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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Zwey und dreyßigstes Capitel/ Von des Reichs Praetension auf Preussen.

Historie. Es ist Preussen anfänglich ein souveraines Königreich gewesen, wie es aber im XI Seculo mit Pohlen einen Krieg anfieng, wurd es überwunden, und zur Polnischen Provintz gemacht. In solchem Zustande blieb es, biß Boleslaus Crivoustus das Königreich Pohlen unter seine Kinder theilete, und diese in Uneinigkeit geriethen; dann bey dieser Gelegenheit kündigten die Preussen denen Pohlen nicht allein allen Gehorsam auf, sondern verderbten auch mit rauberischen Herumstreiffen die Gräntzen von Masovien zimlich. Weil nun Conradus Hertzog von Masovien ihnen in die Länge nicht gewachsen, so ersuchte er die Teutschen Brüder, diese abgefallene und noch Heydnische Preussen bezwingen zu helffen/ welche auch kamen, und die Preussen so gleich aus der Provintz Culm vertrieben. Ob nun Conradus solches Land dem Orden völlig geschencket, oder ob unter ihnen (wie die Pohlen wollen) verglichen, daß wann die Preussen überwunden seyn würden, das Culmische dem Hertzoge von Masovien, und den Pohlen, restituiret werden solte, lässet man an seinen Ort gestellet seyn. Unterdessen wandte sich der Orden an Käyser Fridericum II, welcher demselben nicht allein das Culmische, sondern auch gantz Preussen, und alle Länder, so sie denen Ungläubigen abnehmen würden, zugeeignet, und sie in derer Possession confirmiret. Es waren die Kreutzherren auch so glücklich, daß sie in kurtzer Zeit gantz Preussen, iedoch mit des Reichs und vieler Teutscher Fürsten Hülffe, unter ihre Gewalt, und also zugleich an das Reich brachten. Nachdem sie aber mit Preussen fertig, fielen sie auch ihre Nachbahren die Pohlen und Lithauer an/ nahmen jenen Dantzig mit dem benachbarten Pomerellien, und diesen Samogitien, woraus ein langer Krieg und ein beständiger Haß gegen die Kreutzherren entstanden. Endlich wurd ann. 1343 zwischen Casimiro König in Pohlen und dem Orden Friede gemachet, in welchem der König sich alles seines Rechts, so er auff Pomerellien, die Culmische und Michelavische Herrschafft haben könte, vor sich und seine Nachkommen begeben, welchen Frieden iedoch die Bischöffe nicht unterschreiben oder approbiren wollen. Von welcher Zeit an biß ungefehr um das Jahr 1400 waren die Sachen der Teutschen Ritter in zimlichen Flor; wie sie aber Pohlen und Lithauer abermahl unrechtmäßiger Weise anfiehlen, wurden 50000 derselben von Uladislao Jagellone Könige in Pohlen anno 1410 in einer Schlacht erleget, und verlohren ein gutes Stück von Preussen. Nachdem sie aber das meiste wieder erobert, und endlich einen raisonablen Frieden erlanget hatten, fingen sie mit ihren eigenen Unterthanen denen Preussen ihr Spiel an, beraubten dieselben aller ihrer Freyheit und Güter, und tractirten sie mehr als barbarisch; Wodurch der Preußische Adel und Städte endlich bewogen wurden ann. 1440 unter sich ein Bündnüß zu schließen, und wider des Ordens Gewalt sich zu schützen. Weil die Ordens Ritter aber doch noch nicht anders Sinnes wurden, sondern bey Käyser Friderico III es vielmehr dahin brachten, daß dieser anno 1453 eine scharffe Sentenz wider solches Bündnüß fällete, und solches bey harter Straffe und Verlust aller Freyheit und Privilegien auffzuheben befahl: so kündigten die Städte, und die meisten von Adel, das folgende Jahr dem Ordens-Meister den Gehorsam völlig auff, ergaben sich unter Polnischen Schutz, und wurden von

Vid. Helmoldus in Chron. Slavor. L. 1. p. 320. Erasm. Stella devetustate Pruss. L. 2. p. 13. Albertus Wyuk Kajalovviz in hist. Lithuan. Part. 1. L. 1. p. 17. Casp. Schutze L. 1. Chron. Pruss. p. 10.
