.
Oesterreichischer, Ehren-Spiegel. d. l.
Pfanner hist. Princ. Imp. c. 1. p. 62.
Zeiler. d. l. p. 335.
Franckenb. Europ. Herold. Part. 1. p. 401.
Zeiler. d. l.
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Marggrafen zu Montferrat nach            Eroberung Constantinopels in der Theilung zugefallen, oder von Käyser Alexander            geschencket worden, der sie anno 1203 denen Venetianern verkauffet. Dem sey aber wie ihm            wolle, so ist gewiß, daß die Venetianer diese Insul von solcher Zeit an beseßen, biß sie            anno 1645 von den Türcken angefallen, und in dem biß anno 1669 deshalb geführten Kriege            das meiste davon occupiret worden, <note place="foot">de occasione &amp; continuatione              hujus belli vid. Autor der Staats- und Grund-Regeln hoher Potentaten und Republ. p. 27.              seqq. Diar. Europ. Contin. XX. in Append.</note> denen in dem Friedenschluß <note place="foot">Cujus conditiones vid. in Diar. Europ. d. Contin. XX. p. 112.</note> auch            alles, außer den 3 schlechten Festungen, Carabusa, Spinalonga, und Suda, verblieben <note place="foot">add. Amelot de la Houssaie en l' histoire du Gouvernement de Venise. p.              205. Beccmann hist. Orb. Part. 2. c. 10. §. 11.</note>; davon jedoch auch Carabusa anno            1692 durch Verrätherey in Türckische Hände gerathen. Es haben sich aber die Venetianer            ihres Anspruchs noch nicht begeben, <note place="foot">Georg Leti d. l.</note> und führen            auch das Wapen von Candia in ihrem Schilde. <note place="foot">vid. Bussing in consp.              Herald.</note></p>
        <p>Vierdtes Capitel/ Von der Republ. Venedig Praetension auff Ferrara.</p>
        <p>DIeses hat dem Venetianern des Azonis VI natürlicher Sohn, Frescus, weil er es nicht zu            behaupten getraute, verkauffet; weilen es aber in Päbstl. Lehen, und Pabst Clemens V damit            nicht zu frieden war, so that er die Venetianer bey verwägerter Restituirung, an. 1309 in            den Bann; und, weil sie eben umb solche Zeit auch wider die Genueser in der See-Schlacht            bey Curzola erschrecklich einbüßeten, so wurden sie gezwungen Ferrara anno 1313 zu            restituiren; doch sollen sie noch Praetension darauff machen. <note place="foot">uti              tradit Autor des Staats von Venedig. p. 108.</note></p>
        <p>Fünfftes Capitel/ Von der Republ. Venedig Praetension auff die Grafschafft Görtz.</p>
        <p>DIese in Crain gelegene Grafschafft hat erstlich die Bäyersche, und hernach die            Kärndtische Fürsten, als Ober- oder Lehen-Herren erkandt, biß sie endlich erblich worden.              <note place="foot">Zeiler. in Itin. German. Part. 1. c. 15. p. 335. allegans Megiserii              Kärndtische Chron.</note> Unter diesen Grafen erheyrathete Graf Meinhardus II mit seiner            Gemahlin Adelheid auch die Grafschafft Tirol, dessen beyde Söhne Meinhardus III und            Albertus II sich aber anno 1272 wieder theileten, und propagirte jener die Görtzische,            dieser aber die Tirolische Linie <note place="foot">vid. Spener hist. Insign. L. 1. c. 9.              §. 4.</note>, machten jedoch eine Erb-Verbrüderung unter sich, so daß, nach Abgang der            einen Linie, die andere succediren solte. <note place="foot">vid. Oesterreichischer              Ehren-Spiegel L. 2. c. 8. p. 341. 