Fig. 490 stellt eine 300 Millimeter starke Nickelstahlplatte (Gewicht bei 331 Centi- meter Länge und 258 Centimeter Höhe = 20.330 Kilogramm) vor, welche mit einer 28 Centimeter-Ringkanone (wie bei der gleich starken Compoundplatte Fig. 486) aus einer Entfernung von 119 Meter beschossen wurde. Es wurden auf diese Platte fünf Schüsse abgegeben: vier mit Krupp'schen Stahlpanzergranaten (Gewicht I 231, II 233, III 232, IV 233 Kilogramm, Pulverladung bei allen 62 Kilogramm), ein Schuß mit einer Hartgußgranate (Gewicht V 229 Kilogramm, Pulverladung 62 Kilogramm). Die Stahlpanzergranate wurde unversehrt zurückgeworfen; die Hartgußgranate zerbrach, der Kopf blieb in der Platte stecken. Die Platte blieb rißfrei. Die totale lebendige Kraft, welche durch diese fünf Schüsse auf der Platte zur Wirkung kam, betrug 13.150.2 Metertonnen.
Fig. 492 stellt eine 400 Millimeter starke Nickelstahlplatte (Gewicht bei gleichen Dimensionen wie Fig. 488 = 28.000 Kilogramm) vor, welche mit einer 30.5 Centi- meter-Kanone (wie bei der gleich starken Compoundplatte Fig. 488) aus einer Ent- fernung von 116 Meter beschossen wurde. Abgegeben wurden fünf Schüsse, und zwar: vier mit Krupp'schen Stahlpanzergranaten (Gewicht I 325.7, II 325.3, III 324.5, IV 325.2 Kilogramm, Pulverladung bei allen 94 Kilogramm), ein Schuß mit einer Hartgußgranate (Gewicht V 326 Kilogramm, Pulverladung 94 Kilogramm.) Die Stahlpanzergranaten wurden zurückgeworfen und zerbrachen; die Hartguß- granate zersplitterte, der Kopf wurde in die Platte verschweißt, die Platte blieb rißfrei. Die totale lebendige Kraft, welche durch diese fünf Schüsse auf der Platte zur Wirkung kam, betrug 21.908 Metertonnen. Die Widerstandsfähigkeit derselben gegen Durch- dringung entspricht mindestens der einer Eisenplatte von 700 Millimeter Dicke. ... Die hier geschilderten Schießversuche wurden in den Jahren 1891 und 1892 gemacht.
Im Jahre 1896 wurden in den Vereinigten Staaten von Amerika ähnliche Proben vorgenommen. Die hierzu verwendete Versuchsplatte aus Nickelstahl war 488 Centimeter lang und 228 Centimeter hoch. Die Fig. 495 zeigt die Wirkung von drei Treffern; der erste (Nr. 2) rührt von einem Projectile aus einer 10zölligen Kanone, der zweite (Nr. 3) von einem Projectile aus einer 12zölligen Kanone und der dritte (Nr. 4) von einem Projectile aus einer 13zölligen Kanone, aus Entfernungen von 118.3, beziehungsweise 117.8 und 115.3 Meter. Der Schuß aus dem Zehnzöller ließ das Geschoß 9.5 Centimeter tief in den Panzer eindringen. Bei einem Schusse mit einer 500pfündigen Granate wurde die Platte schüsselartig eingedrückt, etwa 3 Centimeter tief. Das Gewicht des Geschosses beim Zwölfpfünder betrug 850 Pfund, das der Pulverladung 400 Pfund. Der Schuß war beim Eindringen des Geschosses auf 34 Centimeter todt und die Platte wies einen glatten Durchschlag auf, indem ihre Ebene gleichzeitig um 23/4 Centimeter vertieft wurde. Die Holzunterlage war von 30 Centimeter Dicke auf 3 Centimeter (!) zusammengepreßt.
Bei der in Fig. 494 dargestellten Platte kam ein 13-Zöller in Anwendung mit einem Projectil von 1100 Pfund Gewicht und einer Pulverladung von
Panzerſchiffbau.
