Capitul schon im Jahr 1622. eventualiter postuliret, welches ihm nicht nur durch das väterliche Testament bestätiget, sondern annoch mit andern ansehnlichen Aemtern, besonders der ehemaligen Fürstlichen Hennebergischen Residentz Schleusingen vermehret, iedoch aber das Stifft selbst mit Restriction auf die Religion und Primogenitur eingeräumet worden. Er legte seine Residentz zu Zeit in der neuerbauten Moritzburg an; kauffte noch von Churfürst Johanne Georgio II. im J. 1662. Stadt und Amt Pegau; führte in damaligem Kriege gegen die Kron Franckreich die Sächs. Völcker an dem Rheinstrom, und verließ, als ihn der Tod d. 4. Dec. 1681. aus der Welt abgefordert, wie wir oben schon in dessen Geschlechts-Register erwähnet, drey merckwürdige Printzen: Mauritium Wilhelmum, den ihme nachfolgenden Hertzog zu Sachsen-Zeitz, einen sehr gelehrten absonderlich aber in der Historie und Genealogie wohlerfahrnen Fürsten, der auch im J. 1702. eine besondere Regierung zu Schleusingen angelegt, sich aber 1715. zu der Röm. Cathol. Religion begeben, worauf hernach das Dom-Capitul zu Naumburg Sedem vacantem erklärt; doch trat er d. 16. Oct. 1718 zu Pegau wieder öffentlich zur Lutherischen Religion, starb aber d. 5. Nov. hernach an Kindes-Blattern, nachdem ihm seine zwey Printzen in die Ewigkeit schon voran gegangen. Christianum Augustum, der sich 1695. zur Römisch-Catholischen Kirche gewendet, und sodann Sub. Diaconus zu Cölln und Lüttich, endlich d. 6. Nov. gedachten Jahres Dom-Probst zu Cölln, 1696. Bischoff zu Raab in Ungarn, Dom-Herr zu Regensburg und Kayserlicher Majestät Geheimer Rath, 1699. Administrator des Ertz-Stiffts Cölln, oder Praesident des Stadt-Raths daselbst, 1704. Cardinal der R. Kirche, 1706. Ertz-Bischoff zu Gran und Primas Regni
Capitul schon im Jahr 1622. eventualiter postuliret, welches ihm nicht nur durch das väterliche Testament bestätiget, sondern annoch mit andern ansehnlichen Aemtern, besonders der ehemaligen Fürstlichen Hennebergischen Residentz Schleusingen vermehret, iedoch aber das Stifft selbst mit Restriction auf die Religion und Primogenitur eingeräumet worden. Er legte seine Residentz zu Zeit in der neuerbauten Moritzburg an; kauffte noch von Churfürst Johanne Georgio II. im J. 1662. Stadt und Amt Pegau; führte in damaligem Kriege gegen die Kron Franckreich die Sächs. Völcker an dem Rheinstrom, und verließ, als ihn der Tod d. 4. Dec. 1681. aus der Welt abgefordert, wie wir oben schon in dessen Geschlechts-Register erwähnet, drey merckwürdige Printzen: Mauritium Wilhelmum, den ihme nachfolgenden Hertzog zu Sachsen-Zeitz, einen sehr gelehrten absonderlich aber in der Historie und Genealogie wohlerfahrnen Fürsten, der auch im J. 1702. eine besondere Regierung zu Schleusingen angelegt, sich aber 1715. zu der Röm. Cathol. Religion begeben, worauf hernach das Dom-Capitul zu Naumburg Sedem vacantem erklärt; doch trat er d. 16. Oct. 1718 zu Pegau wieder öffentlich zur Lutherischen Religion, starb aber d. 5. Nov. hernach an Kindes-Blattern, nachdem ihm seine zwey Printzen in die Ewigkeit schon voran gegangen. Christianum Augustum, der sich 1695. zur Römisch-Catholischen Kirche gewendet, und sodann Sub. Diaconus zu Cölln und Lüttich, endlich d. 6. Nov. gedachten Jahres Dom-Probst zu Cölln, 1696. Bischoff zu Raab in Ungarn, Dom-Herr zu Regensburg und Kayserlicher Majestät Geheimer Rath, 1699. Administrator des Ertz-Stiffts Cölln, oder Praesident des Stadt-Raths daselbst, 1704. Cardinal der R. Kirche, 1706. Ertz-Bischoff zu Gran und Primas Regni
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0149"n="129"/>
