bles attributum ist, den formalen Unterscheid eines Ambassadeurs von einem Envoye, dan- nenhero auch die Ambassadeurs über nichts steif- fer halten, als über diesem Ceremoniel, oder so genenten Tractement.
§. 4.
Zu diesem aus dem Charactere herflies- sendem Ceremoniel, werden nun gerechnet des Ambassadeurs
1. Oeffentlichersolenner Einzug in dem- jenigen Orte, wo er von seinem Principalen hingesendet worden. Diesen nun recht an- sehnlich zu machen, sendet nicht nur der Sou- veraine, zu welchem der Gesandte kommt, ei- nen seiner Leib-Wagen mit dem Ceremonien- Meister, einen vornehmen Hoff-Officier, Pa- gen und Laquayen: sondern auch die sich all- dort befindliche auswertige Ministri, ihre Wa- gen mit zugehörigen Bedienten, einen darzu destinirten Weg entgegen: da sodann der an- kommende Ambassadeur sich in den Leib- Wagen des Souverainen nebst dem entgegen gesendten Hoff-Officier setzet, der andern auswertigen Ministers Wagen nach ihrem Range für ihm her, seine eigene Equipage ihme aber nachfähret. Weil das Ceremoniel wie schon in vorhergehenden gemeldet, nicht an allen Orten gleich, sondern nach dem Herkom- men und der Affection eingerichtet; so lässet sich hierinnen keine Regel sonder Exception
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Hoff-Ceremoniel.
bles attributum iſt, den formalen Unterſcheid eines Ambaſſadeurs von einem Envoyé, dan- nenhero auch die Ambaſſadeurs uͤber nichts ſteif- fer halten, als uͤber dieſem Ceremoniel, oder ſo genenten Tractement.
§. 4.
Zu dieſem aus dem Charactere herflieſ- ſendem Ceremoniel, werden nun gerechnet des Ambaſſadeurs
1. Oeffentlicherſolenner Einzug in dem- jenigen Orte, wo er von ſeinem Principalen hingeſendet worden. Dieſen nun recht an- ſehnlich zu machen, ſendet nicht nur der Sou- veraine, zu welchem der Geſandte kommt, ei- nen ſeiner Leib-Wagen mit dem Ceremonien- Meiſter, einen vornehmen Hoff-Officier, Pa- gen und Laquayen: ſondern auch die ſich all- dort befindliche auswertige Miniſtri, ihre Wa- gen mit zugehoͤrigen Bedienten, einen darzu deſtinirten Weg entgegen: da ſodann der an- kommende Ambaſſadeur ſich in den Leib- Wagen des Souverainen nebſt dem entgegen geſendten Hoff-Officier ſetzet, der andern auswertigen Miniſters Wagen nach ihrem Range fuͤr ihm her, ſeine eigene Equipage ihme aber nachfaͤhret. Weil das Ceremoniel wie ſchon in vorhergehenden gemeldet, nicht an allen Orten gleich, ſondern nach dem Herkom- men und der Affection eingerichtet; ſo laͤſſet ſich hierinnen keine Regel ſonder Exception
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Hoff-Ceremoniel.
bles attributum iſt, den formalen Unterſcheid
eines Ambaſſadeurs von einem Envoyé, dan-
nenhero auch die Ambaſſadeurs uͤber nichts ſteif-
fer halten, als uͤber dieſem Ceremoniel, oder ſo
genenten Tractement.
§. 4. Zu dieſem aus dem Charactere herflieſ-
ſendem Ceremoniel, werden nun gerechnet des
Ambaſſadeurs
1. Oeffentlicher ſolenner Einzug in dem-
jenigen Orte, wo er von ſeinem Principalen
hingeſendet worden. Dieſen nun recht an-
ſehnlich zu machen, ſendet nicht nur der Sou-
veraine, zu welchem der Geſandte kommt, ei-
nen ſeiner Leib-Wagen mit dem Ceremonien-
Meiſter, einen vornehmen Hoff-Officier, Pa-
gen und Laquayen: ſondern auch die ſich all-
dort befindliche auswertige Miniſtri, ihre Wa-
gen mit zugehoͤrigen Bedienten, einen darzu
deſtinirten Weg entgegen: da ſodann der an-
kommende Ambaſſadeur ſich in den Leib-
Wagen des Souverainen nebſt dem entgegen
geſendten Hoff-Officier ſetzet, der andern
auswertigen Miniſters Wagen nach ihrem
Range fuͤr ihm her, ſeine eigene Equipage
ihme aber nachfaͤhret. Weil das Ceremoniel
wie ſchon in vorhergehenden gemeldet, nicht an
allen Orten gleich, ſondern nach dem Herkom-
men und der Affection eingerichtet; ſo laͤſſet
ſich hierinnen keine Regel ſonder Exception
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/249>, abgerufen am 21.11.2024.
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