Cromer. de reb. gest. Pol. L. 3. p. 443. Prilusius de Polon. Dipl. c. 3. p. 186. Schütz d. l. p. 20. Helmold. L. 1. Chron. Slav. c. 15. p. 17. Hartknoch. L. 1. Reip. Pol. c. 7. p. 170.
Conring. de Fin. L. 2. c. 29. §. 30.
Ita volunt Cromerus L. 7. de reb. Pol. p. 530. Neugebauer L. 3. hist. Pol. p. 133. Matth. de Nechovia. L. 3. Chron. Polon. C. 35. p. 88. Spangenberg L. XI. des Adels-Spiegels c. 4. p. 333.
Conring. de Fin. c. 29. §. 31.
Hartknoch ad Prologum Petri Dusburgens. p. 8. Mutii Chron. Germ. L. 20. p. 183. Neugebauer L. 3. hist. Pol. p. 136. & 150.
vid. Neugebaner d. l. p. 179. Conring. d. l.
vid. Neugebauer. d. l. p. 201.
vid. Cromer. L. 16. de Orig. Pol. p. 658. Alex. Guagninus in Chron. Polon. ad ann. 1410. p. 356. Casp. Schutz L. 5. Chron. Pruss. p. 113. Neugebauer L. 5. p. 252. Venator vom Ursprung des Teutschen Ritter-Ordens L. 2. c. 3. p. 129. seqq.
Vid. Gravamina der Preußischen Stände de an. 1454. quae extat in dem Vertheidigten Preussen. in Append. p. 1.

Zwey und dreyßigstes Capitel/ Von des Reichs Praetension auf Preussen.

Historie. Es ist Preussen anfänglich ein souveraines Königreich gewesen, wie es aber im XI Seculo mit Pohlen einen Krieg anfieng, wurd es überwunden, und zur Polnischen Provintz gemacht. In solchem Zustande blieb es, biß Boleslaus Crivoustus das Königreich Pohlen unter seine Kinder theilete, und diese in Uneinigkeit geriethen; dann bey dieser Gelegenheit kündigten die Preussen denen Pohlen nicht allein allen Gehorsam auf, sondern verderbten auch mit rauberischen Herumstreiffen die Gräntzen von Masovien zimlich. Weil nun Conradus Hertzog von Masovien ihnen in die Länge nicht gewachsen, so ersuchte er die Teutschen Brüder, diese abgefallene und noch Heydnische Preussen bezwingen zu helffen/ welche auch kamen, und die Preussen so gleich aus der Provintz Culm vertrieben. Ob nun Conradus solches Land dem Orden völlig geschencket, oder ob unter ihnen (wie die Pohlen wollen) verglichen, daß wann die Preussen überwunden seyn würden, das Culmische dem Hertzoge von Masovien, und den Pohlen, restituiret werden solte, lässet man an seinen Ort gestellet seyn. Unterdessen wandte sich der Orden an Käyser Fridericum II, welcher demselben nicht allein das Culmische, sondern auch gantz Preussen, und alle Länder, so sie denen Ungläubigen abnehmen würden, zugeeignet, und sie in derer Possession confirmiret. Es waren die Kreutzherren auch so glücklich, daß sie in kurtzer Zeit gantz Preussen, iedoch mit des Reichs und vieler Teutscher Fürsten Hülffe, unter ihre Gewalt, und also zugleich an das Reich brachten. Nachdem sie aber mit Preussen fertig, fielen sie auch ihre Nachbahren die Pohlen und Lithauer an/ nahmen jenen Dantzig mit dem benachbarten Pomerellien, und diesen Samogitien, woraus ein langer Krieg und ein