Fig. 490 ſtellt eine 300 Millimeter ſtarke Nickelſtahlplatte (Gewicht bei 331 Centi- meter Länge und 258 Centimeter Höhe = 20.330 Kilogramm) vor, welche mit einer 28 Centimeter-Ringkanone (wie bei der gleich ſtarken Compoundplatte Fig. 486) aus einer Entfernung von 119 Meter beſchoſſen wurde. Es wurden auf dieſe Platte fünf Schüſſe abgegeben: vier mit Krupp'ſchen Stahlpanzergranaten (Gewicht I 231, II 233, III 232, IV 233 Kilogramm, Pulverladung bei allen 62 Kilogramm), ein Schuß mit einer Hartgußgranate (Gewicht V 229 Kilogramm, Pulverladung 62 Kilogramm). Die Stahlpanzergranate wurde unverſehrt zurückgeworfen; die Hartgußgranate zerbrach, der Kopf blieb in der Platte ſtecken. Die Platte blieb rißfrei. Die totale lebendige Kraft, welche durch dieſe fünf Schüſſe auf der Platte zur Wirkung kam, betrug 13.150‧2 Metertonnen.
Fig. 492 ſtellt eine 400 Millimeter ſtarke Nickelſtahlplatte (Gewicht bei gleichen Dimenſionen wie Fig. 488 = 28.000 Kilogramm) vor, welche mit einer 30‧5 Centi- meter-Kanone (wie bei der gleich ſtarken Compoundplatte Fig. 488) aus einer Ent- fernung von 116 Meter beſchoſſen wurde. Abgegeben wurden fünf Schüſſe, und zwar: vier mit Krupp'ſchen Stahlpanzergranaten (Gewicht I 325‧7, II 325‧3, III 324‧5, IV 325‧2 Kilogramm, Pulverladung bei allen 94 Kilogramm), ein Schuß mit einer Hartgußgranate (Gewicht V 326 Kilogramm, Pulverladung 94 Kilogramm.) Die Stahlpanzergranaten wurden zurückgeworfen und zerbrachen; die Hartguß- granate zerſplitterte, der Kopf wurde in die Platte verſchweißt, die Platte blieb rißfrei. Die totale lebendige Kraft, welche durch dieſe fünf Schüſſe auf der Platte zur Wirkung kam, betrug 21.908 Metertonnen. Die Widerſtandsfähigkeit derſelben gegen Durch- dringung entſpricht mindeſtens der einer Eiſenplatte von 700 Millimeter Dicke. ... Die hier geſchilderten Schießverſuche wurden in den Jahren 1891 und 1892 gemacht.
Im Jahre 1896 wurden in den Vereinigten Staaten von Amerika ähnliche Proben vorgenommen. Die hierzu verwendete Verſuchsplatte aus Nickelſtahl war 488 Centimeter lang und 228 Centimeter hoch. Die Fig. 495 zeigt die Wirkung von drei Treffern; der erſte (Nr. 2) rührt von einem Projectile aus einer 10zölligen Kanone, der zweite (Nr. 3) von einem Projectile aus einer 12zölligen Kanone und der dritte (Nr. 4) von einem Projectile aus einer 13zölligen Kanone, aus Entfernungen von 118‧3, beziehungsweiſe 117‧8 und 115‧3 Meter. Der Schuß aus dem Zehnzöller ließ das Geſchoß 9‧5 Centimeter tief in den Panzer eindringen. Bei einem Schuſſe mit einer 500pfündigen Granate wurde die Platte ſchüſſelartig eingedrückt, etwa 3 Centimeter tief. Das Gewicht des Geſchoſſes beim Zwölfpfünder betrug 850 Pfund, das der Pulverladung 400 Pfund. Der Schuß war beim Eindringen des Geſchoſſes auf 34 Centimeter todt und die Platte wies einen glatten Durchſchlag auf, indem ihre Ebene gleichzeitig um 2¾ Centimeter vertieft wurde. Die Holzunterlage war von 30 Centimeter Dicke auf 3 Centimeter (!) zuſammengepreßt.
