nen erleuchtet wird, so hat doch die Sonne gar ein ander Licht als der Monden, und eine stärckere Jnfluentz als derselbe. Dannenhero siehet man, daß kein Ambassadeur,
1. Einem Souverain vorgehet, obgleich sein Principal in der Possession selbigen vor- zugehen.
2. Bey demjenigen an welchen er gesendet, bey der Tafel aufwartet, oder wenn er mit zu selbiger gezogen wird, dennoch unten an sitzet, etc.
§. 9.
Aus diesem Charactere representati- vo entstehet nun das grosse Ceremoniel, daß man einen Ambassadeur mit grosser Ehren-Bezeu- gung annimmt, welche man den Envoyes und mindern so in Gesandschafft emploiret werden, weigert. Aus eben demselben fliesset die Ma- gnificentz, welche der Ambassadeur, in seiner Logirung, Tafel, Bedienung, mit Anwendung vieler Unkosten zeiget, von welchen wir bald was mehreres werden zu vernehmen haben.
Fünfftes Capitel. Von dem Ceremoniel mit welchem ein Ambassadeur beehret wird.
§. 1.
Es ist in vorhergehendem andern Theil cap. 2. §. 10. Meldung geschehen, daß ein jeder Hof sein besonderes etablirtes Ceremoniel habe, von
wel-
Hoff-Ceremoniel.
nen erleuchtet wird, ſo hat doch die Sonne gar ein ander Licht als der Monden, und eine ſtaͤrckere Jnfluentz als derſelbe. Dannenhero ſiehet man, daß kein Ambaſſadeur,
1. Einem Souverain vorgehet, obgleich ſein Principal in der Poſſeſſion ſelbigen vor- zugehen.
2. Bey demjenigen an welchen er geſendet, bey der Tafel aufwartet, oder wenn er mit zu ſelbiger gezogen wird, dennoch unten an ſitzet, ꝛc.
§. 9.
Aus dieſem Charactere repreſentati- vo entſtehet nun das groſſe Ceremoniel, daß man einen Ambaſſadeur mit groſſer Ehren-Bezeu- gung annimmt, welche man den Envoyés und mindern ſo in Geſandſchafft emploiret werden, weigert. Aus eben demſelben flieſſet die Ma- gnificentz, welche der Ambaſſadeur, in ſeiner Logirung, Tafel, Bedienung, mit Anwendung vieler Unkoſten zeiget, von welchen wir bald was mehreres werden zu vernehmen haben.
Fuͤnfftes Capitel. Von dem Ceremoniel mit welchem ein Ambaſſadeur beehret wird.
§. 1.
Es iſt in vorhergehendem andern Theil cap. 2. §. 10. Meldung geſchehen, daß ein jeder Hof ſein beſonderes etablirtes Ceremoniel habe, von
wel-
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Hoff-Ceremoniel.
nen erleuchtet wird, ſo hat doch die Sonne gar
ein ander Licht als der Monden, und eine ſtaͤrckere
Jnfluentz als derſelbe. Dannenhero ſiehet man,
daß kein Ambaſſadeur,
1. Einem Souverain vorgehet, obgleich ſein
Principal in der Poſſeſſion ſelbigen vor-
zugehen.
2. Bey demjenigen an welchen er geſendet, bey
der Tafel aufwartet, oder wenn er mit zu
ſelbiger gezogen wird, dennoch unten an
ſitzet, ꝛc.
§. 9. Aus dieſem Charactere repreſentati-
vo entſtehet nun das groſſe Ceremoniel, daß man
einen Ambaſſadeur mit groſſer Ehren-Bezeu-
gung annimmt, welche man den Envoyés und
mindern ſo in Geſandſchafft emploiret werden,
weigert. Aus eben demſelben flieſſet die Ma-
gnificentz, welche der Ambaſſadeur, in ſeiner
Logirung, Tafel, Bedienung, mit Anwendung
vieler Unkoſten zeiget, von welchen wir bald was
mehreres werden zu vernehmen haben.
Fuͤnfftes Capitel.
Von dem Ceremoniel mit welchem
ein Ambaſſadeur beehret wird.
§. 1. Es iſt in vorhergehendem andern Theil
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 219. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/247>, abgerufen am 21.11.2024.
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