beständiger Haß gegen die Kreutzherren entstanden. Endlich wurd ann. 1343 zwischen Casimiro König in Pohlen und dem Orden Friede gemachet, in welchem der König sich alles seines Rechts, so er auff Pomerellien, die Culmische und Michelavische Herrschafft haben könte, vor sich und seine Nachkommen begeben, welchen Frieden iedoch die Bischöffe nicht unterschreiben oder approbiren wollen. Von welcher Zeit an biß ungefehr um das Jahr 1400 waren die Sachen der Teutschen Ritter in zimlichen Flor; wie sie aber Pohlen und Lithauer abermahl unrechtmäßiger Weise anfiehlen, wurden 50000 derselben von Uladislao Jagellone Könige in Pohlen anno 1410 in einer Schlacht erleget, und verlohren ein gutes Stück von Preussen. Nachdem sie aber das meiste wieder erobert, und endlich einen raisonablen Frieden erlanget hatten, fingen sie mit ihren eigenen Unterthanen denen Preussen ihr Spiel an, beraubten dieselben aller ihrer Freyheit und Güter, und tractirten sie mehr als barbarisch; Wodurch der Preußische Adel und Städte endlich bewogen wurden ann. 1440 unter sich ein Bündnüß zu schließen, und wider des Ordens Gewalt sich zu schützen. Weil die Ordens Ritter aber doch noch nicht anders Sinnes wurden, sondern bey Käyser Friderico III es vielmehr dahin brachten, daß dieser anno 1453 eine scharffe Sentenz wider solches Bündnüß fällete, und solches bey harter Straffe und Verlust aller Freyheit und Privilegien auffzuheben befahl: so kündigten die Städte, und die meisten von Adel, das folgende Jahr dem Ordens-Meister den Gehorsam völlig auff, ergaben sich unter Polnischen Schutz, und wurden von

Vid. Helmoldus in Chron. Slavor. L. 1. p. 320. Erasm. Stella devetustate Pruss. L. 2. p. 13. Albertus Wyuk Kajalovviz in hist. Lithuan. Part. 1. L. 1. p. 17. Casp. Schutze L. 1. Chron. Pruss. p. 10.
Cromer. de reb. gest. Pol. L. 3. p. 443. Prilusius de Polon. Dipl. c. 3. p. 186. Schütz d. l. p. 20. Helmold. L. 1. Chron. Slav. c. 15. p. 17. Hartknoch. L. 1. Reip. Pol. c. 7. p. 170.
Conring. de Fin. L. 2. c. 29. §. 30.
Ita volunt Cromerus L. 7. de reb. Pol. p. 530. Neugebauer L. 3. hist. Pol. p. 133. Matth. de Nechovia. L. 3. Chron. Polon. C. 35. p. 88. Spangenberg L. XI. des Adels-Spiegels c. 4. p. 333.
Conring. de Fin. c. 29. §. 31.
Hartknoch ad Prologum Petri Dusburgens. p. 8. Mutii Chron. Germ. L. 20. p. 183. Neugebauer L. 3. hist. Pol. p. 136. & 150.
vid. Neugebaner d. l. p. 179. Conring. d. l.
vid. Neugebauer. d. l. p. 201.
vid. Cromer. L. 16. de Orig. Pol. p. 658. Alex. Guagninus in Chron. Polon. ad ann. 1410. p. 356. Casp. Schutz L. 5. Chron. Pruss. p. 113. Neugebauer L. 5. p. 252. Venator vom Ursprung des Teutschen Ritter-Ordens L. 2. c. 3. p. 129. seqq.
Vid. Gravamina der Preußischen Stände de an. 1454. quae extat in dem Vertheidigten Preussen. in Append. p. 1.
