Sonnemann, Johann Diederich Gottfried: Kurtze und Beständige Ablehnung Des [...] Fälschlich angedichteten Syncretismi. Hildesheim, 1709Das ist: ,Nebenst diesen Verdienst / so die Theologi nennen de condigno, denen Würden nach / oder das vollkommene Verdienst der Kinder Gottes / ist noch ein anders / so geringer ist / als jenes / welches sie nennen de Congruo. Und wiewohl die Patres und Concilia hiervon keine expresse Meldung gethan / so haben sie dennoch selbiges in der That selber außgesprochen. Dieses wird probiret / theils weil der Sünder verdienen kan die Rechtfertig- und Nachlassung der Sünden: Nun aber kan er selbige nicht verdienen de condigno, ergo verdienet er selbe durch ein geringers Verdienst / oder de congruo. Die minor propositio erhellet aus dem Concilio Tridentino Sess. 6. cap. 8. Darum aber werden wir umsonst gerechtfertiget genennet; weilen nichts von allem dem / das vor der Gerechtfertigung vorhergehet / so der Glaube oder die Wercke selbst / die Gnade der Rechtfertigung verdienen / nemlich durch ein vollkommenes Verdienst oder de condigno; Dahero wird gleich darauff gesetzet: dann wann es eine Gnade ist / so ist es ja nicht aus denen Wercken; dann sonsten würde die Gnade keine Gnade seyn. Majorem propositionem aber setzet der H. Augustinus Epist. 105. allwo er sagt: Die Nachlassung der Sünde selbst ist nicht ohne einigen Verdienst / wann sie der Glaube erhält; dann der Glaube ist gantz und gar ohne Verdienst nicht. Item Epist. 106. Wann jemand sagen wird / daß der Glaube die Gnade Gutes zu wircken verdiene / solches können wir nicht ablaugnen; ,Daß aber der H. Vatter an diesem und anderen Oerthen rede von dem Verdienst des Glaubens / welcher von dem Sünder gewircket wird / solches bekennen insgemein die Theologi; und ist gleichsahm der Sinn der gantzen Kirchen. Nun haben wir allhier die eigentliche Meinungen der von Rempen so hoch heraus gestrichenen unerschrockenen Blum- und Kern-Theologen der Catholischen Kirchen: Lasset uns nun sehen / wie des Hildesheimischen Meß-Priesters SONNEMAN seine Propositiones mit denenselben übereinkommen. In meiner Apologia habe ich gesetzet fol. 6. Articulo 5. Und wiewohl die Kirche davor hält / daß die im wahren Glauben verrichtete Wercke verdienstlich seyn bey Gott / so schreibt sie doch solchen Verdienst der Wercke nicht denen Wercken / sondern der Gnaden Christi / und seinen Verdiensten zu; und hält / daß Gott die Wercke belohne von Rechtswegen / nicht der Wercke wegen / sondern seines Worts halber; weil ers aus freyen Willen und Gnaden versprochen. Liese hierüber ferner die Articulen 6 und 7. auch die vorhergehende Articulen 3 und 4. nun conferire man mit unpartheyschen Augen und Sinnen diese meine Articulen und Theses meiner Apologie mit Das ist: ‚Nebenst diesen Verdienst / so die Theologi nennen de condigno, denen Würden nach / oder das vollkommene Verdienst der Kinder Gottes / ist noch ein anders / so geringer ist / als jenes / welches sie nennen de Congruo. Und wiewohl die Patres und Concilia hiervon keine expresse Meldung gethan / so haben sie deñoch selbiges in der That selber außgesprochen. Dieses wird probiret / theils weil der Sünder verdienen kan die Rechtfertig- und Nachlassung der Sünden: Nun aber kan er selbige nicht verdienen de condigno, ergo verdienet er selbe durch ein geringers Verdienst / oder de congruo. Die minor propositio erhellet aus dem Concilio Tridentino Sess. 6. cap. 8. Darum aber werden wir umsonst gerechtfertiget genennet; weilen nichts von allem dem / das vor der Gerechtfertigung vorhergehet / so der Glaube oder die Wercke selbst / die Gnade der Rechtfertigung verdienen / nemlich durch ein vollkommenes Verdienst oder de condigno; Dahero wird gleich darauff gesetzet: dann wann es eine Gnade ist / so ist es ja nicht aus denen Wercken; dann sonsten würde die Gnade keine Gnade seyn. Majorem propositionem aber setzet der H. Augustinus Epist. 