hat dem andern nach, sondern ein jeder dem andern vorgehen wollen; So hat man kein ander Mittel gesehen, als daß man zu solchen Friedens-Negotiationibus Per- sonen ohne Nahmen, jedoch mit dem Vor- behalt geschicket, daß man ihnen hernach zu gelegener Zeit einen Character beylegen möge, welchen man wolle. Man siehet deswegen noch in dem Briefe der Königin von Engelland, welchen sie 1711. den 29. Novembr. an die in Engelland befindli- chen Ministros ihrer Alliirten gesendet, ex- presse enthalten: daß die Engelländischen und Holländischen Minister, auf dem bevor- stehenden Congreß zu Utrecht, mit keinem andern als generalen Character der Ple- nipotentiariorum erscheinen, und erst bey künfftiger Unterzeichnung des Friedens die Qualite eines Ambassadeurs annehmen solten.
§. 7.
Hieraus könte man einiger massen schlies- sen, daß die Plenipotentiarii mehr von dem Character eines Ambassadeurs als Envoye participiren möchten.
Eilfftes Capitel. Von denenConsuls.
§. 1.
Diese haben einige Gleichheit mit den
Syn-
Europaͤiſches
hat dem andern nach, ſondern ein jeder dem andern vorgehen wollen; So hat man kein ander Mittel geſehen, als daß man zu ſolchen Friedens-Negotiationibus Per- ſonen ohne Nahmen, jedoch mit dem Vor- behalt geſchicket, daß man ihnen hernach zu gelegener Zeit einen Character beylegen moͤge, welchen man wolle. Man ſiehet deswegen noch in dem Briefe der Koͤnigin von Engelland, welchen ſie 1711. den 29. Novembr. an die in Engelland befindli- chen Miniſtros ihrer Alliirten geſendet, ex- preſſe enthalten: daß die Engellaͤndiſchen und Hollaͤndiſchen Miniſter, auf dem bevor- ſtehenden Congreß zu Utrecht, mit keinem andern als generalen Character der Ple- nipotentiariorum erſcheinen, und erſt bey kuͤnfftiger Unterzeichnung des Friedens die Qualité eines Ambaſſadeurs annehmen ſolten.
§. 7.
Hieraus koͤnte man einiger maſſen ſchlieſ- ſen, daß die Plenipotentiarii mehr von dem Character eines Ambaſſadeurs als Envoyé participiren moͤchten.
Eilfftes Capitel. Von denenConſuls.
§. 1.
Dieſe haben einige Gleichheit mit den
Syn-
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Europaͤiſches
hat dem andern nach, ſondern ein jeder dem
andern vorgehen wollen; So hat man
kein ander Mittel geſehen, als daß man
zu ſolchen Friedens-Negotiationibus Per-
ſonen ohne Nahmen, jedoch mit dem Vor-
behalt geſchicket, daß man ihnen hernach zu
gelegener Zeit einen Character beylegen
moͤge, welchen man wolle. Man ſiehet
deswegen noch in dem Briefe der Koͤnigin
von Engelland, welchen ſie 1711. den 29.
Novembr. an die in Engelland befindli-
chen Miniſtros ihrer Alliirten geſendet, ex-
preſſe enthalten: daß die Engellaͤndiſchen
und Hollaͤndiſchen Miniſter, auf dem bevor-
ſtehenden Congreß zu Utrecht, mit keinem
andern als generalen Character der Ple-
nipotentiariorum erſcheinen, und erſt bey
kuͤnfftiger Unterzeichnung des Friedens die
Qualité eines Ambaſſadeurs annehmen
ſolten.
§. 7. Hieraus koͤnte man einiger maſſen ſchlieſ-
ſen, daß die Plenipotentiarii mehr von dem
Character eines Ambaſſadeurs als Envoyé
participiren moͤchten.
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 266. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/294>, abgerufen am 24.11.2024.
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