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Pol. c. 7. p. 170.</note> In solchem Zustande blieb es, biß Boleslaus Crivoustus            das Königreich Pohlen unter seine Kinder theilete, und diese in Uneinigkeit geriethen;            dann bey dieser Gelegenheit kündigten die Preussen denen Pohlen nicht allein allen            Gehorsam auf, sondern verderbten auch mit rauberischen Herumstreiffen die Gräntzen von            Masovien zimlich. Weil nun Conradus Hertzog von Masovien ihnen in die Länge nicht            gewachsen, so ersuchte er die Teutschen Brüder, diese abgefallene und noch Heydnische            Preussen bezwingen zu helffen/ welche auch kamen, und die Preussen so gleich aus der            Provintz Culm vertrieben. <note place="foot">Conring. de Fin. L. 2. c. 29. §. 30.</note>            Ob nun Conradus solches Land dem Orden völlig geschencket, oder ob unter ihnen (wie die            Pohlen wollen) <note place="foot">Ita volunt Cromerus L. 7. de reb. Pol. p. 530.              Neugebauer L. 3. hist. Pol. p. 133. Matth. de Nechovia. L. 3. Chron. Polon. C. 35. p.              88. Spangenberg L. XI. des Adels-Spiegels c. 4. p. 333.</note> verglichen, daß wann die            Preussen überwunden seyn würden, das Culmische dem Hertzoge von Masovien, und den Pohlen,            restituiret werden solte, lässet man an seinen Ort gestellet seyn. Unterdessen wandte sich            der Orden an Käyser Fridericum II, welcher demselben nicht allein das Culmische, sondern            auch gantz Preussen, und alle Länder, so sie denen Ungläubigen abnehmen würden,            zugeeignet, und sie in derer Possession confirmiret. <note place="foot">Conring. de Fin.              c. 29. §. 31.</note> Es waren die Kreutzherren auch so glücklich, daß sie in kurtzer            Zeit gantz Preussen, iedoch mit des Reichs und vieler Teutscher Fürsten Hülffe, <note place="foot">Hartknoch ad Prologum Petri Dusburgens. p. 8. Mutii Chron. Germ. L. 20. p.              183. Neugebauer L. 3. hist. Pol. p. 136. &amp; 150.</note> unter ihre Gewalt, und also            zugleich an das Reich brachten. Nachdem sie aber mit Preussen fertig, fielen sie auch ihre            Nachbahren die Pohlen und Lithauer an/ nahmen jenen Dantzig mit dem benachbarten            Pomerellien, und diesen Samogitien, woraus ein langer Krieg und ein beständiger Haß gegen            die Kreutzherren entstanden. <note place="foot">vid. Neugebaner d. l. p. 179. Conring. d.              l.</note> Endlich wurd ann. 1343 zwischen Casimiro König in Pohlen und dem Orden Friede            gemachet, in welchem der König sich alles seines Rechts, so er auff Pomerellien, die            Culmische und Michelavische Herrschafft haben könte, vor sich und seine Nachkommen            begeben, welchen Frieden iedoch die Bischöffe nicht unterschreiben oder approbiren wollen.              <note place="foot">vid. 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Venator vom Ursprung des Teutschen              Ritter-Ordens L. 2. c. 3. p. 129. seqq.</note> Nachdem sie aber das meiste wieder            erobert, und endlich einen raisonablen Frieden erlanget hatten, fingen sie mit ihren            eigenen Unterthanen denen Preussen ihr Spiel an, beraubten dieselben aller ihrer Freyheit            und Güter, und tractirten sie mehr als barbarisch; <note place="foot">Vid. Gravamina der              Preußischen Stände de an. 1454. quae extat in dem Vertheidigten Preussen. in Append. p.              1.</note> Wodurch der Preußische Adel und Städte endlich bewogen wurden ann. 1440 unter            sich ein Bündnüß zu schließen, und wider des Ordens Gewalt sich zu schützen. 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[65/0093] Zwey und dreyßigstes Capitel/ Von des Reichs Praetension auf Preussen. Es ist Preussen anfänglich ein souveraines Königreich gewesen, wie es aber im XI Seculo mit Pohlen einen Krieg anfieng, wurd es überwunden, und zur Polnischen Provintz gemacht. In solchem Zustande blieb es, biß Boleslaus Crivoustus das Königreich Pohlen unter seine Kinder theilete, und diese in Uneinigkeit geriethen; dann bey dieser Gelegenheit kündigten die Preussen denen Pohlen nicht allein allen Gehorsam auf, sondern verderbten auch mit rauberischen Herumstreiffen die Gräntzen von Masovien zimlich. Weil nun Conradus Hertzog von Masovien ihnen in die Länge nicht gewachsen, so ersuchte er die Teutschen Brüder, diese abgefallene und noch Heydnische Preussen bezwingen zu helffen/ welche auch kamen, und die Preussen so gleich aus der Provintz Culm vertrieben. Ob nun Conradus solches Land dem Orden völlig geschencket, oder ob unter ihnen (wie die Pohlen wollen) verglichen, daß wann die Preussen überwunden seyn würden, das Culmische dem Hertzoge von Masovien, und den Pohlen, restituiret werden solte, lässet man an seinen Ort gestellet seyn. Unterdessen wandte sich der Orden an Käyser Fridericum II, welcher demselben nicht allein das Culmische, sondern auch gantz Preussen, und alle Länder, so sie denen Ungläubigen abnehmen würden, zugeeignet, und sie in derer Possession confirmiret. Es waren die Kreutzherren auch so glücklich, daß sie in kurtzer Zeit gantz Preussen, iedoch mit des Reichs und vieler Teutscher Fürsten Hülffe, unter ihre Gewalt, und also zugleich an das Reich brachten. Nachdem sie aber mit Preussen fertig, fielen sie auch ihre Nachbahren die Pohlen und Lithauer an/ nahmen jenen Dantzig mit dem benachbarten Pomerellien, und diesen Samogitien, woraus ein langer Krieg und ein beständiger Haß gegen die Kreutzherren entstanden. Endlich wurd ann. 1343 zwischen Casimiro König in Pohlen und dem Orden Friede gemachet, in welchem der König sich alles seines Rechts, so er auff Pomerellien, die Culmische und Michelavische Herrschafft haben könte, vor sich und seine Nachkommen begeben, welchen Frieden iedoch die Bischöffe nicht unterschreiben oder approbiren wollen. Von welcher Zeit an biß ungefehr um das Jahr 1400 waren die Sachen der Teutschen Ritter in zimlichen Flor; wie sie aber Pohlen und Lithauer abermahl unrechtmäßiger Weise anfiehlen, wurden 50000 derselben von Uladislao Jagellone Könige in Pohlen anno 1410 in einer Schlacht erleget, und verlohren ein gutes Stück von Preussen. Nachdem sie aber das meiste wieder erobert, und endlich einen raisonablen Frieden erlanget hatten, fingen sie mit ihren eigenen Unterthanen denen Preussen ihr Spiel an, beraubten dieselben aller ihrer Freyheit und Güter, und tractirten sie mehr als barbarisch; Wodurch der Preußische Adel und Städte endlich bewogen wurden ann. 1440 unter sich ein Bündnüß zu schließen, und wider des Ordens Gewalt sich zu schützen. Weil die Ordens Ritter aber doch noch nicht anders Sinnes wurden, sondern bey Käyser Friderico III es vielmehr dahin brachten, daß dieser anno 1453 eine scharffe Sentenz wider solches Bündnüß fällete, und solches bey harter Straffe und Verlust aller Freyheit und Privilegien auffzuheben befahl: so kündigten die Städte, und die meisten von Adel, das folgende Jahr dem Ordens-Meister den Gehorsam völlig auff, ergaben sich unter Polnischen Schutz, und wurden von Historie. Vid. Helmoldus in Chron. Slavor. L. 1. p. 320. Erasm. Stella devetustate Pruss. L. 2. p. 13. Albertus Wyuk Kajalovviz in hist. Lithuan. Part. 1. L. 1. p. 17. Casp. Schutze L. 1. Chron. Pruss. p. 10. Cromer. de reb. gest. Pol. L. 3. p. 443. Prilusius de Polon. Dipl. c. 3. p. 186. Schütz d. l. p. 20. Helmold. L. 1. Chron. Slav. c. 15. p. 17. Hartknoch. L. 1. Reip. Pol. c. 7. p. 170. Conring. de Fin. L. 2. c. 29. §. 30. Ita volunt Cromerus L. 7. de reb. Pol. p. 530. Neugebauer L. 3. hist. Pol. p. 133. Matth. de Nechovia. L. 3. Chron. Polon. C. 35. p. 88. Spangenberg L. XI. des Adels-Spiegels c. 4. p. 333. Conring. de Fin. c. 29. §. 31. Hartknoch ad Prologum Petri Dusburgens. p. 8. Mutii Chron. Germ. L. 20. p. 183. Neugebauer L. 3. hist. Pol. p. 136. & 150. vid. Neugebaner d. l. p. 179. Conring. d. l. vid. Neugebauer. d. l. p. 201. vid. Cromer. L. 16. de Orig. Pol. p. 658. Alex. Guagninus in Chron. Polon. ad ann. 1410. p. 356. Casp. Schutz L. 5. Chron. Pruss. p. 113. Neugebauer L. 5. p. 252. Venator vom Ursprung des Teutschen Ritter-Ordens L. 2. c. 3. p. 129. seqq. Vid. Gravamina der Preußischen Stände de an. 1454. quae extat in dem Vertheidigten Preussen. in Append. p. 1.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/93>, abgerufen am 21.11.2024.