1129</note> Weilen die Grafen zu Görtz aber zu schwach            waren sich selber zu schützen, so brachte es die benachbarte Republ. Venedig bey denselben            entweder durch Güte oder durch Gewalt (sintemahlen sie ihnen viele Oerter entzogen) dahin,            daß sie die Republ. vor ihren Ober-Herrn erkandten <note place="foot">Giovanni Germ.              Princ. L. 1. c. 2. p. 82.</note>; In welcher Lehens-Pflicht sie auch nachdem lange            geblieben <note place="foot">vid. Fr. Sansov. dell Orig. delle Case illustri d' Ital. in              Famil. Portia. p. 242.</note>. Weil aber der letzte Graf Leonhardus diese Grafschafft            dem Ertz-Hertzoge Friderico IV anno 1473 cediret hatte <note place="foot">Zeiler d. l. p.              336.</note>, so nahm, Käyser Maximilianus I nach des Grafen anno 1501 erfolgten Tode die            Grafschafft in Possession <note place="foot">vid. g. de Roo L. XI. rer. Austriac.</note>,            sich gründend nicht allein auff obige Cession, sondern auch auff die Erb-Verbrüderung,            welche des Graf Meinardi II zu Tirol beyde Söhne unter sich auffgerichtet hatten, krafft            welcher ihme nunmehro, als einem Nachköm&#x0303;ing der Grafen zu Tirol, die Succession            gebühre <note place="foot">Oesterreichischer, Ehren-Spiegel. d. l.</note>, führte auch            ferner eine Schuldfoderung an, vor welche ihm ein groß Theil der Grafschafft versetzet            worden <note place="foot">Pfanner hist. Princ. Imp. c. 1. p. 62.</note>; Weil die Republ.            Venedig aber hiemit nicht zu frieden war, so bemächtigten sie sich solcher Grafschafft            anno 1507 in dem zwischen dem Käyser und der Republ. geführten Kriege, denen es aber            Käyser Maximilianus wieder abnahm; <note place="foot">Zeiler. d. l. p. 335.</note> und ob            solche Praetension zwar in dem mit dem Käyser gemachten Frieden abgethan wurde <note place="foot">Franckenb. Europ. Herold. Part. 1. p. 401.</note>, so suchte die Republique            sich dersebe&#x0303; doch in dem letztern Kriege an. 1616 abermahl zu bemächtigen, muste            aber unverrichteter Sache von Belagerung des Schlosses abziehen. <note place="foot">Zeiler. d. l.</note></p>
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[830/0741] Marggrafen zu Montferrat nach Eroberung Constantinopels in der Theilung zugefallen, oder von Käyser Alexander geschencket worden, der sie anno 1203 denen Venetianern verkauffet. Dem sey aber wie ihm wolle, so ist gewiß, daß die Venetianer diese Insul von solcher Zeit an beseßen, biß sie anno 1645 von den Türcken angefallen, und in dem biß anno 1669 deshalb geführten Kriege das meiste davon occupiret worden, denen in dem Friedenschluß auch alles, außer den 3 schlechten Festungen, Carabusa, Spinalonga, und Suda, verblieben ; davon jedoch auch Carabusa anno 1692 durch Verrätherey in Türckische Hände gerathen. Es haben sich aber die Venetianer ihres Anspruchs noch nicht begeben, und führen auch das Wapen von Candia in ihrem Schilde. Vierdtes Capitel/ Von der Republ. Venedig Praetension auff Ferrara. DIeses hat dem Venetianern des Azonis VI natürlicher Sohn, Frescus, weil er es nicht zu behaupten getraute, verkauffet; weilen es aber in Päbstl. Lehen, und Pabst Clemens V damit nicht zu frieden war, so that er die Venetianer bey verwägerter Restituirung, an. 1309 in