§. 4. Hertzog Christianus zu Sachsen, der dritte hinterlassene Sohn Churfürstens Johannis Georgii 1. zu Sachsen, überkam schon im Jahr 1622. die Eventual-Postulation über das Stifft Merseburg, und im Jahr 1653. dessen Besitz, auch in des Vatern Testamente nicht allein dasselbe mit allen zugehörigen Aemtern und Städten, sondern noch das Marggrafthum Nieder-Lausitz, nebst den Aemtern Dobrilug und Finsterwalde, doch so, daß dessentwegen noch ein besonderer Recess mit der Chur-Linie zu Dreßden im Jahr 1657. aufgerichtet worden. Er beschloß sein mit vielem Ruhm geführtes Leben d. 18. Octobr. 1691. und hinterließ von seiner Gemahlin Christiana, einer Hertzogin zu Hollstein-Glücksburg, folgende vier Printzen: Christianum den Jüngern, der als Primogenitus die völlige Regierung geführet, zu Merseburg seine Residentz gehalten, und mit seiner Gemahlin Erdmuth Dorothea, Mauritii Hertzogs zu Sachsen-Zeitz Tochter, den itzo zu Sachsen-Merseburg regierenden Hertzog Mauritium Wilhelmum, gezeuget; Augustum, der seinen Sitz zu Zörbig 4. Meilen von Leipzig genommen, aber keine männliche Erben verlassen; Philippum, der zu Lauchstädt bey Merseburg seine Appenage bekommen, und als er d. 21. Jun. 1690. im Treffen bey Fleuri auf dem Bette der Ehren geblieben, gleichfals von zwey Gemahlinnen keine Erben hinterlassen; und den zu Spremberg in der Nieder-Lausitz annoch (wiewol ebenfalls ohne männliche Erben) residirenden Hertzog Henricum.
§. 5. Hertzog Maurittius zu Sachsen, der vierdte Sohn Churfürstens Johannis Georgii I. zu Sachsen, hat die Linie der Hertzoge zu Sachsen-Zeitz gestifftet. Anfangs ward er zum Statthalter der Balley Thüringen verordnet, im Jahr 1653. aber überkam er die Administration des Stiffts Naumburg, worzu ihm das Dom
§. 4. Hertzog Christianus zu Sachsen, der dritte hinterlassene Sohn Churfürstens Johannis Georgii 1. zu Sachsen, überkam schon im Jahr 1622. die Eventual-Postulation über das Stifft Merseburg, und im Jahr 1653. dessen Besitz, auch in des Vatern Testamente nicht allein dasselbe mit allen zugehörigen Aemtern und Städten, sondern noch das Marggrafthum Nieder-Lausitz, nebst den Aemtern Dobrilug und Finsterwalde, doch so, daß dessentwegen noch ein besonderer Recess mit der Chur-Linie zu Dreßden im Jahr 1657. aufgerichtet worden. Er beschloß sein mit vielem Ruhm geführtes Leben d. 18. Octobr. 1691. und hinterließ von seiner Gemahlin Christiana, einer Hertzogin zu Hollstein-Glücksburg, folgende vier Printzen: Christianum den Jüngern, der als Primogenitus die völlige Regierung geführet, zu Merseburg seine Residentz gehalten, und mit seiner Gemahlin Erdmuth Dorothea, Mauritii Hertzogs zu Sachsen-Zeitz Tochter, den itzo zu Sachsen-Merseburg regierenden Hertzog Mauritium Wilhelmum, gezeuget; Augustum, der seinen Sitz zu Zörbig 4. Meilen von Leipzig genommen, aber keine männliche Erben verlassen; Philippum, der zu Lauchstädt bey Merseburg seine Appenage bekommen, und als er d. 21. Jun. 1690. im Treffen bey Fleuri auf dem Bette der Ehren geblieben, gleichfals von zwey Gemahlinnen keine Erben hinterlassen; und den zu Spremberg in der Nieder-Lausitz annoch (wiewol ebenfalls ohne männliche Erben) residirenden Hertzog Henricum.
§. 5. Hertzog Maurittius zu Sachsen, der vierdte Sohn Churfürstens Johannis Georgii I. zu Sachsen, hat die Linie der Hertzoge zu Sachsen-Zeitz gestifftet. Anfangs ward er zum Statthalter der Balley Thüringen verordnet, im Jahr 1653. aber überkam er die Administration des Stiffts Naumburg, worzu ihm das Dom
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§. 4. Hertzog Christianus zu Sachsen, der dritte hinterlassene Sohn Churfürstens Johannis Georgii 1. zu Sachsen, überkam schon im Jahr 1622. die Eventual-Postulation über das Stifft Merseburg, und im Jahr 1653. dessen Besitz, auch in des Vatern Testamente nicht allein dasselbe mit allen zugehörigen Aemtern und Städten, sondern noch das Marggrafthum Nieder-Lausitz, nebst den Aemtern Dobrilug und Finsterwalde, doch so, daß dessentwegen noch ein besonderer Recess mit der Chur-Linie zu Dreßden im Jahr 1657. aufgerichtet worden. Er beschloß sein mit vielem Ruhm geführtes Leben d. 18. Octobr. 1691. und hinterließ von seiner Gemahlin Christiana, einer Hertzogin zu Hollstein-Glücksburg, folgende vier Printzen: Christianum den Jüngern, der als Primogenitus die völlige Regierung geführet, zu Merseburg seine Residentz gehalten, und mit seiner Gemahlin Erdmuth Dorothea, Mauritii Hertzogs zu Sachsen-Zeitz Tochter, den itzo zu Sachsen-Merseburg regierenden Hertzog Mauritium Wilhelmum, gezeuget; Augustum, der seinen Sitz zu Zörbig 4. Meilen von Leipzig genommen, aber keine männliche Erben verlassen; Philippum, der zu Lauchstädt bey Merseburg seine Appenage bekommen, und als er d. 21. Jun. 1690. im Treffen bey Fleuri auf dem Bette der Ehren geblieben, gleichfals von zwey Gemahlinnen keine Erben hinterlassen; und den zu Spremberg in der Nieder-Lausitz annoch (wiewol ebenfalls ohne männliche Erben) residirenden Hertzog Henricum.
§. 5. Hertzog Maurittius zu Sachsen, der vierdte Sohn Churfürstens Johannis Georgii I. zu Sachsen, hat die Linie der Hertzoge zu Sachsen-Zeitz gestifftet. Anfangs ward er zum Statthalter der Balley Thüringen verordnet, im Jahr 1653. aber überkam er die Administration des Stiffts Naumburg, worzu ihm das Dom
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/148>, abgerufen am 21.11.2024.
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