105. allwo er sagt: Die Nachlassung der Sünde selbst ist nicht ohne einigen Verdienst / wann sie der Glaube erhält; dann der Glaube ist gantz und gar ohne Verdienst nicht. Item Epist. 106. Wann jemand sagen wird / daß der Glaube die Gnade Gutes zu wircken verdiene / solches können wir nicht ablaugnen; ‚Daß aber der H. Vatter an diesem und anderen Oerthen rede von dem Verdienst des Glaubens / welcher von dem Sünder gewircket wird / solches bekennen insgemein die Theologi; und ist gleichsahm der Sinn der gantzen Kirchen. Nun haben wir allhier die eigentliche Meinungen der von Rempen so hoch heraus gestrichenen unerschrockenen Blum- und Kern-Theologen der Catholischen Kirchen: Lasset uns nun sehen / wie des Hildesheimischen Meß-Priesters SONNEMAN seine Propositiones mit denenselben übereinkommen. In meiner Apologia habe ich gesetzet fol. 6. Articulo 5. Und wiewohl die Kirche davor hält / daß die im wahren Glauben verrichtete Wercke verdienstlich seyn bey Gott / so schreibt sie doch solchen Verdienst der Wercke nicht denen Wercken / sondern der Gnaden Christi / und seinen Verdiensten zu; und hält / daß Gott die Wercke belohne von Rechtswegen / nicht der Wercke wegen / sondern seines Worts halber; weil ers aus freyen Willen und Gnaden versprochen. Liese hierüber ferner die Articulen 6 und 7. auch die vorhergehende Articulen 3 und 4. nun conferire man mit unpartheyschen Augen und Sinnen diese meine Articulen und Theses meiner Apologie mit <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0017" n="17"/> <p>Das ist: ‚Nebenst diesen Verdienst / so die Theologi nennen de condigno, denen Würden nach / oder das vollkommene Verdienst der Kinder Gottes / ist noch ein anders / so geringer ist / als jenes / welches sie nennen de Congruo. Und wiewohl die Patres und Concilia hiervon keine expresse Meldung gethan / so haben sie deñoch selbiges in der That selber außgesprochen. Dieses wird probiret / theils weil der Sünder verdienen kan die Rechtfertig- und Nachlassung der Sünden: Nun aber kan er selbige nicht verdienen de condigno, ergo verdienet er selbe durch ein geringers Verdienst / oder de congruo. Die minor propositio erhellet aus dem Concilio Tridentino <hi rendition="#i">Sess. 6. cap.</hi> 8. Darum aber werden wir umsonst gerechtfertiget genennet; weilen nichts von allem dem / das vor der Gerechtfertigung vorhergehet / so der Glaube oder die Wercke selbst / die Gnade der Rechtfertigung verdienen / nemlich durch ein vollkommenes Verdienst oder de condigno; Dahero wird gleich darauff gesetzet: dann wann es eine Gnade ist / so ist es ja nicht aus denen Wercken; dann sonsten würde die Gnade keine Gnade seyn. Majorem propositionem aber setzet der H. Augustinus <hi rendition="#i">Epist.</hi> 105. allwo er sagt: Die Nachlassung der Sünde selbst ist nicht ohne einigen Verdienst / wann sie der Glaube erhält; dann der Glaube ist gantz und gar ohne Verdienst nicht. <hi rendition="#i">Item Epist.</hi> 106. Wann jemand sagen wird / daß der Glaube die Gnade Gutes zu wircken verdiene / solches können wir nicht ablaugnen; ‚Daß aber der H. Vatter an diesem und anderen Oerthen rede von dem Verdienst des Glaubens / welcher von dem Sünder gewircket wird / solches bekennen insgemein die Theologi; und ist gleichsahm der Sinn der gantzen Kirchen.