1. Eine, durch welche der Ambassadeur de- nen andern seines gleichen, oder auch En- voyes seine Ankunfft, entweder durch ei- nen Cavallier oder Secretarium melden lässet. Diese Anmeldung nun hat den Ef- feckt daß diejenigen Ambassadeurs und Envoyes, welchen er seine Ankunfft no- tificiren lassen, gehalten seyn ihme die erste Visite abzustatten, worauf er ihnen die Re-Visite giebet, entweder
1. Nach dem Range der Principalen, oder
2. Nach der Ordnung wie sie ihn be- suchet, oder auch
3. Nach der Affection, mit welcher ein Principal dem andern zugethan.
2. Die andere, durch welche sich der Ambas- sadeur die Visite abzustatten a l'ordinair durch einen seiner Cavalliers melden lässet. Diese geschiehet eine halbe Stunde, manch- mahl auch etwas darüber und drunter, zu- vor, ehe der Ambassadeur aus seinem Lo- gement fähret. Der Aufzug zu solcher Besuchung bestehet meistens in diesen So- lennitäten, daß
1. Der Stall-Meister, oder in dessen Er- mangelung ein anderer Cavallier oder Officier, einen geraumen Weg vorhero reitet, damit die Domestiquen desjeni- gen, welcher die Visite annehmen soll,
der
Europaͤiſches
1. Eine, durch welche der Ambaſſadeur de- nen andern ſeines gleichen, oder auch En- voyés ſeine Ankunfft, entweder durch ei- nen Cavallier oder Secretarium melden laͤſſet. Dieſe Anmeldung nun hat den Ef- feckt daß diejenigen Ambaſſadeurs und Envoyés, welchen er ſeine Ankunfft no- tificiren laſſen, gehalten ſeyn ihme die erſte Viſite abzuſtatten, worauf er ihnen die Re-Viſite giebet, entweder
1. Nach dem Range der Principalen, oder
2. Nach der Ordnung wie ſie ihn be- ſuchet, oder auch
3. Nach der Affection, mit welcher ein Principal dem andern zugethan.
2. Die andere, durch welche ſich der Ambaſ- ſadeur die Viſite abzuſtatten à l’ordinair durch einen ſeiner Cavalliers melden laͤſſet. Dieſe geſchiehet eine halbe Stunde, manch- mahl auch etwas daruͤber und drunter, zu- vor, ehe der Ambaſſadeur aus ſeinem Lo- gement faͤhret. Der Aufzug zu ſolcher Beſuchung beſtehet meiſtens in dieſen So- lennitaͤten, daß
1. Der Stall-Meiſter, oder in deſſen Er- mangelung ein anderer Cavallier oder Officier, einen geraumen Weg vorhero reitet, damit die Domeſtiquen desjeni- gen, welcher die Viſite annehmen ſoll,
der
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><list><item><pbfacs="#f0254"n="226"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Europaͤiſches</hi></fw><lb/><listrendition="#leftBraced"><item>1. Eine, durch welche der <hirendition="#aq">Ambaſſadeur</hi> de-<lb/>
nen andern ſeines gleichen, oder auch <hirendition="#aq">En-<lb/>
voyés</hi>ſeine Ankunfft, entweder durch ei-<lb/>
nen Cavallier oder <hirendition="#aq">Secretarium</hi> melden<lb/>
laͤſſet. Dieſe Anmeldung nun hat den Ef-<lb/>
feckt daß diejenigen <hirendition="#aq">Ambaſſadeurs</hi> und<lb/><hirendition="#aq">Envoyés,</hi> welchen er ſeine Ankunfft <hirendition="#aq">no-<lb/>
tifici</hi>ren laſſen, gehalten ſeyn ihme die erſte<lb/>
Viſite abzuſtatten, worauf er ihnen die<lb/>
Re-Viſite giebet, entweder<lb/><list><item>1. Nach dem Range der Principalen, oder</item><lb/><item>2. Nach der Ordnung wie ſie ihn be-<lb/>ſuchet, oder auch</item><lb/><item>3. Nach der <hirendition="#aq">Affecti</hi>on, mit welcher ein<lb/>
Principal dem andern zugethan.</item></list></item><lb/><item>2. Die andere, durch welche ſich der <hirendition="#aq">Ambaſ-<lb/>ſadeur</hi> die Viſite abzuſtatten <hirendition="#aq">à l’ordinair</hi><lb/>
durch einen ſeiner Cavalliers melden laͤſſet.<lb/>
Dieſe geſchiehet eine halbe Stunde, manch-<lb/>
mahl auch etwas daruͤber und drunter, zu-<lb/>
vor, ehe der <hirendition="#aq">Ambaſſadeur</hi> aus ſeinem Lo-<lb/>
gement faͤhret. Der Aufzug zu ſolcher<lb/>
Beſuchung beſtehet meiſtens in dieſen <hirendition="#aq">So-<lb/>
lenni</hi>taͤten, daß<lb/><list><item>1. Der Stall-Meiſter, oder in deſſen Er-<lb/>
mangelung ein anderer Cavallier oder<lb/>
Officier, einen geraumen Weg vorhero<lb/>
reitet, damit die <hirendition="#aq">Domeſtiqu</hi>en desjeni-<lb/>
gen, welcher die Viſite annehmen ſoll,<lb/><fwplace="bottom"type="catch">der</fw><lb/></item></list></item></list></item></list></div></div></div></body></text></TEI>
[226/0254]
Europaͤiſches
1. Eine, durch welche der Ambaſſadeur de-
nen andern ſeines gleichen, oder auch En-
voyés ſeine Ankunfft, entweder durch ei-
nen Cavallier oder Secretarium melden
laͤſſet. Dieſe Anmeldung nun hat den Ef-
feckt daß diejenigen Ambaſſadeurs und
Envoyés, welchen er ſeine Ankunfft no-
tificiren laſſen, gehalten ſeyn ihme die erſte
Viſite abzuſtatten, worauf er ihnen die
Re-Viſite giebet, entweder
1. Nach dem Range der Principalen, oder
2. Nach der Ordnung wie ſie ihn be-
ſuchet, oder auch
3. Nach der Affection, mit welcher ein
Principal dem andern zugethan.
2. Die andere, durch welche ſich der Ambaſ-
ſadeur die Viſite abzuſtatten à l’ordinair
durch einen ſeiner Cavalliers melden laͤſſet.
Dieſe geſchiehet eine halbe Stunde, manch-
mahl auch etwas daruͤber und drunter, zu-
vor, ehe der Ambaſſadeur aus ſeinem Lo-
gement faͤhret. Der Aufzug zu ſolcher
Beſuchung beſtehet meiſtens in dieſen So-
lennitaͤten, daß
1. Der Stall-Meiſter, oder in deſſen Er-
mangelung ein anderer Cavallier oder
Officier, einen geraumen Weg vorhero
reitet, damit die Domeſtiquen desjeni-
gen, welcher die Viſite annehmen ſoll,
der
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 226. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/254>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.