Evangelicum Plenipotentiarios sendeten, ent- stund die Frage, mit was für einem Ceremoniel man selbige annehmen solte. Die Electorales meinten, daß sie den Schweitzern, so gar auch in ihrem Qvartier, nicht die Hand oder Stelle ge- ben könten, die Fürstlichen aber erkläreten sich gleichwohl, daß man ihnen als Stands-Perso- nen und Cavalliers von einer freyen Republic gesendet, die Ehre anthun und sie bey der Stiegen empfangen könte. Also auch wird ein Reichs- Fürst (ausser Lüneburg und Neuburg und einige andere) nicht leicht einen Ambassadeur an einen Churfürsten oder König senden, weil man ihnen den Titul Excellentz zu geben weigert. Der Pabst ob er gleich seine Nuntios, (welche man den Ordinair-Ambassadeurn gleich achtet) nach Turin und Genua sendet, so siehet man doch nie- mahlen von diesen zweyen wieder einigen Ambas- sadeur in Rom, sondern nur Envoyes, weil man ihnen die Stelle, welche sie in der Päbstl. Capelle zu haben praetendiren, nicht einräumen will.
§. 13.
Nicht weniger Streit giebet es, wenn einer mehr als einen Ambassadeur sendet, sie seyn Ordinairs oder Extraordinairs: denn da will man zu Zeiten nur einen mit dem Charactere, nicht aber alle zwey oder drey beehren; Nun aber ist bekandt, daß die Holländer wegen ihrer Pro- vintzen stets mehr als einen senden, wenn sie son- derlich Frieden schliessen wollen: andere Poten-
taten
Hoff-Ceremoniel.
Evangelicum Plenipotentiarios ſendeten, ent- ſtund die Frage, mit was fuͤr einem Ceremoniel man ſelbige annehmen ſolte. Die Electorales meinten, daß ſie den Schweitzern, ſo gar auch in ihrem Qvartier, nicht die Hand oder Stelle ge- ben koͤnten, die Fuͤrſtlichen aber erklaͤreten ſich gleichwohl, daß man ihnen als Stands-Perſo- nen und Cavalliers von einer freyen Republic geſendet, die Ehre anthun und ſie bey der Stiegen empfangen koͤnte. Alſo auch wird ein Reichs- Fuͤrſt (auſſer Luͤneburg und Neuburg und einige andere) nicht leicht einen Ambaſſadeur an einen Churfuͤrſten oder Koͤnig ſenden, weil man ihnen den Titul Excellentz zu geben weigert. Der Pabſt ob er gleich ſeine Nuntios, (welche man den Ordinair-Ambaſſadeurn gleich achtet) nach Turin und Genua ſendet, ſo ſiehet man doch nie- mahlen von dieſen zweyen wieder einigen Ambaſ- ſadeur in Rom, ſondern nur Envoyés, weil man ihnen die Stelle, welche ſie in der Paͤbſtl. Capelle zu haben prætendiren, nicht einraͤumen will.
§. 13.
Nicht weniger Streit giebet es, wenn einer mehr als einen Ambaſſadeur ſendet, ſie ſeyn Ordinairs oder Extraordinairs: denn da will man zu Zeiten nur einen mit dem Charactere, nicht aber alle zwey oder drey beehren; Nun aber iſt bekandt, daß die Hollaͤnder wegen ihrer Pro- vintzen ſtets mehr als einen ſenden, wenn ſie ſon- derlich Frieden ſchlieſſen wollen: andere Poten-
taten
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Hoff-Ceremoniel.
Evangelicum Plenipotentiarios ſendeten, ent-
ſtund die Frage, mit was fuͤr einem Ceremoniel
man ſelbige annehmen ſolte. Die Electorales
meinten, daß ſie den Schweitzern, ſo gar auch in
ihrem Qvartier, nicht die Hand oder Stelle ge-
ben koͤnten, die Fuͤrſtlichen aber erklaͤreten ſich
gleichwohl, daß man ihnen als Stands-Perſo-
nen und Cavalliers von einer freyen Republic
geſendet, die Ehre anthun und ſie bey der Stiegen
empfangen koͤnte. Alſo auch wird ein Reichs-
Fuͤrſt (auſſer Luͤneburg und Neuburg und einige
andere) nicht leicht einen Ambaſſadeur an einen
Churfuͤrſten oder Koͤnig ſenden, weil man ihnen
den Titul Excellentz zu geben weigert. Der
Pabſt ob er gleich ſeine Nuntios, (welche man
den Ordinair-Ambaſſadeurn gleich achtet) nach
Turin und Genua ſendet, ſo ſiehet man doch nie-
mahlen von dieſen zweyen wieder einigen Ambaſ-
ſadeur in Rom, ſondern nur Envoyés, weil man
ihnen die Stelle, welche ſie in der Paͤbſtl. Capelle
zu haben prætendiren, nicht einraͤumen will.
§. 13. Nicht weniger Streit giebet es, wenn
einer mehr als einen Ambaſſadeur ſendet, ſie ſeyn
Ordinairs oder Extraordinairs: denn da will
man zu Zeiten nur einen mit dem Charactere,
nicht aber alle zwey oder drey beehren; Nun aber
iſt bekandt, daß die Hollaͤnder wegen ihrer Pro-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 253. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/281>, abgerufen am 24.11.2024.
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