Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 2 (2,1). Stuttgart, 1866.

Bild:
<< vorherige Seite
Seite
richtig beurtheilen kann. Specielle Darstellung der äußeren Colonisation,
ihrer Entstehung und ihres Verhältnisses zur Verwaltung, und endlich
der Grundsätze und Bestimmungen, welche das heutige Auswanderungs-
wesen bilden Standpunkt dieses Rechts in England, Frankreich und
Deutschland.)
I. Der Classenunterschied als Grundlage aller Auswanderung 183
(Natur und Bedeutung der Classenunterschiede in der Gesellschaftslehre. Alle
Auswanderung hat zu ihrer Grundlage die Stellung und den Gegensatz der
nichtbesitzenden Classe gegen die höhere herrschende und besitzende.)
II. Das Auswanderungswesen der Geschlechtsordnung 186
(Die Grundlage desselben in der Vertheilung des Grundbesitzes. Die so-
genannten Militär- und Handelscolonien.)
III. Das Auswanderungswesen in der ständischen Gesellschaft 188
(Dasselbe muß in das berufsmäßige, vorzüglich das kirchliche und in das
grundherrliche Auswanderungsrecht geschieden werden.)
1) Das berufsmäßige und kirchliche Auswanderungsrecht 188
2) Das grundherrliche Auswanderungsrecht 191
(Das grundherrliche Abzugsrecht jus oder census (gabella) emigrationis,
Detractsrecht und seine Geschichte.)
IV. Das Auswanderungsrecht der polizeilichen Epoche 194
(Wesen des populationistischen Auswanderungsrechts. Das Detractrecht wird
zum Regal und verschwindet. Grundlage und Entstehung der Auswande-
rungsverbote. Inhalt und Gestaltung derselben. Die äußere Colonisation.)
V. Das Auswanderungswesen der staatsbürgerlichen Gesellschaft, oder
die freie Auswanderung 201
(Begriff und gesellschaftlicher Charakter der freien Auswanderung. Was das
freie Auswanderungsrecht bedeutet. Entstehung und Entwicklung der
Sorge für die freie Auswanderung. Daher denn die Scheidung von 1) Aus-
wanderungspolizei. 2) Auswanderungspolitik.)
B. Die Bevölkerungsordnung und die Verwaltung 209
(Was man unter der Gestalt und der Ordnung der Bevölkerung zu verstehen
hat. Beide erscheinen als Gegenstände der Verwaltung und enthalten die
vier folgenden Theile der Bevölkerungsverwaltung.)
I. Das Zählungswesen 213
1) Begriff und Bedeutung des Zählungswesens im Allgemeinen 213
2) Begriff des Rechts der Zählungen. Aufstellung des allgemeinen
Princips für dieses Recht 215
3) Grundlage der Geschichte des Zählungswesens 216
4) Die Schätzungen der Volkszahl 217
(Wahrer Begriff der Schätzungen. Sie bilden die Vorläufer der Zählungen,
Süßmilchs hohe Verdienste um die ganze Bevölkerungslehre.)
5) Die Geschichte der eigentlichen Volkszählung. Justi als der erste
Theoretiker der Volkszählung 220
6) Das Zählungswesen in den einzelnen Staaten 222
a) Der allgemeine Gang der Entwicklung des Zählungswesens seit
dem Beginn dieses Jahrhunderts 222
b) Die deutschen Volkszählungen und ihr Charakter. Engels 224
c) Das Zählungswesen in Oesterreich. Das Volkszählungsgesetz
von 1856 225
Seite
richtig beurtheilen kann. Specielle Darſtellung der äußeren Coloniſation,
ihrer Entſtehung und ihres Verhältniſſes zur Verwaltung, und endlich
der Grundſätze und Beſtimmungen, welche das heutige Auswanderungs-
weſen bilden Standpunkt dieſes Rechts in England, Frankreich und
Deutſchland.)
I. Der Claſſenunterſchied als Grundlage aller Auswanderung 183
(Natur und Bedeutung der Claſſenunterſchiede in der Geſellſchaftslehre. Alle
Auswanderung hat zu ihrer Grundlage die Stellung und den Gegenſatz der
nichtbeſitzenden Claſſe gegen die höhere herrſchende und beſitzende.)
II. Das Auswanderungsweſen der Geſchlechtsordnung 186
(Die Grundlage deſſelben in der Vertheilung des Grundbeſitzes. Die ſo-
genannten Militär- und Handelscolonien.)
