überlegen anheim stellet, und hier das utile mit dem splendido nicht in Contestation setzen will; als ist nur noch eines zu betrachten nöthig, welches dem Kummer dieser Politicorum abhelffen, und anbey das aerarium principis menagiren kan.
§. 6.
Dieses Vortheil bestehet nun darinnen; daß ein Souverainer einen dergleichen Minister oder Vasall zu der Ambassade erkiese, welcher für sich selbsten von abundanten Vermögen, und den meisten Theil der hierzu nöthigen Expensen de proprio herschiesse. Denn
1. Finden sich unter der Bothmäßigkeit der Sou- verainen, in und ausser derselben Hoffe, reiche Cavalliere und Stände, welche mehr Ehr-als Geld-geitzig, durch Hülffe ihres Geldes gerne für andern einen Vorzug haben, in der Histo- rie einen Ruhm, und ihrem Geschlechte eine Reputation hinterlassen wollen. Diesen kan nun nicht besser gerathen werden, als daß man sie zu einer solchen Dignität, sonderlich aber, wenn sie etwan in Etats-Affairen nicht genung- sam erfahren wären, wenigstens zu denen Le- gationibus, welche wir oben im andern Theil cap. 1. §. 2. Functiones officiosas genennet, und nur Ambassaden seyn zu condoliren, gra- tuliren oder eine Succession und Mariage zu intimiren, befördere: denn zu dergleichen kan ein jeder, der nur natürlichen Verstand hat, leicht geschickt seyn; solten ihme aber Functio-
nes
Europaͤiſches
uͤberlegen anheim ſtellet, und hier das utile mit dem ſplendido nicht in Conteſtation ſetzen will; als iſt nur noch eines zu betrachten noͤthig, welches dem Kummer dieſer Politicorum abhelffen, und anbey das ærarium principis menagiren kan.
§. 6.
Dieſes Vortheil beſtehet nun darinnen; daß ein Souverainer einen dergleichen Miniſter oder Vaſall zu der Ambaſſade erkieſe, welcher fuͤr ſich ſelbſten von abundanten Vermoͤgen, und den meiſten Theil der hierzu noͤthigen Expenſen de proprio herſchieſſe. Denn
1. Finden ſich unter der Bothmaͤßigkeit der Sou- verainen, in und auſſer derſelben Hoffe, reiche Cavalliere und Staͤnde, welche mehr Ehr-als Geld-geitzig, durch Huͤlffe ihres Geldes gerne fuͤr andern einen Vorzug haben, in der Hiſto- rie einen Ruhm, und ihrem Geſchlechte eine Reputation hinterlaſſen wollen. Dieſen kan nun nicht beſſer gerathen werden, als daß man ſie zu einer ſolchen Dignitaͤt, ſonderlich aber, wenn ſie etwan in Etats-Affairen nicht genung- ſam erfahren waͤren, wenigſtens zu denen Le- gationibus, welche wir oben im andern Theil cap. 1. §. 2. Functiones officioſas genennet, und nur Ambaſſaden ſeyn zu condoliren, gra- tuliren oder eine Succeſſion und Mariage zu intimiren, befoͤrdere: denn zu dergleichen kan ein jeder, der nur natuͤrlichen Verſtand hat, leicht geſchickt ſeyn; ſolten ihme aber Functio-
nes
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Europaͤiſches
uͤberlegen anheim ſtellet, und hier das utile mit
dem ſplendido nicht in Conteſtation ſetzen will;
als iſt nur noch eines zu betrachten noͤthig, welches
dem Kummer dieſer Politicorum abhelffen, und
anbey das ærarium principis menagiren kan.
§. 6. Dieſes Vortheil beſtehet nun darinnen;
daß ein Souverainer einen dergleichen Miniſter
oder Vaſall zu der Ambaſſade erkieſe, welcher
fuͤr ſich ſelbſten von abundanten Vermoͤgen, und
den meiſten Theil der hierzu noͤthigen Expenſen
de proprio herſchieſſe. Denn
1. Finden ſich unter der Bothmaͤßigkeit der Sou-
verainen, in und auſſer derſelben Hoffe, reiche
Cavalliere und Staͤnde, welche mehr Ehr-als
Geld-geitzig, durch Huͤlffe ihres Geldes gerne
fuͤr andern einen Vorzug haben, in der Hiſto-
rie einen Ruhm, und ihrem Geſchlechte eine
Reputation hinterlaſſen wollen. Dieſen kan
nun nicht beſſer gerathen werden, als daß man
ſie zu einer ſolchen Dignitaͤt, ſonderlich aber,
wenn ſie etwan in Etats-Affairen nicht genung-
ſam erfahren waͤren, wenigſtens zu denen Le-
gationibus, welche wir oben im andern Theil
cap. 1. §. 2. Functiones officioſas genennet,
und nur Ambaſſaden ſeyn zu condoliren, gra-
tuliren oder eine Succeſſion und Mariage zu
intimiren, befoͤrdere: denn zu dergleichen kan
ein jeder, der nur natuͤrlichen Verſtand hat,
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 234. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/262>, abgerufen am 24.11.2024.
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