Bei der in Fig. 494 dargeſtellten Platte kam ein 13-Zöller in Anwendung mit einem Projectil von 1100 Pfund Gewicht und einer Pulverladung von
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0695"n="623"/><fwplace="top"type="header">Panzerſchiffbau.</fw><lb/><p>Fig. 490 ſtellt eine 300 Millimeter ſtarke Nickelſtahlplatte (Gewicht bei 331 Centi-<lb/>
meter Länge und 258 Centimeter Höhe = 20.330 Kilogramm) vor, welche mit<lb/>
einer 28 Centimeter-Ringkanone (wie bei der gleich ſtarken Compoundplatte Fig. 486)<lb/>
aus einer Entfernung von 119 Meter beſchoſſen wurde. Es wurden auf dieſe<lb/>
Platte fünf Schüſſe abgegeben: vier mit Krupp'ſchen Stahlpanzergranaten (Gewicht<lb/><hirendition="#aq">I</hi> 231, <hirendition="#aq">II</hi> 233, <hirendition="#aq">III</hi> 232, <hirendition="#aq">IV</hi> 233 Kilogramm, Pulverladung bei allen 62 Kilogramm),<lb/>
ein Schuß mit einer Hartgußgranate (Gewicht <hirendition="#aq">V</hi> 229 Kilogramm, Pulverladung<lb/>
62 Kilogramm). Die Stahlpanzergranate wurde unverſehrt zurückgeworfen; die<lb/>
Hartgußgranate zerbrach, der Kopf blieb in der Platte ſtecken. Die Platte blieb<lb/>
rißfrei. Die totale lebendige Kraft, welche durch dieſe fünf Schüſſe auf der Platte<lb/>
zur Wirkung kam, betrug 13.150‧2 Metertonnen.</p><lb/><p>Fig. 492 ſtellt eine 400 Millimeter ſtarke Nickelſtahlplatte (Gewicht bei gleichen<lb/>
Dimenſionen wie Fig. 488 = 28.000 Kilogramm) vor, welche mit einer 30‧5 Centi-<lb/>
meter-Kanone (wie bei der gleich ſtarken Compoundplatte Fig. 488) aus einer Ent-<lb/>
fernung von 116 Meter beſchoſſen wurde. Abgegeben wurden fünf Schüſſe, und zwar:<lb/>
vier mit Krupp'ſchen Stahlpanzergranaten (Gewicht <hirendition="#aq">I</hi> 325‧7, <hirendition="#aq">II</hi> 325‧3, <hirendition="#aq">III</hi> 324‧5,<lb/><hirendition="#aq">IV</hi> 325‧2 Kilogramm, Pulverladung bei allen 94 Kilogramm), ein Schuß mit<lb/>
einer Hartgußgranate (Gewicht <hirendition="#aq">V</hi> 326 Kilogramm, Pulverladung 94 Kilogramm.)<lb/>
Die Stahlpanzergranaten wurden zurückgeworfen und zerbrachen; die Hartguß-<lb/>
granate zerſplitterte, der Kopf wurde in die Platte verſchweißt, die Platte blieb rißfrei.<lb/>
Die totale lebendige Kraft, welche durch dieſe fünf Schüſſe auf der Platte zur Wirkung<lb/>
kam, betrug 21.908 Metertonnen. Die Widerſtandsfähigkeit derſelben gegen Durch-<lb/>
dringung entſpricht mindeſtens der einer Eiſenplatte von 700 Millimeter Dicke. ...<lb/>
Die hier geſchilderten Schießverſuche wurden in den Jahren 1891 und 1892 gemacht.</p><lb/><p>Im Jahre 1896 wurden in den Vereinigten Staaten von Amerika ähnliche<lb/>
Proben vorgenommen. Die hierzu verwendete Verſuchsplatte aus Nickelſtahl war<lb/>
488 Centimeter lang und 228 Centimeter hoch. Die Fig. 495 zeigt die Wirkung<lb/>
von drei Treffern; der erſte (Nr. 2) rührt von einem Projectile aus einer<lb/>
10zölligen Kanone, der zweite (Nr. 3) von einem Projectile aus einer 12zölligen<lb/>
Kanone und der dritte (Nr. 4) von einem Projectile aus einer 13zölligen Kanone,<lb/>
aus Entfernungen von 118‧3, beziehungsweiſe 117‧8 und 115‧3 Meter. Der<lb/>
Schuß aus dem Zehnzöller ließ das Geſchoß 9‧5 Centimeter tief in den Panzer<lb/>
eindringen. Bei einem Schuſſe mit einer 500pfündigen Granate wurde die Platte<lb/>ſchüſſelartig eingedrückt, etwa 3 Centimeter tief. Das Gewicht des Geſchoſſes beim<lb/>
Zwölfpfünder betrug 850 Pfund, das der Pulverladung 400 Pfund. Der Schuß<lb/>
war beim Eindringen des Geſchoſſes auf 34 Centimeter todt und die Platte wies<lb/>
einen glatten Durchſchlag auf, indem ihre Ebene gleichzeitig um 2¾ Centimeter<lb/>
vertieft wurde. Die Holzunterlage war von 30 Centimeter Dicke auf 3 Centimeter (!)<lb/>
zuſammengepreßt.</p><lb/><p>Bei der in Fig. 494 dargeſtellten Platte kam ein 13-Zöller in Anwendung<lb/>
mit einem Projectil von 1100 Pfund Gewicht und einer Pulverladung von<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[623/0695]
Panzerſchiffbau.