III. Das Auswanderungsweſen in der ſtändiſchen Geſellſchaft 188
(Daſſelbe muß in das berufsmäßige, vorzüglich das kirchliche und in das
grundherrliche Auswanderungsrecht geſchieden werden.)
1) Das berufsmäßige und kirchliche Auswanderungsrecht 188
2) Das grundherrliche Auswanderungsrecht 191
(Das grundherrliche Abzugsrecht jus oder census (gabella) emigrationis,
Detractsrecht und ſeine Geſchichte.)
IV. Das Auswanderungsrecht der polizeilichen Epoche 194
(Weſen des populationiſtiſchen Auswanderungsrechts. Das Detractrecht wird
zum Regal und verſchwindet. Grundlage und Entſtehung der Auswande-
rungsverbote. Inhalt und Geſtaltung derſelben. Die äußere Coloniſation.)
V. Das Auswanderungsweſen der ſtaatsbürgerlichen Geſellſchaft, oder
die freie Auswanderung 201
(Begriff und geſellſchaftlicher Charakter der freien Auswanderung. Was das
freie Auswanderungsrecht bedeutet. Entſtehung und Entwicklung der
Sorge für die freie Auswanderung. Daher denn die Scheidung von 1) Aus-
wanderungspolizei. 2) Auswanderungspolitik.)
B. Die Bevölkerungsordnung und die Verwaltung 209
(Was man unter der Geſtalt und der Ordnung der Bevölkerung zu verſtehen
hat. Beide erſcheinen als Gegenſtände der Verwaltung und enthalten die
vier folgenden Theile der Bevölkerungsverwaltung.)
I. Das Zählungsweſen 213
1) Begriff und Bedeutung des Zählungsweſens im Allgemeinen 213
2) Begriff des Rechts der Zählungen. Aufſtellung des allgemeinen
Princips für dieſes Recht 215
3) Grundlage der Geſchichte des Zählungsweſens 216
4) Die Schätzungen der Volkszahl 217
(Wahrer Begriff der Schätzungen. Sie bilden die Vorläufer der Zählungen,
Süßmilchs hohe Verdienſte um die ganze Bevölkerungslehre.)
5) Die Geſchichte der eigentlichen Volkszählung. Juſti als der erſte
Theoretiker der Volkszählung 220
6) Das Zählungsweſen in den einzelnen Staaten 222
a) Der allgemeine Gang der Entwicklung des Zählungsweſens ſeit
dem Beginn dieſes Jahrhunderts 222
b) Die deutſchen Volkszählungen und ihr Charakter. Engels 224
c) Das Zählungsweſen in Oeſterreich. Das Volkszählungsgeſetz
von 1856 225
<TEI>
  <text>
    <front>
      <div type="contents">
        <list>
          <pb facs="#f0019" n="XIII"/>
          <item> <hi rendition="#right">Seite</hi> </item><lb/>
          <item>richtig beurtheilen kann. Specielle Dar&#x017F;tellung der äußeren Coloni&#x017F;ation,<lb/>
ihrer Ent&#x017F;tehung und ihres Verhältni&#x017F;&#x017F;es zur Verwaltung, und endlich<lb/>
der Grund&#x017F;ätze und Be&#x017F;timmungen, welche das heutige Auswanderungs-<lb/>
we&#x017F;en bilden Standpunkt die&#x017F;es Rechts in England, Frankreich und<lb/>
Deut&#x017F;chland.)</item><lb/>
          <item><hi rendition="#aq">I.</hi> Der Cla&#x017F;&#x017F;enunter&#x017F;chied als Grundlage aller Auswanderung <ref>183</ref></item><lb/>
          <item>(Natur und Bedeutung der Cla&#x017F;&#x017F;enunter&#x017F;chiede in der Ge&#x017F;ell&#x017F;chaftslehre. Alle<lb/>
Auswanderung hat zu ihrer Grundlage die Stellung und den Gegen&#x017F;atz der<lb/>
nichtbe&#x017F;itzenden Cla&#x017F;&#x017F;e gegen die höhere herr&#x017F;chende und be&#x017F;itzende.)</item><lb/>
          <item><hi rendition="#aq">II.</hi> Das Auswanderungswe&#x017F;en der Ge&#x017F;chlechtsordnung <ref>186</ref></item><lb/>
          <item>(Die Grundlage de&#x017F;&#x017F;elben in der Vertheilung des Grundbe&#x017F;itzes. Die &#x017F;o-<lb/>
genannten Militär- und Handelscolonien.)</item><lb/>
