Hungariae worden, endlich aber 1725. 20. Aug. als Kayserlicher Principal-Commissarius auf dem Reichs-Tage zu Regensburg verschieden; und Hertzog Fridericum Henricum, der zu Neustadt an der Orla seine Residentz genommen, und bey seinem d. 18. Dec. 1713. erfolgten Tode einen eintzigen Printzen, Mauritium Adolphum, hinterlassen, der sich im Jahr 1713. zur Römisch-Catholischen Religion begeben, 1718. Canonicus zu Cölln, 1722. Dom-Probst zu Alt-Oettingen, 1725. d. 14. Mart. von dem Päbstlichen Nuntio am Pohlnischen Hofe mit gewöhnlichen Gebräuchen zum Diacono, und in drauf folgendem Monat May zur völligen Priesterschafft geweyhet worden.
§. 6. Von der Ernestinischen Linie ist das Haus Sachsen. Weimar der noch blühende erste Zweig, welchen im Jahr 1554 Hertzog Johannes Wilhelmus, der jüngste Sohn des in der Schlacht bey Mühlberg gefangenen und vom Kayser Carl. V. der Chur-Würde entsetzten Churfürstens Johannis Friderici Magnanimi ausgerichtet; denn ältester Sohn, Johannes Fridericus, bekam Gotha, fiel aber in die Reichs-Acht, wurde belagert und nach eroberter Stadt gefangen nach Neustadt in Oesterreich geführet, endlich gar nach Steyer gebracht, und beschloß sein Leben nach 28jähriger Gefängniß d. 9. Maj. 1595. da indessen seine zwey Printzen Johannes Casimirus und Johannes Ernestus zwar die Regierung, jener zu Coburg, dieser zu Eisenach geführet, aber beyderseits ohne Hinterlassung männlicher Erben das Zeitliche gesegnet; jener, nachdem er das berühmte Gymnasium Casimirianum zu Coburg angelegt, angelegt, d. 16. Jul. 1633. eben unter der Predigt, die man daselbst zum Andencken des heldenmüthigen Königs in Schweden Gustavi Adolphi gehalten; dieser d. 23. Oct. 1638.
Hungariae worden, endlich aber 1725. 20. Aug. als Kayserlicher Principal-Commissarius auf dem Reichs-Tage zu Regensburg verschieden; und Hertzog Fridericum Henricum, der zu Neustadt an der Orla seine Residentz genommen, und bey seinem d. 18. Dec. 1713. erfolgten Tode einen eintzigen Printzen, Mauritium Adolphum, hinterlassen, der sich im Jahr 1713. zur Römisch-Catholischen Religion begeben, 1718. Canonicus zu Cölln, 1722. Dom-Probst zu Alt-Oettingen, 1725. d. 14. Mart. von dem Päbstlichen Nuntio am Pohlnischen Hofe mit gewöhnlichen Gebräuchen zum Diacono, und in drauf folgendem Monat May zur völligen Priesterschafft geweyhet worden.
§. 6. Von der Ernestinischen Linie ist das Haus Sachsen. Weimar der noch blühende erste Zweig, welchen im Jahr 1554 Hertzog Johannes Wilhelmus, der jüngste Sohn des in der Schlacht bey Mühlberg gefangenen und vom Kayser Carl. V. der Chur-Würde entsetzten Churfürstens Johannis Friderici Magnanimi ausgerichtet; denn ältester Sohn, Johannes Fridericus, bekam Gotha, fiel aber in die Reichs-Acht, wurde belagert und nach eroberter Stadt gefangen nach Neustadt in Oesterreich geführet, endlich gar nach Steyer gebracht, und beschloß sein Leben nach 28jähriger Gefängniß d. 9. Maj. 1595. da indessen seine zwey Printzen Johannes Casimirus und Johannes Ernestus zwar die Regierung, jener zu Coburg, dieser zu Eisenach geführet, aber beyderseits ohne Hinterlassung männlicher Erben das Zeitliche gesegnet; jener, nachdem er das berühmte Gymnasium Casimirianum zu Coburg angelegt, angelegt, d. 16. Jul. 1633. eben unter der Predigt, die man daselbst zum Andencken des heldenmüthigen Königs in Schweden Gustavi Adolphi gehalten; dieser d. 23. Oct. 1638.
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Hungariae worden, endlich aber 1725. 20. Aug. als Kayserlicher Principal-Commissarius auf dem Reichs-Tage zu Regensburg verschieden; und Hertzog Fridericum Henricum, der zu Neustadt an der Orla seine Residentz genommen, und bey seinem d. 18. Dec. 1713. erfolgten Tode einen eintzigen Printzen, Mauritium Adolphum, hinterlassen, der sich im Jahr 1713. zur Römisch-Catholischen Religion begeben, 1718. Canonicus zu Cölln, 1722. Dom-Probst zu Alt-Oettingen, 1725. d. 14. Mart. von dem Päbstlichen Nuntio am Pohlnischen Hofe mit gewöhnlichen Gebräuchen zum Diacono, und in drauf folgendem Monat May zur völligen Priesterschafft geweyhet worden.</p><p>§. 6. Von der Ernestinischen Linie ist das Haus Sachsen. Weimar der noch blühende erste Zweig, welchen im Jahr 1554 Hertzog Johannes Wilhelmus, der jüngste Sohn des in der Schlacht bey Mühlberg gefangenen und vom Kayser Carl. V. der Chur-Würde entsetzten Churfürstens Johannis Friderici Magnanimi ausgerichtet; denn ältester Sohn, Johannes Fridericus, bekam Gotha, fiel aber in die Reichs-Acht, wurde belagert und nach eroberter Stadt gefangen nach Neustadt in Oesterreich geführet, endlich gar nach Steyer gebracht, und beschloß sein Leben nach 28jähriger Gefängniß d. 9. Maj. 1595. da indessen seine zwey Printzen Johannes Casimirus und Johannes Ernestus zwar die Regierung, jener zu Coburg, dieser zu Eisenach geführet, aber beyderseits ohne Hinterlassung männlicher Erben das Zeitliche gesegnet; jener, nachdem er das berühmte Gymnasium Casimirianum zu Coburg angelegt, angelegt, d. 16. Jul. 1633. eben unter der Predigt, die man daselbst zum Andencken des heldenmüthigen Königs in Schweden Gustavi Adolphi gehalten; dieser d. 23. Oct. 1638.</p></div></body></text></TEI>
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Hungariae worden, endlich aber 1725. 20. Aug. als Kayserlicher Principal-Commissarius auf dem Reichs-Tage zu Regensburg verschieden; und Hertzog Fridericum Henricum, der zu Neustadt an der Orla seine Residentz genommen, und bey seinem d. 18. Dec. 1713. erfolgten Tode einen eintzigen Printzen, Mauritium Adolphum, hinterlassen, der sich im Jahr 1713. zur Römisch-Catholischen Religion begeben, 1718. Canonicus zu Cölln, 1722. Dom-Probst zu Alt-Oettingen, 1725. d. 14. Mart. von dem Päbstlichen Nuntio am Pohlnischen Hofe mit gewöhnlichen Gebräuchen zum Diacono, und in drauf folgendem Monat May zur völligen Priesterschafft geweyhet worden.
§. 6. Von der Ernestinischen Linie ist das Haus Sachsen. Weimar der noch blühende erste Zweig, welchen im Jahr 1554 Hertzog Johannes Wilhelmus, der jüngste Sohn des in der Schlacht bey Mühlberg gefangenen und vom Kayser Carl. V. der Chur-Würde entsetzten Churfürstens Johannis Friderici Magnanimi ausgerichtet; denn ältester Sohn, Johannes Fridericus, bekam Gotha, fiel aber in die Reichs-Acht, wurde belagert und nach eroberter Stadt gefangen nach Neustadt in Oesterreich geführet, endlich gar nach Steyer gebracht, und beschloß sein Leben nach 28jähriger Gefängniß d. 9. Maj. 1595. da indessen seine zwey Printzen Johannes Casimirus und Johannes Ernestus zwar die Regierung, jener zu Coburg, dieser zu Eisenach geführet, aber beyderseits ohne Hinterlassung männlicher Erben das Zeitliche gesegnet; jener, nachdem er das berühmte Gymnasium Casimirianum zu Coburg angelegt, angelegt, d. 16. Jul. 1633. eben unter der Predigt, die man daselbst zum Andencken des heldenmüthigen Königs in Schweden Gustavi Adolphi gehalten; dieser d. 23. Oct. 1638.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 130. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/150>, abgerufen am 21.11.2024.
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