Fig. 490 ſtellt eine 300 Millimeter ſtarke Nickelſtahlplatte (Gewicht bei 331 Centi-
meter Länge und 258 Centimeter Höhe = 20.330 Kilogramm) vor, welche mit
einer 28 Centimeter-Ringkanone (wie bei der gleich ſtarken Compoundplatte Fig. 486)
aus einer Entfernung von 119 Meter beſchoſſen wurde. Es wurden auf dieſe
Platte fünf Schüſſe abgegeben: vier mit Krupp'ſchen Stahlpanzergranaten (Gewicht
I 231, II 233, III 232, IV 233 Kilogramm, Pulverladung bei allen 62 Kilogramm),
ein Schuß mit einer Hartgußgranate (Gewicht V 229 Kilogramm, Pulverladung
62 Kilogramm). Die Stahlpanzergranate wurde unverſehrt zurückgeworfen; die
Hartgußgranate zerbrach, der Kopf blieb in der Platte ſtecken. Die Platte blieb
rißfrei. Die totale lebendige Kraft, welche durch dieſe fünf Schüſſe auf der Platte
zur Wirkung kam, betrug 13.150‧2 Metertonnen.
Fig. 492 ſtellt eine 400 Millimeter ſtarke Nickelſtahlplatte (Gewicht bei gleichen
Dimenſionen wie Fig. 488 = 28.000 Kilogramm) vor, welche mit einer 30‧5 Centi-
meter-Kanone (wie bei der gleich ſtarken Compoundplatte Fig. 488) aus einer Ent-
fernung von 116 Meter beſchoſſen wurde. Abgegeben wurden fünf Schüſſe, und zwar:
vier mit Krupp'ſchen Stahlpanzergranaten (Gewicht I 325‧7, II 325‧3, III 324‧5,
IV 325‧2 Kilogramm, Pulverladung bei allen 94 Kilogramm), ein Schuß mit
einer Hartgußgranate (Gewicht V 326 Kilogramm, Pulverladung 94 Kilogramm.)
Die Stahlpanzergranaten wurden zurückgeworfen und zerbrachen; die Hartguß-
granate zerſplitterte, der Kopf wurde in die Platte verſchweißt, die Platte blieb rißfrei.
Die totale lebendige Kraft, welche durch dieſe fünf Schüſſe auf der Platte zur Wirkung
kam, betrug 21.908 Metertonnen. Die Widerſtandsfähigkeit derſelben gegen Durch-
dringung entſpricht mindeſtens der einer Eiſenplatte von 700 Millimeter Dicke. ...
Die hier geſchilderten Schießverſuche wurden in den Jahren 1891 und 1892 gemacht.
Im Jahre 1896 wurden in den Vereinigten Staaten von Amerika ähnliche
Proben vorgenommen. Die hierzu verwendete Verſuchsplatte aus Nickelſtahl war
488 Centimeter lang und 228 Centimeter hoch. Die Fig. 495 zeigt die Wirkung
von drei Treffern; der erſte (Nr. 2) rührt von einem Projectile aus einer
10zölligen Kanone, der zweite (Nr. 3) von einem Projectile aus einer 12zölligen
Kanone und der dritte (Nr. 4) von einem Projectile aus einer 13zölligen Kanone,
aus Entfernungen von 118‧3, beziehungsweiſe 117‧8 und 115‧3 Meter. Der
Schuß aus dem Zehnzöller ließ das Geſchoß 9‧5 Centimeter tief in den Panzer
eindringen. Bei einem Schuſſe mit einer 500pfündigen Granate wurde die Platte
ſchüſſelartig eingedrückt, etwa 3 Centimeter tief. Das Gewicht des Geſchoſſes beim
Zwölfpfünder betrug 850 Pfund, das der Pulverladung 400 Pfund. Der Schuß
war beim Eindringen des Geſchoſſes auf 34 Centimeter todt und die Platte wies
einen glatten Durchſchlag auf, indem ihre Ebene gleichzeitig um 2¾ Centimeter
vertieft wurde. Die Holzunterlage war von 30 Centimeter Dicke auf 3 Centimeter (!)
zuſammengepreßt.
Bei der in Fig. 494 dargeſtellten Platte kam ein 13-Zöller in Anwendung
mit einem Projectil von 1100 Pfund Gewicht und einer Pulverladung von
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schweiger-Lerchenfeld, Amand von: Im Reiche der Cyklopen: eine populäre Darstellung der Stahl- und Eisentechnik. Wien u. a., 1900, S. 623. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweiger_cyklopen_1900/695>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.