          <item><hi rendition="#aq">III.</hi> Das Auswanderungswe&#x017F;en in der &#x017F;tändi&#x017F;chen Ge&#x017F;ell&#x017F;chaft <ref>188</ref></item><lb/>
          <item>(Da&#x017F;&#x017F;elbe muß in das berufsmäßige, vorzüglich das kirchliche und in das<lb/>
grundherrliche Auswanderungsrecht ge&#x017F;chieden werden.)</item><lb/>
          <item>1) Das berufsmäßige und kirchliche Auswanderungsrecht <ref>188</ref></item><lb/>
          <item>2) Das grundherrliche Auswanderungsrecht <ref>191</ref></item><lb/>
          <item>(Das grundherrliche Abzugsrecht <hi rendition="#aq">jus</hi> oder <hi rendition="#aq">census (gabella) emigrationis,</hi><lb/>
Detractsrecht und &#x017F;eine Ge&#x017F;chichte.)</item><lb/>
          <item><hi rendition="#aq">IV.</hi> Das Auswanderungsrecht der polizeilichen Epoche <ref>194</ref></item><lb/>
          <item>(We&#x017F;en des populationi&#x017F;ti&#x017F;chen Auswanderungsrechts. Das Detractrecht wird<lb/>
zum Regal und ver&#x017F;chwindet. Grundlage und Ent&#x017F;tehung der Auswande-<lb/>
rungsverbote. Inhalt und Ge&#x017F;taltung der&#x017F;elben. Die äußere Coloni&#x017F;ation.)</item><lb/>
          <item><hi rendition="#aq">V.</hi> Das Auswanderungswe&#x017F;en der &#x017F;taatsbürgerlichen Ge&#x017F;ell&#x017F;chaft, oder<lb/>
die freie Auswanderung <ref>201</ref></item><lb/>
          <item>(Begriff und ge&#x017F;ell&#x017F;chaftlicher Charakter der freien Auswanderung. Was das<lb/>
freie Auswanderungsrecht bedeutet. Ent&#x017F;tehung und Entwicklung der<lb/>
Sorge für die freie Auswanderung. Daher denn die Scheidung von 1) Aus-<lb/>
wanderungspolizei. 2) Auswanderungspolitik.)</item><lb/>
          <item> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">B.</hi> Die Bevölkerungsordnung und die Verwaltung</hi> <ref>209</ref>
          </item><lb/>
          <item>(Was man unter der Ge&#x017F;talt und der Ordnung der Bevölkerung zu ver&#x017F;tehen<lb/>
hat. Beide er&#x017F;cheinen als Gegen&#x017F;tände der Verwaltung und enthalten die<lb/>
vier folgenden Theile der Bevölkerungsverwaltung.)</item><lb/>
          <item> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">I.</hi> Das Zählungswe&#x017F;en</hi> <ref>213</ref>
          </item><lb/>
          <item>1) Begriff und Bedeutung des Zählungswe&#x017F;ens im Allgemeinen <ref>213</ref></item><lb/>
          <item>2) Begriff des Rechts der Zählungen. Auf&#x017F;tellung des allgemeinen<lb/>
Princips für die&#x017F;es Recht <ref>215</ref></item><lb/>
          <item>3) Grundlage der Ge&#x017F;chichte des Zählungswe&#x017F;ens <ref>216</ref></item><lb/>
          <item>4) Die Schätzungen der Volkszahl <ref>217</ref></item><lb/>
          <item>(Wahrer Begriff der Schätzungen. Sie bilden die Vorläufer der Zählungen,<lb/>
Süßmilchs hohe Verdien&#x017F;te um die ganze Bevölkerungslehre.)</item><lb/>
          <item>5) Die Ge&#x017F;chichte der eigentlichen Volkszählung. Ju&#x017F;ti als der er&#x017F;te<lb/>
Theoretiker der Volkszählung <ref>220</ref></item><lb/>
          <item>6) Das Zählungswe&#x017F;en in den einzelnen Staaten <ref>222</ref></item><lb/>
          <item><hi rendition="#aq">a)</hi> Der allgemeine Gang der Entwicklung des Zählungswe&#x017F;ens &#x017F;eit<lb/>
dem Beginn die&#x017F;es Jahrhunderts <ref>222</ref></item><lb/>
          <item><hi rendition="#aq">b)</hi> Die deut&#x017F;chen Volkszählungen und ihr Charakter. Engels <ref>224</ref></item><lb/>
