Siniscalchi, Liborio: Sacramentalisches Abendmahl. Übers. v. Peter Obladen. Costanz/Ulm, 1752.Von dem H. Altars-Sacrament. also zwar/ daß es schiene/ als hätten sie dieEingezogenheit statt einer Speiß hinein ge- essen. Wiewohlen nun diese Gastmahl an sich Eilffter Unterricht/ Von dem uralten Gebrauch, in Privat-Häusseren dieses Heil. Geheim- nus aufzubehalten, auf denen Reysen bey sich zu tragen, oder sonst zu verschencken. Der uralte Gebrauch, in Privat-Häussern aber
Von dem H. Altars-Sacrament. alſo zwar/ daß es ſchiene/ als hätten ſie dieEingezogenheit ſtatt einer Speiß hinein ge- eſſen. Wiewohlen nun dieſe Gaſtmahl an ſich Eilffter Unterricht/ Von dem uralten Gebrauch, in Privat-Häuſſeren dieſes Heil. Geheim- nus aufzubehalten, auf denen Reyſen bey ſich zu tragen, oder ſonſt zu verſchencken. Der uralte Gebrauch, in Privat-Häuſſern aber
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Von dem H. Altars-Sacrament.
alſo zwar/ daß es ſchiene/ als hätten ſie die
Eingezogenheit ſtatt einer Speiß hinein ge-
eſſen.
Wiewohlen nun dieſe Gaſtmahl an ſich
ſelbſt gut und löblich; allein, weilen dardurch
vielen Glaubigen zur Eitelkeit Gelegenheie ge-
geben wurde, und einige Mißbräuch und Un-
ordnungen eingeſchlichen, als wurden ſolche
Gaſtmahl von einigen Biſchöffen abgeſchafft.
Der geiſtliche Kirchen- Rath von Laodicæa
verbotte nachmahls, ſelbe auch in der Kirch zu
halten; ja, es wurde gar der geiſtliche Bann
darauf geſchlagen. Es mißfiele auch nach
Zeugnus des Heil. Auguſtini L. 6. c. 2. dem
Heil. Ambroſio. Der Heil. Paulinus beklagt
ſich auch, daß man in der Kirch des H. Felicis
zu Nola ſchmauſe.
Eilffter Unterricht/
Von dem uralten Gebrauch, in
Privat-Häuſſeren dieſes Heil. Geheim-
nus aufzubehalten, auf denen Reyſen bey
ſich zu tragen, oder ſonſt zu
verſchencken.
Der uralte Gebrauch, in Privat-Häuſſern
dieſes Heil. Geheimnus aufzubehalten,
erhellet klar aus denen Zeugnuſſen Ter-
tulliani, Clementis von Alexandria, beſonders
aber
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