theils auch wegen des originis des Reich- thums, so die Vasallen meistens ex liberali- tate der Majestäten, oder aus denen Hoff- und Krieges-Chargen, welche ihre Antecessores oder sie auch selbst verwaltet, besitzen. Zu geschweigen daß ein Souverain solche Ausga- ben eines Ambassadeurs mit wichtigen Char- gen belohnen kan, und also die Unkosten welche ein Ambassadeur de proprio thut, mehr einen vorgelehnten Capital, als Verlust verglichen werden können.
§. 7.
Die erste Magnificentz nun eines Am- bassadeurs bestehet in dessen Logement, welches
1. Commodeseyn muß.
2. Propre
seyn muß.
§. 8.
Die Commodite zeiget sich,
1. Generaliter in der Situation des Hauses,
2. Specialiter, daß selbiges versehen
1. Mit einer bequemen Entree, oder Ein- farth,
2. Räumiger Stallung,
3. Lichten und weiten Treppen,
4. Gelegenen kühlen und srischen Kellern
5. Einem feinem Tafel-Zimmer,
6. Einer oder auch zwey Anti-chambres,
7. Einem Audientz-Zimmer,
8. Einer Retirade,
9. Einem Schlaff-Gemach,
10. Einem Cantzelley-Zimmer.
§. 9. Die
Europaͤiſches
theils auch wegen des originis des Reich- thums, ſo die Vaſallen meiſtens ex liberali- tate der Majeſtaͤten, oder aus denen Hoff- und Krieges-Chargen, welche ihre Anteceſſores oder ſie auch ſelbſt verwaltet, beſitzen. Zu geſchweigen daß ein Souverain ſolche Ausga- ben eines Ambaſſadeurs mit wichtigen Char- gen belohnen kan, und alſo die Unkoſten welche ein Ambaſſadeur de proprio thut, mehr einen vorgelehnten Capital, als Verluſt verglichen werden koͤnnen.
§. 7.
Die erſte Magnificentz nun eines Am- baſſadeurs beſtehet in deſſen Logement, welches
1. Commodeſeyn muß.
2. Propre
ſeyn muß.
§. 8.
Die Commodité zeiget ſich,
1. Generaliter in der Situation des Hauſes,
2. Specialiter, daß ſelbiges verſehen
1. Mit einer bequemen Entreé, oder Ein- farth,
2. Raͤumiger Stallung,
3. Lichten und weiten Treppen,
4. Gelegenen kuͤhlen und ſriſchen Kellern
5. Einem feinem Tafel-Zimmer,
6. Einer oder auch zwey Anti-chambres,
7. Einem Audientz-Zimmer,
8. Einer Retirade,
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10. Einem Cantzelley-Zimmer.
§. 9. Die
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Europaͤiſches
theils auch wegen des originis des Reich-
thums, ſo die Vaſallen meiſtens ex liberali-
tate der Majeſtaͤten, oder aus denen Hoff- und
Krieges-Chargen, welche ihre Anteceſſores
oder ſie auch ſelbſt verwaltet, beſitzen. Zu
geſchweigen daß ein Souverain ſolche Ausga-
ben eines Ambaſſadeurs mit wichtigen Char-
gen belohnen kan, und alſo die Unkoſten welche
ein Ambaſſadeur de proprio thut, mehr einen
vorgelehnten Capital, als Verluſt verglichen
werden koͤnnen.
§. 7. Die erſte Magnificentz nun eines Am-
baſſadeurs beſtehet in deſſen Logement, welches
1. Commodeſeyn muß.
2. Propre
ſeyn muß.
§. 8. Die Commodité zeiget ſich,
1. Generaliter in der Situation des Hauſes,
2. Specialiter, daß ſelbiges verſehen
1. Mit einer bequemen Entreé, oder Ein-
farth,
2. Raͤumiger Stallung,
3. Lichten und weiten Treppen,
4. Gelegenen kuͤhlen und ſriſchen Kellern
5. Einem feinem Tafel-Zimmer,
6. Einer oder auch zwey Anti-chambres,
7. Einem Audientz-Zimmer,
8. Einer Retirade,
9. Einem Schlaff-Gemach,
10. Einem Cantzelley-Zimmer.
§. 9. Die
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 236. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/264>, abgerufen am 24.11.2024.
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