          <item><hi rendition="#aq">c)</hi> Das Zählungswe&#x017F;en in Oe&#x017F;terreich. Das Volkszählungsge&#x017F;etz<lb/>
von 1856 <ref>225</ref></item><lb/>
        </list>
      </div>
    </front>
  </text>
</TEI>
[XIII/0019] Seite richtig beurtheilen kann. Specielle Darſtellung der äußeren Coloniſation, ihrer Entſtehung und ihres Verhältniſſes zur Verwaltung, und endlich der Grundſätze und Beſtimmungen, welche das heutige Auswanderungs- weſen bilden Standpunkt dieſes Rechts in England, Frankreich und Deutſchland.) I. Der Claſſenunterſchied als Grundlage aller Auswanderung 183 (Natur und Bedeutung der Claſſenunterſchiede in der Geſellſchaftslehre. Alle Auswanderung hat zu ihrer Grundlage die Stellung und den Gegenſatz der nichtbeſitzenden Claſſe gegen die höhere herrſchende und beſitzende.) II. Das Auswanderungsweſen der Geſchlechtsordnung 186 (Die Grundlage deſſelben in der Vertheilung des Grundbeſitzes. Die ſo- genannten Militär- und Handelscolonien.) III. Das Auswanderungsweſen in der ſtändiſchen Geſellſchaft 188 (Daſſelbe muß in das berufsmäßige, vorzüglich das kirchliche und in das grundherrliche Auswanderungsrecht geſchieden werden.) 1) Das berufsmäßige und kirchliche Auswanderungsrecht 188 2) Das grundherrliche Auswanderungsrecht 191 (Das grundherrliche Abzugsrecht jus oder census (gabella) emigrationis, Detractsrecht und ſeine Geſchichte.) IV. Das Auswanderungsrecht der polizeilichen Epoche 194 (Weſen des populationiſtiſchen Auswanderungsrechts. Das Detractrecht wird zum Regal und verſchwindet. Grundlage und Entſtehung der Auswande- rungsverbote. Inhalt und Geſtaltung derſelben. Die äußere Coloniſation.) V. Das Auswanderungsweſen der ſtaatsbürgerlichen Geſellſchaft, oder die freie Auswanderung 201 (Begriff und geſellſchaftlicher Charakter der freien Auswanderung. Was das freie Auswanderungsrecht bedeutet. Entſtehung und Entwicklung der Sorge für die freie Auswanderung. Daher denn die Scheidung von 1) Aus- wanderungspolizei. 2) Auswanderungspolitik.) B. Die Bevölkerungsordnung und die Verwaltung 209 (Was man unter der Geſtalt und der Ordnung der Bevölkerung zu verſtehen hat. Beide erſcheinen als Gegenſtände der Verwaltung und enthalten die vier folgenden Theile der Bevölkerungsverwaltung.) I. Das Zählungsweſen 213 1) Begriff und Bedeutung des Zählungsweſens im Allgemeinen 213 2) Begriff des Rechts der Zählungen. Aufſtellung des allgemeinen Princips für dieſes Recht 215 3) Grundlage der Geſchichte des Zählungsweſens 216 4) Die Schätzungen der Volkszahl 217 (Wahrer Begriff der Schätzungen. Sie bilden die Vorläufer der Zählungen, Süßmilchs hohe Verdienſte um die ganze Bevölkerungslehre.) 5) Die Geſchichte der eigentlichen Volkszählung. Juſti als der erſte Theoretiker der Volkszählung 220 6) Das Zählungsweſen in den einzelnen Staaten 222 a) Der allgemeine Gang der Entwicklung des Zählungsweſens ſeit dem Beginn dieſes Jahrhunderts 222 b) Die deutſchen Volkszählungen und ihr Charakter. Engels 224 c) Das Zählungsweſen in Oeſterreich. Das Volkszählungsgeſetz von 1856 225

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre02_1866
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre02_1866/19
Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 2 (2,1). Stuttgart, 1866, S. XIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre02_1866/19>, abgerufen am 21.11.2024.