den Bann; und, weil sie eben umb solche Zeit auch wider die Genueser in der See-Schlacht bey Curzola erschrecklich einbüßeten, so wurden sie gezwungen Ferrara anno 1313 zu restituiren; doch sollen sie noch Praetension darauff machen. Fünfftes Capitel/ Von der Republ. Venedig Praetension auff die Grafschafft Görtz. DIese in Crain gelegene Grafschafft hat erstlich die Bäyersche, und hernach die Kärndtische Fürsten, als Ober- oder Lehen-Herren erkandt, biß sie endlich erblich worden. Unter diesen Grafen erheyrathete Graf Meinhardus II mit seiner Gemahlin Adelheid auch die Grafschafft Tirol, dessen beyde Söhne Meinhardus III und Albertus II sich aber anno 1272 wieder theileten, und propagirte jener die Görtzische, dieser aber die Tirolische Linie , machten jedoch eine Erb-Verbrüderung unter sich, so daß, nach Abgang der einen Linie, die andere succediren solte. Weilen die Grafen zu Görtz aber zu schwach waren sich selber zu schützen, so brachte es die benachbarte Republ. Venedig bey denselben entweder durch Güte oder durch Gewalt (sintemahlen sie ihnen viele Oerter entzogen) dahin, daß sie die Republ. vor ihren Ober-Herrn erkandten ; In welcher Lehens-Pflicht sie auch nachdem lange geblieben . Weil aber der letzte Graf Leonhardus diese Grafschafft dem Ertz-Hertzoge Friderico IV anno 1473 cediret hatte , so nahm, Käyser Maximilianus I nach des Grafen anno 1501 erfolgten Tode die Grafschafft in Possession , sich gründend nicht allein auff obige Cession, sondern auch auff die Erb-Verbrüderung, welche des Graf Meinardi II zu Tirol beyde Söhne unter sich auffgerichtet hatten, krafft welcher ihme nunmehro, als einem Nachköm̃ing der Grafen zu Tirol, die Succession gebühre , führte auch ferner eine Schuldfoderung an, vor welche ihm ein groß Theil der Grafschafft versetzet worden ; Weil die Republ. Venedig aber hiemit nicht zu frieden war, so bemächtigten sie sich solcher Grafschafft anno 1507 in dem zwischen dem Käyser und der Republ. geführten Kriege, denen es aber Käyser Maximilianus wieder abnahm; und ob solche Praetension zwar in dem mit dem Käyser gemachten Frieden abgethan wurde , so suchte die Republique sich dersebẽ doch in dem letztern Kriege an. 1616 abermahl zu bemächtigen, muste aber unverrichteter Sache von Belagerung des Schlosses abziehen. de occasione & continuatione hujus belli vid. Autor der Staats- und Grund-Regeln hoher Potentaten und Republ. p. 27. seqq. Diar. Europ. Contin. XX. in Append. Cujus conditiones vid. in Diar. Europ. d. Contin. XX. p. 112. add. Amelot de la Houssaie en l' histoire du Gouvernement de Venise. p. 205. Beccmann hist. Orb. Part. 2. c. 10. §. 11. Georg Leti d. l. vid. Bussing in consp. Herald. uti tradit Autor des Staats von Venedig. p. 108. Zeiler. in Itin. German. Part. 1. c. 15. p. 335. allegans Megiserii Kärndtische Chron. vid. Spener hist. Insign. L. 1. c. 9. §. 4. vid. Oesterreichischer Ehren-Spiegel L. 2. c. 8. p. 341. 1129 Giovanni Germ. Princ. L. 1. c. 2. p. 82. vid. Fr. Sansov. dell Orig. delle Case illustri d' Ital. in Famil. Portia. p. 242. Zeiler d. l. p. 336. vid. g. de Roo L. XI. rer. Austriac. Oesterreichischer, Ehren-Spiegel. d. l. Pfanner hist. Princ. Imp. c. 1. p. 62. Zeiler. d. l. p. 335. Franckenb. Europ. Herold. Part. 1. p. 401. Zeiler. d. l.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 830. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/741>, abgerufen am 24.11.2024.