Capitul schon im Jahr 1622. eventualiter postuliret, welches ihm nicht nur durch das väterliche Testament bestätiget, sondern annoch mit andern ansehnlichen Aemtern, besonders der ehemaligen Fürstlichen Hennebergischen Residentz Schleusingen vermehret, iedoch aber das Stifft selbst mit Restriction auf die Religion und Primogenitur eingeräumet worden. Er legte seine Residentz zu Zeit in der neuerbauten Moritzburg an; kauffte noch von Churfürst Johanne Georgio II. im J. 1662. Stadt und Amt Pegau; führte in damaligem Kriege gegen die Kron Franckreich die Sächs. Völcker an dem Rheinstrom, und verließ, als ihn der Tod d. 4. Dec. 1681. aus der Welt abgefordert, wie wir oben schon in dessen Geschlechts-Register erwähnet, drey merckwürdige Printzen: Mauritium Wilhelmum, den ihme nachfolgenden Hertzog zu Sachsen-Zeitz, einen sehr gelehrten absonderlich aber in der Historie und Genealogie wohlerfahrnen Fürsten, der auch im J. 1702. eine besondere Regierung zu Schleusingen angelegt, sich aber 1715. zu der Röm. Cathol. Religion begeben, worauf hernach das Dom-Capitul zu Naumburg Sedem vacantem erklärt; doch trat er d. 16. Oct. 1718 zu Pegau wieder öffentlich zur Lutherischen Religion, starb aber d. 5. Nov. hernach an Kindes-Blattern, nachdem ihm seine zwey Printzen in die Ewigkeit schon voran gegangen. Christianum Augustum, der sich 1695. zur Römisch-Catholischen Kirche gewendet, und sodann Sub. Diaconus zu Cölln und Lüttich, endlich d. 6. Nov. gedachten Jahres Dom-Probst zu Cölln, 1696. Bischoff zu Raab in Ungarn, Dom-Herr zu Regensburg und Kayserlicher Majestät Geheimer Rath, 1699. Administrator des Ertz-Stiffts Cölln, oder Praesident des Stadt-Raths daselbst, 1704. Cardinal der R. Kirche, 1706. Ertz-Bischoff zu Gran und Primas Regni
</p></div></body></text></TEI>
[129/0149]
Capitul schon im Jahr 1622. eventualiter postuliret, welches ihm nicht nur durch das väterliche Testament bestätiget, sondern annoch mit andern ansehnlichen Aemtern, besonders der ehemaligen Fürstlichen Hennebergischen Residentz Schleusingen vermehret, iedoch aber das Stifft selbst mit Restriction auf die Religion und Primogenitur eingeräumet worden. Er legte seine Residentz zu Zeit in der neuerbauten Moritzburg an; kauffte noch von Churfürst Johanne Georgio II. im J. 1662. Stadt und Amt Pegau; führte in damaligem Kriege gegen die Kron Franckreich die Sächs. Völcker an dem Rheinstrom, und verließ, als ihn der Tod d. 4. Dec. 1681. aus der Welt abgefordert, wie wir oben schon in dessen Geschlechts-Register erwähnet, drey merckwürdige Printzen: Mauritium Wilhelmum, den ihme nachfolgenden Hertzog zu Sachsen-Zeitz, einen sehr gelehrten absonderlich aber in der Historie und Genealogie wohlerfahrnen Fürsten, der auch im J. 1702. eine besondere Regierung zu Schleusingen angelegt, sich aber 1715. zu der Röm. Cathol. Religion begeben, worauf hernach das Dom-Capitul zu Naumburg Sedem vacantem erklärt; doch trat er d. 16. Oct. 1718 zu Pegau wieder öffentlich zur Lutherischen Religion, starb aber d. 5. Nov. hernach an Kindes-Blattern, nachdem ihm seine zwey Printzen in die Ewigkeit schon voran gegangen. Christianum Augustum, der sich 1695. zur Römisch-Catholischen Kirche gewendet, und sodann Sub. Diaconus zu Cölln und Lüttich, endlich d. 6. Nov. gedachten Jahres Dom-Probst zu Cölln, 1696. Bischoff zu Raab in Ungarn, Dom-Herr zu Regensburg und Kayserlicher Majestät Geheimer Rath, 1699. Administrator des Ertz-Stiffts Cölln, oder Praesident des Stadt-Raths daselbst, 1704. Cardinal der R. Kirche, 1706. Ertz-Bischoff zu Gran und Primas Regni
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 129. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/149>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.