</p> <p>Nun haben wir allhier die eigentliche Meinungen der von Rempen so hoch heraus gestrichenen unerschrockenen Blum- und Kern-Theologen der Catholischen Kirchen: Lasset uns nun sehen / wie des Hildesheimischen Meß-Priesters SONNEMAN seine Propositiones mit denenselben übereinkommen.</p> <p>In meiner Apologia habe ich gesetzet fol. 6. Articulo 5. Und wiewohl die Kirche davor hält / daß die im wahren Glauben verrichtete Wercke verdienstlich seyn bey Gott / so schreibt sie doch solchen Verdienst der Wercke nicht denen Wercken / sondern der Gnaden Christi / und seinen Verdiensten zu; und hält / daß Gott die Wercke belohne von Rechtswegen / nicht der Wercke wegen / sondern seines Worts halber; weil ers aus freyen Willen und Gnaden versprochen. Liese hierüber ferner die Articulen 6 und 7. auch die vorhergehende Articulen 3 und 4. nun conferire man mit unpartheyschen Augen und Sinnen diese meine Articulen und Theses meiner Apologie mit </p> </div> </body> </text> </TEI> [17/0017]
Das ist: ‚Nebenst diesen Verdienst / so die Theologi nennen de condigno, denen Würden nach / oder das vollkommene Verdienst der Kinder Gottes / ist noch ein anders / so geringer ist / als jenes / welches sie nennen de Congruo. Und wiewohl die Patres und Concilia hiervon keine expresse Meldung gethan / so haben sie deñoch selbiges in der That selber außgesprochen. Dieses wird probiret / theils weil der Sünder verdienen kan die Rechtfertig- und Nachlassung der Sünden: Nun aber kan er selbige nicht verdienen de condigno, ergo verdienet er selbe durch ein geringers Verdienst / oder de congruo. Die minor propositio erhellet aus dem Concilio Tridentino Sess. 6. cap. 8. Darum aber werden wir umsonst gerechtfertiget genennet; weilen nichts von allem dem / das vor der Gerechtfertigung vorhergehet / so der Glaube oder die Wercke selbst / die Gnade der Rechtfertigung verdienen / nemlich durch ein vollkommenes Verdienst oder de condigno; Dahero wird gleich darauff gesetzet: dann wann es eine Gnade ist / so ist es ja nicht aus denen Wercken; dann sonsten würde die Gnade keine Gnade seyn. Majorem propositionem aber setzet der H. Augustinus Epist. 105. allwo er sagt: Die Nachlassung der Sünde selbst ist nicht ohne einigen Verdienst / wann sie der Glaube erhält; dann der Glaube ist gantz und gar ohne Verdienst nicht. Item Epist. 106. Wann jemand sagen wird / daß der Glaube die Gnade Gutes zu wircken verdiene / solches können wir nicht ablaugnen; ‚Daß aber der H. Vatter an diesem und anderen Oerthen rede von dem Verdienst des Glaubens / welcher von dem Sünder gewircket wird / solches bekennen insgemein die Theologi; und ist gleichsahm der Sinn der gantzen Kirchen.
Nun haben wir allhier die eigentliche Meinungen der von Rempen so hoch heraus gestrichenen unerschrockenen Blum- und Kern-Theologen der Catholischen Kirchen: Lasset uns nun sehen / wie des Hildesheimischen Meß-Priesters SONNEMAN seine Propositiones mit denenselben übereinkommen.
In meiner Apologia habe ich gesetzet fol. 6. Articulo 5. Und wiewohl die Kirche davor hält / daß die im wahren Glauben verrichtete Wercke verdienstlich seyn bey Gott / so schreibt sie doch solchen Verdienst der Wercke nicht denen Wercken / sondern der Gnaden Christi / und seinen Verdiensten zu; und hält / daß Gott die Wercke belohne von Rechtswegen / nicht der Wercke wegen / sondern seines Worts halber; weil ers aus freyen Willen und Gnaden versprochen. Liese hierüber ferner die Articulen 6 und 7. auch die vorhergehende Articulen 3 und 4. nun conferire man mit unpartheyschen Augen und Sinnen diese meine Articulen und Theses meiner Apologie mit
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |