hohe Principals in ihren Ländern delicaten Wein-Wachs haben, sich mit einem Vor- rath dieses Getränckes von Hauß aus versehen, damit sie ihre Tafel mit wenigern Kosten be- stellen, und desto liberaler seyn können; wie- wohl auch dißfalls a l' ordinair von dem Ma- gistrat des Orts nur ein gewisses Quantum einzuführen erlaubet, und genau acht gegeben wird, daß nicht etwan die Herren Plenipoten- tiarii, unter dem Vorwand eigener Noth- durfft, ein heimliches Wein-Commercium exerciren, und den Wein-Händlern an ihrer Nahrung Schaden zufügen.
4. Daß die Logementer zu Einnehmung so hoher und vieler Personen räumlich und zugleich be- quemlich: damit ein jeder Gesandter die Visi- ten, dem hergebrachten Ceremoniel gemäß, annehmen und wieder abstatten könne: wo- von im vorhergehenden 3ten Theile, Cap. 6. §. 7. seqq. specifice Meldung geschehen.
5. Weil auch die Christenheit numehro in dreyer- ley Religionen oder Arten des Gottes-Dien- stes zertheilet: und es meistens zu geschehen pfleget, daß Potentaten wiedriger Religion sich in weltlichen Streit-Sachen mit einander zu accommodiren, und Frieden zu schliessen haben; so muß ein dergleichen Ort zu denen Friedens-Congressen ausersehen werden, in welchem ein jeder das Exercitium seiner Reli-
gion
Europaͤiſches
hohe Principals in ihren Laͤndern delicaten Wein-Wachs haben, ſich mit einem Vor- rath dieſes Getraͤnckes von Hauß aus verſehen, damit ſie ihre Tafel mit wenigern Koſten be- ſtellen, und deſto liberaler ſeyn koͤnnen; wie- wohl auch dißfalls a l’ ordinair von dem Ma- giſtrat des Orts nur ein gewiſſes Quantum einzufuͤhren erlaubet, und genau acht gegeben wird, daß nicht etwan die Herren Plenipoten- tiarii, unter dem Vorwand eigener Noth- durfft, ein heimliches Wein-Commercium exerciren, und den Wein-Haͤndlern an ihrer Nahrung Schaden zufuͤgen.
4. Daß die Logementer zu Einnehmung ſo hoher und vieler Perſonen raͤumlich und zugleich be- quemlich: damit ein jeder Geſandter die Viſi- ten, dem hergebrachten Ceremoniel gemaͤß, annehmen und wieder abſtatten koͤnne: wo- von im vorhergehenden 3ten Theile, Cap. 6. §. 7. ſeqq. ſpecifice Meldung geſchehen.
5. Weil auch die Chriſtenheit numehro in dreyer- ley Religionen oder Arten des Gottes-Dien- ſtes zertheilet: und es meiſtens zu geſchehen pfleget, daß Potentaten wiedriger Religion ſich in weltlichen Streit-Sachen mit einander zu accommodiren, und Frieden zu ſchlieſſen haben; ſo muß ein dergleichen Ort zu denen Friedens-Congreſſen auserſehen werden, in welchem ein jeder das Exercitium ſeiner Reli-
gion
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Europaͤiſches
hohe Principals in ihren Laͤndern delicaten
Wein-Wachs haben, ſich mit einem Vor-
rath dieſes Getraͤnckes von Hauß aus verſehen,
damit ſie ihre Tafel mit wenigern Koſten be-
ſtellen, und deſto liberaler ſeyn koͤnnen; wie-
wohl auch dißfalls a l’ ordinair von dem Ma-
giſtrat des Orts nur ein gewiſſes Quantum
einzufuͤhren erlaubet, und genau acht gegeben
wird, daß nicht etwan die Herren Plenipoten-
tiarii, unter dem Vorwand eigener Noth-
durfft, ein heimliches Wein-Commercium
exerciren, und den Wein-Haͤndlern an ihrer
Nahrung Schaden zufuͤgen.
4. Daß die Logementer zu Einnehmung ſo hoher
und vieler Perſonen raͤumlich und zugleich be-
quemlich: damit ein jeder Geſandter die Viſi-
ten, dem hergebrachten Ceremoniel gemaͤß,
annehmen und wieder abſtatten koͤnne: wo-
von im vorhergehenden 3ten Theile, Cap. 6.
§. 7. ſeqq. ſpecifice Meldung geſchehen.
5. Weil auch die Chriſtenheit numehro in dreyer-
ley Religionen oder Arten des Gottes-Dien-
ſtes zertheilet: und es meiſtens zu geſchehen
pfleget, daß Potentaten wiedriger Religion
ſich in weltlichen Streit-Sachen mit einander
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 304. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/332>, abgerufen am 24.11.2024.
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